• 14.12.2015, 09:00:01
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  • OTS0016 OTW0016

Große Herausforderungen für die Budgetpolitik durch Steuerreform, Zukunftsinvestitionsbedarf und Konsolidierungsvorgaben

Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019 und Bundesvoranschlag 2016

Utl.: Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019 und Bundesvoranschlag 2016 =

Wien (OTS) - Die Einnahmen des Bundes steigen laut Bundesfinanzrahmen
zwischen 2014 und 2019 von 71,5 Mrd. € auf 79,3 Mrd. € (im
Jahresdurchschnitt +2,1%), die Ausgaben des Bundes von 74,7 Mrd. €
2014 auf 80,3 Mrd. € 2019 (+1,5% p. a.). Die Bruttosteuereinnahmen
des Bundes erhöhen sich von 78,5 Mrd. € 2014 auf 90,5 Mrd. € 2019
(+2,9% p. a.), die Nettosteuereinnahmen (Bruttosteuereinnahmen nach
Abzug der Ertragsanteile von Bund und Ländern sowie der EU-Anteile)
von 47,5 Mrd. € 2014 auf 54,6 Mrd. € (2014/2019 +2,8% p. a.).
Angesichts der steigenden Arbeitslosigkeit erscheinen die Ausgaben
für die Arbeitsmarktpolitik relativ eng budgetiert; auch könnten die
Bankenhilfen 2016 höher ausfallen als geplant. Das Defizit fiele 2016
auch höher aus, falls das angestrebte Volumen der Maßnahmen zur
Gegenfinanzierung der Einnahmenausfälle aus der Steuerreform 2015/16
verzögert realisiert werden sollte. Vor diesem Hintergrund und auch,
um verstärkt in wichtige Zukunftsbereiche investieren zu können,
sollte die Umsetzung von Effizienzreformen im öffentlichen Sektor
forciert werden.

Vor Ausbruch der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise 2008/09 wurde
die Schuldenquote des Staates auf 64,8% des BIP im Jahr 2007 gesenkt;
gemäß den aktuellen Budgetplanungen erreicht sie 2015 ihren bisher
höchsten Wert mit 86,5% des BIP und sinkt in der Folge bis 2019 auf
knapp unter 80% des BIP. Die Revision des Europäischen Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) im Herbst 2014
erhöhte die Schuldenquote um mehrere Prozentpunkte (2010 +10% des
BIP, 2014 +7,3% des BIP); dieser Effekt wirkt auch in den nächsten
Jahren fort. Die Bankenhilfen bewirken eine Steigerung der
Schuldenquote 2014 um 8,7 Prozentpunkte, 2015 um 10,5 Prozentpunkte
und 2016 um 9,8 Prozentpunkte.

Langfristig nehmen die wichtigsten Transferausgaben des Bundes
nicht nur absolut, sondern auch in Relation zu den Gesamtausgaben zu
(2000: 33,2%, 2016: 45,7% der Gesamtausgaben des Bundes). Mit +3,8%
p. a. wuchsen sie seit 2000 mehr als doppelt so rasch wie die
Gesamtausgaben des Bundes (+1,8% p. a.). Die Ausgabendynamik ließ
aber in den letzten Jahren etwas nach (2010/2016 +3% p. a.).

Die Bankenhilfen erhöhten in allen Jahren seit 2009 den
Finanzierungssaldo in Maastricht-Abgrenzung, am stärksten 2014 (5.103
Mio. € oder 1,5% des BIP). Kumuliert ergibt sich bis Ende 2014 ein
defiziterhöhender Effekt von 11.195 Mio. €. Zwar verbuchte der Bund
in allen Jahren auch Einnahmen, sie blieben aber teilweise merklich
unter den Ausgaben. Einschließlich der Einnahmen aus der Bankenabgabe
ergibt sich lediglich im Jahr 2011 ein per Saldo defizitsenkender
Effekt. Die Bankenhilfen betreffen das strukturelle Defizit nicht, da
sie als Einmalmaßnahmen klassifiziert werden. Der Bruttoschuldenstand
wurde hingegen Ende 2014 durch die Bankenhilfen um insgesamt 28.667
Mio. € (8,7% des BIP) erhöht.

Die Steuerreform 2015/16 setzt einen wichtigen Schritt zur
Entlastung der Arbeitseinkommen. Die Gesamtbelastung vor allem der
niedrigen und mittleren Einkommen der unselbständig Beschäftigten
durch die Lohnsteuer, insbesondere aber auch durch
Sozialversicherungsbeiträge bleibt aber hoch, ebenso die
lohnbezogenen Arbeitgeberabgaben. Zur Verbesserung der Wachstums- und
Beschäftigungsfreundlichkeit, der ökologischen Nachhaltigkeit und
verteilungspolitischen Ausgewogenheit des Abgabensystems wären somit
weitere Schritte zur Verlagerung der Abgabenlast vom Faktor Arbeit zu
Umweltsteuern sowie vermögensbezogenen Steuern (vor allem Erbschafts-
und Schenkungssteuer sowie Grundsteuer) zu setzen. Mit Mehreinnahmen
aus dem weiteren Abbau von Ausnahmen in der Einkommen- und der
Umsatzsteuer, einschließlich ökologisch kontraproduktiver
Steuerbegünstigungen, könnten nominelle Steuersätze gesenkt und
gleichzeitig das Steuersystem einfacher und transparenter gemacht
werden. Parallel zur Verbesserung der Abgabenstruktur ist der
Budgetspielraum zu schaffen, der mittelfristig auch eine Senkung der
überdurchschnittlichen Abgabenquote ermöglicht.

Der Bundesvoranschlag 2016 weist aufgrund einiger Unwägbarkeiten
Budgetrisiken nach oben auf. Angesichts der steigenden
Arbeitslosigkeit erscheinen die Ausgaben für die Arbeitsmarktpolitik
relativ eng budgetiert; auch könnten die Bankenhilfen 2016 höher
ausfallen als geplant. Das Defizit fiele auch höher aus, falls das
angestrebte Volumen der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der
Einnahmenausfälle aus der Steuerreform 2015/16 kurzfristig nicht
erreicht werden sollte. Ambitioniert erscheinen insbesondere die
Erwartungen zu den Einnahmen aus der Bekämpfung von
Steuerhinterziehung und Sozialbetrug, deren volle Realisierung
bereits 2016 einer gewissen Unsicherheit unterliegt. Wie die
erwarteten Einsparungen von 1,1 Mrd. € (Bund 0,7 Mrd. €, davon 0,5
Mrd. € in der Verwaltung und 0,2 Mrd. € im Bereich der Förderungen;
Bundesländer 0,4 Mrd. €) konkret zu erzielen sind, ist noch offen.

Eine gewisse Unsicherheit birgt auch die weitere
Zinssatzentwicklung für die (Re-)Finanzierung der Staatsschuld.

Schwierig zu prognostizieren sind die Mehrausgaben für die
Flüchtlingshilfe. Die mittelfristige Budgetbelastung wird auch davon
abhängen, wie erfolgreich zugewanderte Personen in das
(Aus-)Bildungssystem sowie in den Arbeitsmarkt integriert werden
können. Die Aufstockung der Mittel für die
Entwicklungszusammenarbeit, die in den letzten Jahren de facto
stagnieren, hat in diesem Zusammenhang an Dringlichkeit gewonnen.

Die Erreichung eines strukturell nahezu ausgeglichenen Haushaltes
setzt schließlich auch die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen der
vergangenen Jahre im geplanten Umfang voraus (insbesondere
Ausgabendämpfung im Gesundheitswesen, Anhebung des tatsächlichen
Pensionsantrittsalters).

Angezeigt ist möglichst bald eine Evaluierung der bisher gesetzten
Konsolidierungsmaßnahmen: Insbesondere sollte unverzüglich das seit
längerem angekündigte Pensionsmonitoring umgesetzt werden. Zudem
steht eine Überprüfung des Umsetzungsstandes der 2013 beschlossenen
Gesundheitsreform an, die den Ausgabenpfad bis 2016 mit
ausgabendämpfenden Maßnahmen im Umfang von insgesamt 3,4 Mrd. €
(Bundesländer 2,1 Mrd. €, Sozialversicherungsträger 1,4 Mrd. €)
deckeln und den Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne
Langzeitpflege) bis 2016 an das zu erwartende nominelle
Wirtschaftswachstum heranführen soll.

Nicht zuletzt sind im öffentlichen Sektor weitere Maßnahmen zur
Reform der Budgetstruktur erforderlich, um Spielräume für die
erforderliche Ausweitung der Investitionen in Zukunftsbereiche und
längerfristig für eine Senkung der auch nach der Steuerreform
überdurchschnittlich hohen Abgabenquote zu schaffen. Dies betrifft
insbesondere die überfällige Reform des österreichischen
Föderalismus, die in den laufenden Verhandlungen über eine
Nachfolgevereinbarung zum bis Ende 2016 befristeten aktuellen
Finanzausgleich forciert werden sollte. Überfällig ist aber auch eine
umfassende Reform des Fördersystems, das von Mehrgleisigkeiten
geprägt ist und in dem klare Ziele und regelmäßige Evaluierungen
fehlen.

Eine wichtige Aufgabe der Budgetpolitik ist es, Spielraum für eine
weitere Ausweitung von Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Auf der
Grundlage des aktuellen Ausgabenpfades sowie der gesetzten
steuerlichen Anreize ist etwa eine Erreichung des Zieles der
Regierung, die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 3,76% des
BIP im Jahr 2020 zu erhöhen, unwahrscheinlich. Auch das Ziel, bis
2020 2% des BIP für den tertiären Bildungsbereich auszugeben, kann
auf der Basis der aktuellen Ausgabenpläne kaum erreicht werden. Im
Bildungsbereich bleibt 2016 die strukturelle Unterfinanzierung
bestehen. Die seit 2008 verfolgte Initiative des Bundes zum Ausbau
der Betreuungskapazitäten insbesondere für die unter Dreijährigen und
in der schulischen Nachmittagsbetreuung ist ebenfalls fortzuführen
und zu verstärken: Zwar stieg die Betreuungsquote (einschließlich
Tageseltern) von 16,1% im Jahr 2008 inzwischen auf 25,9% und wird
2017 voraussichtlich das Barcelona-Ziel von 33% erreichen. Doch
bestehen auch dann noch quantitative und qualitative Defizite, wie
auch im Bereich der schulischen Nachmittagsbetreuung.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem WIFO-Monatsbericht
11/2015 (http://monatsberichte.wifo.ac.at/58521)

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