- 10.12.2015, 16:41:45
- /
- OTS0279 OTW0279
Sozialrechtsänderungsgesetz schließt Lücken in der Sozialversicherung
Opposition befürchtet negative Auswirkungen auf Notarztsystem
Utl.: Opposition befürchtet negative Auswirkungen auf Notarztsystem =
Wien (PK) - Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 (SRÄG 2015) wurde
vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Es bringt Änderungen im
ASVG und anderen Sozialversicherungsgesetzen sowie im
Arbeitslosenversicherungsgesetz, Mutterschutzgesetz und Väter-
Karenzgesetz mit sich. Die Neuerungen reichen von der
Berücksichtigung bestimmter Agrarförderungen bei der Berechnung der
Sozialversicherungsbeiträge von LandwirtInnen über die Absenkung des
Unfallversicherungsbeitrags für die Eisenbahnbediensteten auf 1,3%
bis hin zur Übernahme der amtlichen Verlautbarungen der
Sozialversicherung in das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Erlassen wird mit der Sammelnovelle auch ein Bundesgesetz über die
Entschädigung für Heeresschädigungen, das an die Stelle des
bisherigen Heeresversorgungsgesetzes tritt.
Als mit dem Beschluss des Nationalrats miterledigt gelten ein Antrag
von Nikolaus Scherak (N) sowie ein Antrag von Daniela Musiol (G)
betreffend die Gleichstellung von Pflegeeltern beim Anspruch auf
Elternkarenz. Eine Bürgerinitiative, die sich gegen Kürzungen der
AMS-Mittel im Bereich der Bildung und Ausbildung von Erwachsenen
wandte, wurde vom Nationalrat einstimmig zur Kenntnis genommen. Die
Opposition konnte sich mit ihren zahlreichen Anträge zu Sozialthemen
nicht durchsetzen.
FPÖ fordert neuerlich Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern
Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) sah zwar durchaus positive
Verwaltungsvereinfachungen in der Regierungsvorlage, wollte ihr aber
nicht zustimmen, weil künftig die Notarzttätigkeit in die Kategorie
"selbständige Tätigkeit" falle. Damit werde eine Umgehung des gerade
erst beschlossenen Ärztearbeitszeitgesetzes geschaffen. Grundsätzlich
sei das Sozialversicherungsgesetz zu kompliziert geworden.
Für Werner Neubauer (F) war offen, wie das geplante Bonus-Malus-
System für die Beschäftigung älterer ArbeitsnehmerInnen finanziert
werden kann. Der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) könne diese
Kosten jedenfalls nicht tragen. Viele offene Fragen sah Neugebauer
auch bei der Neugestaltung des Pensionssystem. Er forderte
Sozialminister Hundstorfer auf, sich klar gegen die jüngst geäußerten
Vorstellungen von Finanzminister Schelling zu stellen. Viel
Einsparungspotenzial gebe es jedoch bei den
Sozialversicherungsträgern und bei Luxuspensionen.
SPÖ sieht einen Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit
Dietmar Keck (S) wies auf eine Reihe von Änderungen hin, durch die
bisherige Mängel in der Sozialversicherung behoben werden. Besonders
wichtig war ihm, dass ein Anspruch auf Sonderkrankengeld für Menschen
geschaffen wird, die bereits ausgesteuert sind, die sich aber noch in
einem aufrechten Arbeitsverhältnis befinden. Auch die Elternkarenz
für Pflegeeltern ohne Adoptionsabsicht schaffe mehr soziale
Gerechtigkeit.
Johann Hell (S) betonte, dass wesentliche Forderungen der
Bürgerinitiative durch das neue Budgetbegleitgesetz bereits umfasst
sind. Damit sei sichergestellt, dass mehr Mittel für die
Qualifizierung älterer ArbeitnehmerInnen und Langzeitarbeitslose zur
Verfügung gestellt werden. Zusammenlegungen von
Sozialversicherungsträgern lehnte er, wie auch Michael Ehmann (S),
ab. Das System sei an sich gut, sagte Ehmann und wandte sich gegen
das "Sozialversicherungs-Bashing" der Opposition. Die Forderungen der
NEOS würden keine Verbesserungen für die Versicherten bringen. Hannes
Fazekas (S) begrüßte Projekte, die darauf abzielen, jungen Menschen
bessere Orientierung für die Berufswahl zu geben und insbesondere
Lehrlinge im Betrieb, in den Berufsschulen und hinsichtlich ihrer
Wohnsituation zu unterstützen. Das sei nicht zuletzt wichtig für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Grüne sehen Notarztsystem gefährdet
Judith Schwentner (G) begrüßte, dass mit der Novelle mehrere Lücken
in der Sozialversicherung geschlossen werden. Versäumt worden sei
jedoch, eine Lücke bei den Pensionsansprüchen vieler Frauen zu
schließen. Betroffen seien Frauen, die vor 2005 Kinder bekommen und
zu wenig Beitragsjahre erworben haben. Die versprochenen Änderung,
die diesen Frauen zu einer eigenständigen Pension verhelfen soll,
lasse immer noch auf sich warten.
