- 09.12.2015, 18:12:56
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- OTS0252 OTW0252
Nationalrat beschließt EU-Anpassungen im Gewerberecht
Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
Utl.: Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht =
Wien (PK) - Im Anschluss an die Debatten über das
Gemeinnützigkeitsgesetz und das Normenwesen behandelte der
Nationalrat mehrere unionsrechtliche Gesetzesanpassungen. So bringt
eine Novelle der Gewerbeordnung höhere Standards bei
Wohnimmobilienkrediten und Vereinfachungen bei der Berufsanerkennung.
Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und
NEOS beschlossen. In einem Entschließungsantrag appellierte Josef
Schellhorn (N) für die Einsetzung einer Expertenkommission, um die
Gewerbeordnung zu reformieren und neu zu gestalten. So sollen die
Gewerbeordnung entrümpelt und in Folge Unternehmensgründungen
erleichtert werden. Die Forderung der NEOS fand aber keine Mehrheit.
Einstimmig befürwortete der Nationalrat EU-Anpassungen zum Maß- und
Eichgesetz sowie ein Druckgerätegesetz, das Bestimmungen über unter
Druck stehende Geräte an EU-Vorgaben angleicht.
EU-Richtlinien für Wohnimmobilienkredite und Berufsanerkennung werden
in nationales Recht umgesetzt
Mit der Novelle der Gewerbeordnung werden die europäischen
Richtlinien für Wohnimmobilienkredite und Berufsanerkennung in
nationales Recht umsetzt. Bei Wohnkrediten werden höhere
Kreditwürdigkeitsstandards für KundInnen sowie bessere Information
und mehr Transparenz vorgesehen. Zudem wird ein Notifikationssystem
bei grenzüberschreitendem Tätigwerden eingeführt. Neu sind auch
verpflichtende Qualitätsstandards für Angestellte hinsichtlich deren
Ausbildung, Beratung und vorvertraglicher Information.
Die Novelle implementiert überdies aktuelle Änderungen der
europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie. In deren Vordergrund
steht eine Verbesserung des elektronischen Verfahrens, womit die
Mobilität von Berufstätigen und der Handel mit Dienstleistungen
vereinfacht wird. Außerdem werden die Voraussetzungen für die
Anerkennung von Berufsqualifikationen in einigen Punkten
herabgesetzt. Diesbezüglich äußerten Bernhard Themessl und Peter Wurm
seitens der FPÖ sowie Leopold Steinbichler vom Team Stronach
Bedenken. Die Abgeordneten befürchteten die weitere Öffnung des
österreichischen Arbeitsmarkts für Drittstaatsangehörige, eine
Übererfüllung der EU-Richtlinie und Inländerdiskriminierungen.
Demgegenüber betonte Staatssekretär Harald Mahrer, es handle sich
nicht um "Gold-Plating", die Richtlinien würden nicht übererfüllt.
Drittstaatsangehörige durchlaufen bei gleicher Qualifikation wie EU-
BürgerInnen das gleiche Anerkennungsverfahren, so werde der
Gleichheitsgrundsatz umgesetzt. Dem schloss sich Josef Lettenbichler
(V) an, der sich dafür aussprach möglichst bald Rechtssicherheit für
NachbarInnen in UVP-Verfahren zu schaffen. Fraktionskollege Gabriel
Obernosterer betonte die hohen Qualitätsstandards in Österreich,
ortete jedoch weiteren Änderungsbedarf bei der Gewerbeordnung,
insbesondere im Bereich der Gastwirtschaft. Auch Abgeordnete von FPÖ,
NEOS und Team Stronach forderten allgemein eine weitere Novelle der
Gewerbeordnung. Derzeit gebe es 21 Teilgewerbe, von 12 gehe nach
Ansicht der Grünen keine Gefährdung aus. Das Bügeln von Wäsche sowie
der Zusammenbau von Möbeln sei demnach freizugeben, argumentierte
Matthias Köchl (G) in seinem dringenden Aufruf zu Reformschritten.
Novelle des Maß- und Eichgesetz
Die Anpassung der Rechtsvorschriften an EU-Richtlinien ist auch
Hintergrund einer Novelle zum Maß- und Eichgesetz. Konkret geht es um
die Bestimmungen für die Notifizierung und die Marktüberwachung.
Diese sollen sicherstellen, dass nichtkonforme Erzeugnisse und
Wirtschaftsakteure innerhalb des Binnenmarktes gleich behandelt
werden. So wird nun der Wirtschaftsminister als zuständige Behörde
zur Durchführung der Notifizierungsverfahren bestimmt. Zugleich legt
das Gesetz die entsprechenden Verfahrensbestimmungen fest und regelt
die Tätigkeit der Marktüberwachungsbehörde.
Druckgerätegesetz passt bestehende Rechtslage an EU-Recht an
Durch ein Gesetz über die Sicherheit von unter Druck stehenden
Geräten wird der geltende österreichische Rechtsbestand für
druckführende Geräte an die neuen unionsrechtlichen Erfordernisse
angepasst. Dabei bleibt die bisherige umfassende
sicherheitstechnische Rechtsbasis für den Druckgerätemarkt erhalten.
Das Gesetz definiert die Kompetenzverteilung zwischen der
notifizierenden Behörde und der nach dem Unionsrecht erforderlichen
Marktüberwachungsbehörde. Darüber hinaus werden Regelungen zum
Schutzklauselverfahren betreffend nichtkonforme oder gefährliche
Geräte implementiert. Inhalt des Gesetzes sind auch grundlegende
Sicherheitsbestimmungen für das Aufstellen, die Inbetriebnahme und
die wiederkehrenden Überprüfungen von Druckgeräten. Dietmar Keck (S)
sah die Schaffung des neuen Rechtsrahmens als sinnvoll an und
begründete damit die Zustimmung seiner Fraktion. (Fortsetzung
Nationalrat) gro
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