- 09.12.2015, 20:46:10
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Abgabenänderungsgesetz: Nationalrat adaptiert Steuerreform
Erhöhung im Entwicklungsfonds löst EZA-Debatte aus
Utl.: Erhöhung im Entwicklungsfonds löst EZA-Debatte aus =
Wien (PK) - Kapitalgesellschaften können künftig wieder frei wählen,
wie sie mit ihren Bilanzgewinnen in steuerlicher Hinsicht verfahren -
ob sie also eine Ausschüttung an die Anteilseigner vornehmen oder
lieber eine von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreite
Einlagenrückzahlung. Diese Adaptierung der vor dem Sommer
beschlossenen Steuerreform wurde heute im Nationalrat mit dem
"Abgabenänderungsgesetz 2015" mehrheitlich verabschiedet, wobei SPÖ
und ÖVP mit einem Abänderungsantrag noch redaktionelle Klarstellungen
am Gesetzestext vornahmen.
Mehrheitlich genehmigte das Plenum zudem eine Erhöhung der Mittel im
Entwicklungsfonds, um Zahlungen an den Internationalen Fonds für
landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) und an die Inter-
Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) zu ermöglichen.
Deutliche Kritik an den Zuwendungen in Richtung IIC übten allerdings
die NEOS, da Österreichs Fokus bei der Entwicklungszusammenarbeit
(EZA) nicht im lateinamerikanischen Raum liege. Auf ein Verlangen der
Pinken Fraktion hin wurde daher eine getrennte Abstimmung über die
zur Debatte stehenden EZA-Leistungen vorgenommen.
Steuerrechtliche Änderungen in 35 Gesetzen
Neben der Wiedereinführung des Wahlrechts bei Einlagenrückzahlungen
bringt das Abgabenänderungsgesetz zahlreiche steuerrechtliche
Neuerungen mit sich. Im Einkommensteuergesetz werden nunmehr
Einkünfte aus bestimmten persönlichen Tätigkeiten in einer
Kapitalgesellschaft unmittelbar den natürlichen Personen wie
KünstlerInnen, Vortragenden oder SportlerInnen zugerechnet, die die
Leistung erbringen. Neu geregelt wird auch die "Wegzugsbesteuerung"
für Betriebe: bei Übersiedlungen ins Ausland wird der
Besteuerungsaufschub (Nichtfestsetzungskonzept) durch ein
Ratenzahlungskonzept ersetzt. Steuern für Wirtschaftsgüter im
Anlagevermögen sind folglich über sieben Jahre und für
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens über zwei Jahre gleichmäßig zu
entrichten. Weiters gibt es Änderungen im Körperschaftssteuergesetz,
wonach bei Zuwendungen von Privatstiftungen, die aufgrund eines
Doppelbesteuerungsabkommens teilweise von der KESt entlastet werden,
die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer nicht
mehr gänzlich unterbleiben soll.
Das Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 wird mit der
Sammelnovelle in Bezug auf die Einsichtsberechtigung der Länder-
Förderstellen aktualisiert, das Zollrechts-Durchführungsgesetz wird
an den neuen EU-Zollkodex angepasst. Überdies soll die
internationalen Zusammenarbeit bei Finanzstrafsachen eine bessere
rechtliche Basis erhalten.
Zufrieden registrierte Hubert Fuchs (F), mit der Novelle werde eine
"eigenkapitalsfeindliche" Bestimmung zur Steuerreform zurückgenommen,
die UnternehmerInnen bei der Entnahme ersparter Einlagen mit der
Kapitalertragssteuer belastet hätte. Der ebenfalls im Rahmen der
kommenden Steuerreform vorgesehenen Registrierkassenpflicht
prophezeite der Freiheitliche ein ähnliches Schicksal. "Man darf
immer ein bissl g'scheiter werden", replizierte ÖVP-Finanzsprecher
Andreas Zakostelsky in Bezug auf die Entschärfung der Bestimmung zur
Einlagenrückzahlung. Generell lobte er ebenso wie SPÖ-Mandatarin
Karin Greiner die Steuerreform als eine nachhaltige Entlastung von
BürgerInnen und Wirtschaft im Volumen von über 5 Mrd. €, umgesetzt
durch Tarifreformen, Senkung der Lohnnebenkosten und Stärkung der
Kaufkraft - etwa mittels Verdoppelung der Kinderfreibetrags, wie
Zakostelsky hervorhob. Am Abgabenänderungsgesetz begrüßte Greiner
besonders die Neuregelung der Wegzugsbesteuerung, weil dadurch
Abgaben expandierender Konzerne in Österreich verbleiben würden.
Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann wollte sich dem Lob zum
Abgabenänderungsgesetz nicht anschließen, wiewohl er die verstärkte
internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Steuerbetrug guthieß. So
stieß er sich an der Neuregelung im Körperschaftssteuergesetz
betreffend Privatstiftungen und plädierte für eine progressive
Kapitalertragssteuer. Grundsätzlich sei das heimische Steuersystem in
seiner Struktur neu zu regeln, sagte er mit Hinweis auf
Vermögenssteuern und eine Ökologisierung des Steuerregimes.
In einem Entschließungsantrag zum Punkt Transparenzdatenbank
deponierte Josef Schellhorn (N) seien Unmut über die "Intransparenz"
des öffentlichen Förderwesens. Derzeit würden in der
Transparenzdatenbank von Bund und Ländern nur die jeweiligen
Leistungsangebote aufscheinen, die Förderleistungen von Gemeinden
blieben gänzlich ausgespart. Ihren Zweck erfülle die Datenbank aber
nur, wenn auch die tatsächlichen Auszahlungsbeträge bei Förderungen
aller Gebietskörperschaften angegeben werden, so der NEOS-
Wirtschaftssprecher, der auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf
drängte - seine Forderung blieb im Plenum aber in der Minderheit.
Entwicklungszusammenarbeit: Österreich stockt Beiträge auf
Mit der heute beschlossenen Aufstockung des Entwicklungsfonds will
die Regierung den Millenniumszielen der Vereinten Nationen im
weltweiten Kampf gegen Armut Rechnung tragen. Demnach trägt
Österreich beim Internationalen Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung (IFAD) 16 Mio. € bei, an die Inter-Amerikanischen
Investitionsgesellschaft (IIC) gehen 542 zusätzliche Kapitalanteile
von je 16.178 US-Dollar. Diese Beträge, mit denen günstige Kredite
und Zuschüsse für landwirtschaftliche Betriebe in EZA-Ländern sowie
technische Hilfen bei der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung
in Lateinamerika und der Karibik unterstützt werden sollen, werden
der Official Development Assistance Quote (ODA-Quote) der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) angerechnet.
Der Auffassung von Christoph Vavrik (N), die Interamerikanische
Investitionsgesellschaft sei in einer Region tätig, die nicht zu den
Prioritäten der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit zähle und
ihre Aktivitäten würden nicht evaluiert, hielt Josef Cap (S)
entgegen, sehr wohl setze man hier "Schritte in die richtige
Richtung". Ungeachtet dessen räumte Cap ein, für eine "große Lösung"
des weltweiten Armutsproblems müssten die Industrienationen ihr
Wirtschaftssystem überdenken, um den Raubbau an ärmeren Ländern zu
beenden. Die Bekämpfung von Armut mache vor allem im
landwirtschaftlichen Bereich Sinn, so Marianne Gusenbauer-Jäger (S),
die deswegen Österreichs IFAD-Beiträge als wichtig erachtet.
(Fortsetzung Nationalrat) rei
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