Eva Mückstein (G) befürchtete die Gefährdung der notärztlichen
Versorgung, die durch die Novelle aus der Spitalsversorgung
ausgegliedert werde. Ihre Fraktionskollegin Birgit Schatz schloss
sich dieser Sicht an. Mückstein vermutete, hinter der Änderung stehe
neben dem Versuch der Umgehung des Arbeitszeitgesetzes auch der Plan,
in Zukunft mehr auf Paramedics zu setzen. Die freiberufliche
Tätigkeit erhöhe zudem die Belastung der NotärztInnen. Zur
Absicherung gewisser Standards forderte sie per Entschließungsantrag
Richtlinien und Programme für die notärztliche Tätigkeit und für
Paramedics, der jedoch abgelehnt wurde.
Helene Jarmer (G) sprach die Frage der Barrierefreiheit an.
Österreich hätte sich im Nationalen Aktionsplan diesem Ziel
verpflichtet, die Ministerien würden aber nicht berichten, was davon
umgesetzt sei, kritisierte sie.
ÖVP: Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze hilft Betrieben
August Wöginger (V) betonte in Richtung Schwentner, dass es der ÖVP
ebenfalls ein Anliegen sei, dass Kindererziehungszeiten auch vor 2005
als pensionsbegründend anerkennt werden können. Man arbeite an den
entsprechenden Änderungen. Das SRÄG bringe Verbesserungen für
Personen, die behinderte Angehörige pflegen. Die Regelung für
nebenberuflich als NotärztInnen tätige SpitalsärztInnen sei eine
notwendige Regelung, um das bisher gut funktionierende Notarztsystem
aufrecht erhalten zu können. Diese Sicht teilte auch Martina Diesner-
Wais (V), gerade der ländliche Raum profitiere davon, sagte sie.
Marcus Franz (V) betonte, lange Arbeitszeiten seien Teil des
Arztberufs. Eine Studie in den USA habe gezeigt, dass enge
Arbeitszeitregelungen weder für die PatientInnen noch für die
ÄrztInnen Verbesserungen bringen.
Die Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze, die ein schwer
administrierbare bürokratische Hürde war, kann per Erlass vorgezogen
werden. Wöginger sah darin, wie auch die ÖVP-Abgeordneten Gertrude
Aubauer und Martina Diesner-Wais, eine gute Regelung vor allem für
Gewerbebetriebe. Aubauer sprach auch das Thema der Arbeitslosigkeit
älterer ArbeitnehmerInnen an. Der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsgipfel
der Bundesregierung habe gute Ergebnisse gebracht und sichergestellt,
dass durch innovative Projekte Arbeitsplätze besonders für diese
Gruppe geschaffen werden.
Norbert Sieber (V) hob hervor, dass mit dem SRÄG der Verlust von
Pensionsansprüchen, die besonders kleineren LandwirtInnen aufgrund
der Einheitswertberechnung drohte, zeitgerecht abgewendet wird.
Manfred Hofinger (V) sah Handlungsbedarf bei der Mindestsicherung,
sie müsste gerechter gestaltet werden. Angelika Winzig (V) forderte
die Attraktivierung der Lehre. Durch demographische Entwicklungen
drohe in Teilen Österreichs ein Lehrlingsmangel. Österreichische
Lehrstellensuchende und Flüchtlinge dürften nicht gegeneinander
ausgespielt werden.
NEOS kritisieren neuerliche Belastungen des FLAF
Gerald Loacker (N) thematisierte das Thema Notarztdienste im Kontext
des grundsätzlichen Problems der Mehrfachversicherung. Die Kosten der
Krankenversicherungsträger würden in Österreich "kleingerechnet",
indem man Teile der Verwaltungskosten einfach hinausrechne. Damit
verschleiere man die wahren Kosten der Sozialversicherungen und der
durch sie geschaffenen politischen Versorgungsposten, die letztlich
die SteuerzahlerInnen zu zahlen hätten. Christoph Vavrik (N) meinte,
dem FLAF werde wieder einmal die Finanzierung von Leistungen
"umgehängt", die nur bedingt familienrelevant seien. Solche
Entscheidungen gefährden seiner Ansicht nach den eben erst
eingeschlagenen Entschuldungspfad, sagte er und forderte in einem
Entschließungsantrag eine Strukturreform des FLAF.
Team Stronach fordert Maßnahmen gegen den Ärztemangel
Waltraud Dietrich (T) thematisierte den Ärztemangel. Die Regierung
demotiviere nicht nur junge Leute, den Arztberuf zu ergreifen,
sondern auch die bereits ausgebildeten ÄrztInnen. Das
Sozialrechtsänderungsgesetz schaffe eine "Mogelpackung" bei der
Regelung der Arbeitszeit von Notärzten. Das gehe zulasten der
PatientInnen. Nicht längere Arbeitszeiten seien hier die Lösung,
sondern eine gerechte Entlohnung der ÄrztInnen bei fairen
Arbeitszeiten. Dietrich forderte auch eine Deckelung von
Luxuspensionen. Das Pensionssystem müsse grundsätzlich transparenter
und fairer werden.
