• 26.01.2016, 13:08:12
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Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex auf Rang 16: Rückkehr auf Stand von 2011

Transparency International – Austrian Chapter fordert weitere konsequente Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung

Utl.: Transparency International – Austrian Chapter fordert weitere
konsequente Maßnahmen zur Korruptionsprävention und
-bekämpfung =

Wien (OTS) - Transparency International präsentiert heute den
Corruption Perceptions Index (CPI) 2015. Die ersten drei Ränge
belegen dieses Jahr Dänemark, Finnland und Schweden, am Ende der
Rangliste finden sich Afghanistan, Nordkorea und Somalia. Österreich
liegt auf Rang 16 von insgesamt 168 erfassten Staaten und verbessert
sich somit gegenüber dem Vorjahr von Platz 23 um sieben Plätze.

Damit setzt sich der leichte Aufwärtstrend der vergangenen Jahre
fort, nachdem Österreich im Jahr 2012 von Rang 16 auf Platz 25
abgestürzt war. Die Spitzenplatzierung auf Rang 10 aus dem Jahr 2005
ist allerdings noch immer weit entfernt. Zudem liegt Österreich im
EU-Vergleich weiterhin nur im Mittelfeld und unter anderem deutlich
hinter den Nachbarstaaten Deutschland (Rang 10) und der Schweiz (Rang
7).

„Die Ergebnisse des CPI sind für den Wirtschaftsstandort Österreich
international von großer Bedeutung. Das diesjährige Ergebnis ist zwar
auf den ersten Blick erfreulich und ist vor allem auf die erhöhte
Sensibilisierung der Zivilgesellschaft für die Themen Transparenz und
Antikorruption sowie nicht zuletzt auf die beharrliche Arbeit von
TI-AC in den vergangenen Jahren zurückzuführen“, so Eva Geiblinger,
Vorstandsvorsitzende von Transparency International – Austrian
Chapter (TI-AC). „Es besteht jedoch kein Grund zu vorschneller
Euphorie – Österreich ist lediglich auf den Stand von 2011
zurückgekehrt. Der nur zögerlich begonnene Weg muss konsequent weiter
gegangen werden, wenn diese Verbesserung von Dauer sein soll und
Österreich in den nächsten Jahren wieder zurück in die Top 10 will.“

Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein zusammengesetzter Index. Die
Berechnungsbasis bilden vergleichende Länderanalysen von
Unternehmensberatungsagenturen, NGOs und Stiftungen sowie Umfragen
unter Managern vor allem international tätiger Unternehmen aus den
vergangenen ein bis drei Jahren. In diesen wird die Wahrnehmung der
Verbreitung von Bestechlichkeit sowie effektiver Mechanismen zur
Bekämpfung und Prävention von Korruption im öffentlichen Sektor der
jeweiligen Staaten bewertet. „Der CPI-Wert bildet den Mittelwert aus
den für den jeweiligen Staat zugrunde liegenden Studien, umgerechnet
auf eine Skala zwischen 0 (umfassende Korruption) und 100 (keine
Korruption)“, erläutert Hubert Sickinger, Vizepräsident des Beirats
von TI-AC.

In dieser Skala erreicht Österreich dieses Jahr 76 von 100 möglichen
Punkten und verbessert sich damit gegenüber dem Vorjahr um vier
Punkte. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass in den
vergangenen Jahren – auch aufgrund der Initiativen und Aktivitäten
von TI-AC – zahlreiche Verbesserungen im Bereich
Korruptionsprävention und Transparenz durchgesetzt wurden:

• Anfütterungsverbot
• Kronzeugenregelung für Strafverfahren
• transparente Wartelisten für Operationen
• Gültigkeit der Antikorruptionsgesetzgebung auch für Abgeordnete
• neues Parteiengesetz
• Reform des Weisungsrechts
• anonymes Hinweisgebersystem der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft
• höherer Stellenwert von Compliance im öffentlichen und privaten
Sektor

„Um eine erneute Verschlechterung Österreichs im CPI zu vermeiden,
besteht allerdings noch immer akuter Handlungsbedarf“ warnt
Geiblinger. So ist Österreich auch in anderen einschlägigen
Untersuchungen, wie beispielsweise dem jüngst veröffentlichten
Exporting Corruption Progress Report zur Umsetzung der
OECD-Konvention über Auslandsbestechung oder dem Government Defence
Anti-Corruption Index zum Korruptionsrisiko im Verteidigungssektor,
weiterhin nur Mittelmaß. „Es gilt daher, kritisch zu untersuchen, in
welchen Bereichen weitere Schwachstellen bestehen, und diese schnell
und effektiv zu schließen. Jede korrupte Handlung, egal von wem diese
begangen wird, untergräbt den Rechtsstaat, die Demokratie und unsere
gesamte Gesellschaftsordnung!“, hält Geiblinger fest.

TI-AC fordert daher unter anderem:

• Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes, das den Namen
auch verdient: Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält derart viele
Einschränkungen, dass sich de facto nichts an der gegenwärtigen
Amtsverschwiegenheit ändern würde
• Verlängerung und Ausbau der mit Ende 2016 auslaufenden
Kronzeugenregelung
• Überarbeitung von Lobbying-Gesetz und -Register, um tatsächliche
Transparenz und Gleichstellung aller Lobbying Betreibenden zu
gewährleisten
• Gewährleistung eines gesetzlichen Schutzes für Hinweisgeber aus der
Privatwirtschaft, wie dies bereits für Beamte der Fall ist
• Offenlegungspflichten für Verträge zwischen Wissenschaft und
Wirtschaft, etwa zu privater Drittmittelfinanzierung österreichischer
Hochschulen, um größtmögliche Unabhängigkeit von Forschung und Lehre
zu gewährleisten
• Überarbeitung des Parteiengesetzes, um die Kontrolle der
Parteienfinanzen durch den Rechnungshof oder andere unabhängige
Kontrollbehörden zu ermöglichen, Regelungslücken für die Bewertung
von Sachspenden zu schließen und die Nichtablieferung von
Rechenschaftsberichten durch Parteien zu sanktionieren

Eine Langfassung dieser Presseinformation sowie die Ergebnisse aller
im diesjährigen CPI erfassten Staaten finden Sie unter
www.ti-austria.at.

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