- 19.01.2016, 11:15:01
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Bilanz 2015: AK-Konsumentenschutz wirkt - Mehr Prävention, weniger Reparatur
Linz (OTS) - Konsumentinnen und Konsumenten kontaktieren die
Arbeiterkammer häufig erst, nachdem etwas schiefgelaufen ist. Einen
großen Teil der Tätigkeit des AK-Konsumentenschutzes macht daher die
Reparatur von Problemfällen aus. Um Fehlentscheidungen bereits im
Vorfeld zu verhindern, hat der AK-Konsumentenschutz schon immer auf
Information und Prävention gesetzt. Diese Strategie, aber auch der
erfolgreiche Einsatz für Gesetzesverbesserungen, gewonnene
Musterprozesse und Abmahnverfahren zeigen Wirkung: Die Zahl der
Beschwerden geht zurück.
AK-Direktor Dr. Josef Moser, MBA, und der Leiter des
AK-Konsumentenschutzes, Dr. Georg Rathwallner, präsentierten heute
bei einer Pressekonferenz die Bilanz 2015 des AK-Konsumentenschutzes.
Auffällig zurückgegangen ist die Zahl der Beschwerden vor allem bei
den Problembereichen Cold Calling (unerwünschte Werbeanrufe) und
Abzocke im Internet. Insgesamt haben die Expertinnen und Experten des
AK-Konsumentenschutzes im vergangenen Jahr rund 84.000 Beratungen
durchgeführt. Auf der AK-Homepage verzeichnete der Konsumentenschutz
rund 690.000 Pageviews.
Erfolgreiche Musterprozesse wurden unter anderem geführt gegen
- die Condor Flugdienst GmbH, die Konsumenten/-innen die
Ausgleichzahlungen wegen Flugverspätungen verweigert hatte – 14
Personen bekamen dadurch im Schnitt 400 Euro
- die Antlanticlux Lebensversicherung s.A., die den Rücktritt von
einer Lebensversicherung wegen falscher Rücktrittsbelehrung nicht
akzeptiert hatte – hier entschied der Oberste Gerichtshof, dass eine
fehlerhafte Belehrung über die Rücktrittsfrist zu einem unbefristeten
Rücktrittsrecht führt
Viele Beschwerden gab es im vergangenen Jahr wegen der Verrechnung
ungerechtfertigter Inkassokosten. Die AK führt daher laufend
Verfahren. In einem Fall hat zum Beispiel T-Mobile in der ersten
Verhandlungsrunde auf die Inkassokosten verzichtet.
Eins von mehreren erfolgreichen Abmahnverfahren hat die AK im
Zusammenhang mit sogenannten „Gratisseminaren“ von Blue Vest Equity
(nunmehr STATUS Finanzservice GmbH) geführt. Die im Zusammenhang mit
einer dem Kunden vermittelten Lebensversicherung angebotenen Seminare
waren nämlich nur solange kostenlos, solange die Lebensversicherung
den Vereinbarungen gemäß aufrecht blieb. Wurde die Lebensversicherung
vorzeitig gekündigt, wurden plötzlich die „Gratisseminare“ in
Rechnung gestellt. Der Oberste Gerichtshof hat diese Praxis für
unzulässig erklärt.
Die AK hat 2015 auch wieder Mietvertragsklauseln von Gemeinnützigen
Wohnbauträgern überprüft und dabei 59 gesetzwidrige Klauseln
gefunden. Die Wohnbauträger gaben auf Aufforderung der AK hin in
allen Fällen eine Unterlassungserklärung ab.
Mehr als zwei Millionen Euro haben sich 340 Konsumenten/-innen
erspart, weil sie von der AK bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche
gegenüber der Santander Consumer Bank unterstützt wurden.
Großer Beliebtheit erfreuen sich die Onlinerechner auf
ooe.arbeiterkammer.at/konsumentenschutz wie zum Beispiel der
Bankenrechner, der Handytarifrechner, der Strom- und Gaspreisrechner
oder der Eurotax-Rechner. Preisvergleiche, Versicherungsvergleiche
und Tests gehören ebenso zum Angebot der
AK-Konsumentenschützer/-Innen und bewirken positive Veränderungen:
„Dass sich die Ergebnisse unserer Lebensmitteltests kontinuierlich
verbessern, liegt sicherlich auch daran, dass wir diese Tests seit
den 1990er-Jahren konsequent durchführen und veröffentlichen“, sagt
AK-Direktor Dr. Josef Moser, MBA.
Zu den Schwerpunkten 2016 gehören wie bereits im Vorjahr „Fair
Konsumieren“, die Kreditprüfungsaktion und der Finanzführerschein für
Jugendliche. Unter anderem werden heuer auch die Vertragsbedingungen
von Immobilienmaklern überprüft und Finanzdienstleistungsangebote im
Internet getestet.
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