Der fraktionslose Abgeordnete Gerhard Schmid sah in der
Zusammenlegung von Sozialversicherungsträgern eine Möglichkeit,
Kosten einzusparen und so die Versicherten zu entlasten und ihnen
gleiche Leistungen bereitzustellen. Der fraktionslose Rupert Doppler
unterstützte die Forderung, dass Pflegegeld auch kürzer als sechs
Monate zuerkannt werden kann. Das wäre etwa wichtig für Menschen mit
Schenkelhalsbruch.
Oppositionsanträge von Luxuspensionen bis Heizungskostenzuschuss
Mitverhandelt wurden Anträge der Oppositionsparteien, die bereits im
Sozialausschuss keine Mehrheit gefunden hatten und die nun auch im
Plenum mehrheitlich abgelehnt wurden. So forderte Dagmar
Belakowitsch-Jenewein eine Restrukturierung der AMS-Leitungsebene und
Einführung von Leistungskomponenten bei der Entlohnung der AMS-
Spitzenmanager. Sie thematisierte in einem Entschließungsantrag auch
Fragen des humanen Umgangs mit Patienten und Pflegebedürftigen und
beantragte die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses in Wien.
Waltraud Dietrich sprach sich in einem Antrag für eine
österreichweite Flexibilisierung der Unterbringung von Lehrlingen
aus. Außerdem will sie die Möglichkeit einer Zuerkennung des
Pflegegeldes auch für einen kürzeren Zeitraum als sechs Monate.
Die Behindertensprecherin der Grünen Helene Jarmer forderte die
Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen
im Nationalrat.
Seitens der NEOS wünscht Gerald Loacker die Überarbeitung der
Definition von "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" bei den
Sozialversicherungsträgern und im Hauptverband. Er wiederholte die
Forderung seiner Partei nach einer Zusammenlegung von
Sozialversicherungsträgern und sprach sich für die Kürzung von
Luxuspensionen aus, die unabhängig von der Entwicklung der
Höchstbeitragsgrundlage erfolgen sollten.
Sozialminister Hundstorfer: Pensionsprivilegien bei
Sozialversicherungen gehören der Vergangenheit an
Sozialminister Rudolf Hundstorfer unterstrich, dass Luxuspensionen im
Bereich der Sozialversicherungen der Vergangenheit angehören. Alle
Pensionen seien mit Beiträgen unterlegt. Der Minister sah auch
ausreichende Transparenz der Versicherungen gegeben. Der Rechnungshof
durchleuchte die Sozialversicherungsträger seit vielen Jahren sehr
genau. Der Sozialminister widersprach auch der Auffassung, dass bei
der BVA ungerechtfertigte Privilegien bestehen. Dort würden auch sehr
viele Selbstbehalte gefordert, gab er zu bedenken. Den Vorwurf des
Schweigens zu den Vorstellungen des Finanzministers zur Reform des
Pensionssystems wies er als unangebracht zurück. Er habe medial
bereits ausführlich dazu Stellung genommen. Nochmals betonte er, an
ein Einfrieren des Bundeszuschusses zu den Pensionen könne sicher
nicht gedacht werden, denn das würde bedeuten, dass in Zukunft keine
Pensionserhöhungen mehr möglich wären.
Zu dem Antrag von Abgeordneter Belakowitsch-Jenewein in Zusammenhang
mit Pflegeleistungen über den Fonds Soziales Wien und daraus
entstandenen Ansprüchen an einen Erben sagte er, es handle sich um
einen Einzelfall. Dieser sei von allen zuständigen Stellen genau
geprüft worden und derzeit gerichtsanhängig. Kritik an der Höhe von
IT-Kosten im Sozialversicherungsbereich ließ der Minister nicht
gelten, dass sie höher liegen als in anderen Bereichen anerkenne auch
der Rechnungshof, da es um die Verwaltung sehr sensibler Daten aller
BürgerInnen gehe. Über die Neugestaltung der Mindestsicherung werde
seit zwei Monaten intensiv mit den Ländern verhandelt, betonte der
Sozialminister. So lange die Finanzausgleichsverhandlungen nicht
abgeschlossen sind, gelte die bestehende 15a-Vereinbarung, die die
Festlegung der Höhe in die Hand der Bundesländer lege. Sein Ziel sei
es, von den Kann-Bestimmungen zu festeren Regeln zu gelangen.
Hundstorfer verwies auf den hohen Aufwand für Gutachten zur
Administration des Pflegegelds. Die geltende Sechs-Monatsfrist für
den Bezug sei vor diesem Hintergrund mit Bedacht gewählt und sehr
sinnvoll, betonte er. (Fortsetzung Nationalrat) sox
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA






