- 09.12.2015, 22:00:28
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Poststrukturgesetz beendet Streit zwischen Post und Bund
Weitere Themen im Nationalrat: Mehr Transparenz und höhere Strafen im Wertpapierhandel, Investment-Fonds, Bankenunion, Bankenabgabe
Utl.: Weitere Themen im Nationalrat: Mehr Transparenz und höhere
Strafen im Wertpapierhandel, Investment-Fonds, Bankenunion,
Bankenabgabe =
Wien (PK) - Der jahrelang schwelende Streit zwischen dem Bund und der
Post, der auch gerichtlich ausgetragen hätte werden sollen, könnte
nun bald beigelegt werden. Der Nationalrat hat jedenfalls heute einen
großen Schritt dazu gesetzt und unter Berücksichtigung eines
inhaltlich formalen Abänderungsantrags der Novelle zum
Poststrukturgesetz mit der nötigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt.
Konkret geht es um die Bezahlung von PostbeamtInnen, die bei der
Teilprivatisierung der Unternehmen übernommen wurden. Die Einigung
sieht nun so aus, dass der Beitrag der Firmen zur Deckung der
Pensionsausgaben durch einen niedrigeren Dienstgeberanteil ersetzt
wird, der Dienstnehmeranteil fließt an den Bund. Die Administration
der Beamtenpensionen übernimmt die BVA-Pensionsservicestelle, wofür
die Unternehmen in den nächsten sechs Jahren jeweils 1,98 Mio. €
bezahlen.
Hubert Fuchs (F) kritisierte den Vergleich scharf. Der Post sei klar
gewesen, so Fuchs, dass sie BeamtInnen übernehmen müsse, deshalb
seien auch die Aktien billiger gewesen. Nun wolle man die Kosten
wieder dem Bund umhängen und der Finanzminister mache dabei zu Lasten
der SteuerzahlerInnen mit. Dem hielten die Redner der SPÖ - Christoph
Matznetter, Hermann Lipitsch und Johann Hechtl - entgegen, es sei
damals die ÖVP-FPÖ-Regierung gewesen, die die Privatisierung der Post
so schlecht vollzogen habe, dass man nun reparieren müsse. Die FPÖ
sollte wenigstens den Anstand haben, bei der Behebung mitzumachen,
sagte Matznetter, denn damals sei man nicht in der Lage gewesen
auszurechnen, wie hoch die Kosten sind. Lipitsch wies auf die
Klagssumme von 214 Mio. € hin und auch Gabriele Tamandl von der ÖVP
sprach von einem hohen Prozessrisiko. Nun gehe es darum, Unklarheiten
zu beseitigen, so Tamandl, die wie Lipitsch und Hechtl betonte, man
habe mit der Änderung des Poststrukturgesetzes auch die Empfehlungen
des Rechnungshofs umgesetzt. Tamandl verteidigte den Vergleich auch
damit, dass man weitere Frühpensionierungen bei der Post verhindern
wolle. Um ältere BeamtInnen wegzubekommen, habe die Post viele
MitarbeiterInnen mit einem Golden-Handshake in Pension geschickt und
das sei eine Fehlentwicklung und ein Missstand gewesen.
Bruno Rossmann (G) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit,
dass die Regierungsvorlage "schleißig" ausgearbeitet und sehr
kurzfristig eingebracht worden sei, sodass man aufgrund der
Intransparenz nicht beurteilen könne, ob die Regelung in der Sache
richtig ist oder nicht.
Mehr Transparenz im Wertpapierhandel und höhere Strafen bei Verstößen
Zudem verabschiedete der Nationalrat einstimmig ein Gesetz, das der
Stärkung der Informationspflichten im Wertpapierhandel dient. So
werden im Börsegesetz hohe Strafen, wie sie die EU bei Verstößen
gegen Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel
mit Wertpapieren vorsieht, verankert. Diese Bestimmungen wurden
explizit von Wolfgang Knes und Walter Bacher (beide S) begrüßt. Es
sei wichtig, wer hinter den Emittenten steckt, betonten sie und
hofften auf die abschreckende Wirkung der hohen Strafen.
Neue europäische Regeln für langfristige Infrastruktur-
Investmentfonds (ELTIF) sowie für kleine und mittelständische
Unternehmen werden im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz
berücksichtigt. Der Entschließungsantrag der NEOS, eingebracht von
Nikolaus Alm, wonach die Beschränkung für PrivatanlegerInnen auf
30.000 € herabgesetzt werden sollte, erhielt nicht die erforderliche
Mehrheit. Eine Mindestinvestitionssumme von 100.000 € sei für Anleger
eine allzu große Hürde, um die Finanzierung von Unternehmen zu
erleichtern, befinden die NEOS. In den Fonds könnte vielmehr Geld
drinnen sein, wenn es leichter wäre, zu investieren, sagte Alm (N).
Er räumte ein, dass die hohe Grenze dem Anlegerschutz dienen soll,
befürchtete aber, dass man damit gerade das Gegenteil erreicht, weil
viele, die weniger Mittel zur Verfügung stellen wollen, gar nicht
investieren oder aber ein zu hohes Risiko eingehen.
Diskussion über Bankenabgabe
Auch im Hinblick der Umsetzung der gemeinsamen Europäische
Bankenaufsicht ist man einen weiteren Schritt näher gekommen.
Mehrheitlich stimmten die Abgeordneten den Änderungen im Bundesgesetz
über die Sanierung und Abwicklung von Banken zu, wonach die heimische
Finanzmarktaufsicht den europäischen Abwicklungsausschuss bei seiner
Tätigkeit zu unterstützen hat. Dieser Ausschuss sorgt bei der
Abwicklung von Banken und Wertpapierfirmen in der Eurozone ab
1.1.2016 für eine einheitliche Anwendung von Instrumenten, erhält
Auskunfts-, Informationseinholungs- und Vor-Ort-Prüfungsbefugnisse
und verwaltet den Einheitlichen Abwicklungsfonds. Die noch im Plenum
vorgenommene Abänderung nimmt darauf Bezug, dass sich die
Organisationsstruktur des neuen Einlagensicherungsregimes noch im
Aufbau befindet, daher sollen die neuen Regelungen erst für die
Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2016 gelten.
Während die Vorlage breite Zustimmung fand, kamen von der FPÖ
kritische Worte. Hubert Fuchs (F) beklagte, dass die
Aufsichtsstrukturen immer komplizierter würden und sprach sich für
die Zusammenführung der nationalen Aufsichtsaufgaben von FMA und OeNB
aus. Andreas Zakostelsky (V) und Kai Jan Krainer (S) merkten
grundsätzlich kritisch an, dass die zweite und dritte Phase der
Bankenunion, nämlich die einheitliche Abwicklung und die einheitliche
Einlagensicherung noch nicht völlig umgesetzt sind. Vor allem müsse
man bei der Einlagensicherung darauf achten, dass das Risiko von
ausländischen Banken nicht auf heimische Sparer abgewälzt wird, sagte
Zakostelsky.
In diesem Zusammenhang entbrannte auch eine Diskussion um die
heimische Bankenabgabe, wobei sich ÖVP und FPÖ ablehnend äußerten,
die SPÖ aber die Abgabe mit Hinweis auf die Bankenrettung
verteidigte.
Hubert Fuchs (F) hält die Bankenabgabe für einen massiven
Wettbewerbsnachteil und sprach sich daher dafür aus, die Beträge zum
Bankenabwicklungsfonds auf die Bankenabgabe anzurechnen oder die
Abgabe gänzlich zu streichen. Dem schloss sich Zakostelsky insofern
an, als er die Notwendigkeit einer stabilen Bankenlandschaft für
Wirtschaft und Sparer unterstrich. Für ihn machen daher hohe Steuern
keinen Sinn. Auch Hermann Schultes (V) kritisierte die Bankenabgabe
als eine Schwächung des Bankenstandorts.
Demgegenüber argumentierte Kai Jan Krainer (S), die Banken hätten von
der Hypo-Rettung profitiert, man könne die Kosten nicht den
SteuerzahlerInnen aufhalsen. Die Bankenabgabe sei aufgrund eines
Notstands entstanden, meinte Johannes Jarolim (S), vielleicht findet
man eine Lösung, aber das Geld müsse irgendwoher kommen.
Als einen "auf Dauer seltsamen Zustand" bezeichnete Werner Kogler von
den Grünen die Bankenabgabe. Er wog dabei das Für und Wider ab und
gab zu bedenken, dass die Höhe der Abgabe in Österreich jene im
Ausland bei weitem übertrifft. Dennoch zeigte er Verständnis für die
Abgabe, da die österreichischen Banken die Begünstigungen bei der
Gruppenbesteuerung ausreichend genützt haben. Dass durch die
schlechten Ostgeschäfte das Geld wieder weg sei, sei eine andere
Geschichte. Man müsse in Zukunft die Gesamtbesteuerung anschauen.
Jedenfalls habe man bereits im Jahr 2008 gewusst, dass die Hypo tot
ist, man habe sie aber gesund geschrieben, um einen Image-Verlust der
anderen Banken zu verhindern. (Fortsetzung Nationalrat) jan
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