- 14.12.2015, 08:30:13
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Umweltdachverband zur Causa Schwarze Sulm: Kraftwerksbau im Naturjuwel rückt in weite Ferne!
- Großer Erfolg für Sulm-SchützerInnen: EU-Kommission beantragt Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlungen im Vertragsverletzungsverfahren
Utl.: - Großer Erfolg für Sulm-SchützerInnen: EU-Kommission
beantragt Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlungen im
Vertragsverletzungsverfahren =
Wien (OTS) - 2. Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan beweist:
Zustand des Oberlaufs der Schwarzen Sulm nach wie vor als „sehr gut“
zu beurteilen – Kraftwerksbau demnach nicht genehmigungsfähig
„Wir haben Recht behalten! Die im September veröffentlichten
Schlussanträge der Generalanwältin Juliane Kokott im
Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Republik
Österreich in der Causa Schwarze Sulm waren nicht das letzte Wort
(siehe unsere Aussendung vom 04.09.2015). Der Kraftwerksbau im
südweststeirischen Natura 2000-Gebiet, das eine der hochwertigsten
Schluchtstrecken Österreichs beherbergt, ist noch lange nicht
beschlossene Sache“, freut sich Franz Maier, Präsident des
Umweltdachverbandes. Denn: Die Europäische Kommission hat am 30.
November den Europäischen Gerichtshof dazu aufgefordert, „wegen
neuer, entscheidungserheblicher Tatsachen“ die mündliche Verhandlung
im Vertragsverletzungsverfahren wieder aufzunehmen. Als neues
Beweismittel vorgelegt werden soll dabei der Entwurf des 2.
Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (2. NGP), der Anfang 2016
verordnet wird und erneut eindeutig festhält, dass der Zustand des
vom Kraftwerksbau betroffenen Gewässerabschnitts am Oberlauf der
Schwarzen Sulm nach wie vor als „sehr gut“ zu beurteilen ist. Die
2013 vorgenommene Herabstufung auf „gut“ durch die steirischen
Behörden, um den Kraftwerksbau zu rechtfertigen, war demnach nicht
zulässig. „Ein Kraftwerksbau in einer als ,sehr gut‘ bewerteten
Gewässerstrecke würde gegen das Verschlechterungsverbot der
EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen, zudem steht das Projekt nicht im
übergeordneten Interesse. Fazit: Das Kraftwerk ist nicht
genehmigungsfähig!“, so Maier.
Bau des Kraftwerks wäre naturschutzfachlich wie wirtschaftlich
absurd
Den entscheidenden Anstoß für diese Wende lieferte der
Umweltdachverband gemeinsam mit zahlreichen weiteren engagierten
MitstreiterInnen – Plattform „Rettet die Schwarze Sulm“,
Naturschutzbund Steiermark, Arbeitskreis zum Schutz der Koralpe,
Riverwatch, WWF Österreich, Global 2000, Ökobüro, Umweltorganisation
VIRUS sowie der steirischen Landesumweltanwältin Ute Pöllinger –, die
sich seit Jahren für den Erhalt der wertvollen Fließgewässerstrecke
in der Steiermark einsetzen. Mitte Oktober brachten die
Sulm-SchützerInnen die für den Antrag der Kommission bedeutenden
Tatsachen schriftlich ein, um darauf zu drängen, dass sich die
Kommission angesichts der auf Klagsabweisung plädierenden
Schlussanträge nicht geschlagen geben dürfe. Fest steht: Die
wasserrechtliche Oberbehörde (BMLFUW) hat den betroffenen
Gewässerabschnitt auch im 2. NGP als „sehr gut“ ausgewiesen – und
damit nicht genug: In ihren Schlussanträgen ließ die Generalanwältin
völlig außer Acht, dass nach wie vor eine Amtsbeschwerde des BMLFUW
gegen das Amt der Steirischen Landesregierung vor dem
Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, worin die Herabstufung des
Gewässerabschnitts als rechtlich unzulässig bekämpft wird. „Mit dem
Antrag der Kommission auf Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens
besteht große Zuversicht, dass das Vertragsverletzungsverfahren der
EU-Kommission gegen die Republik Österreich neu aufgerollt wird.
Damit lebt die Hoffnung, dass das sowohl naturschutzfachlich wie
wirtschaftlich absurde Kraftwerk an der Schwarzen Sulm nicht gebaut
wird!“, freut sich Maier.
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