• 07.12.2015, 12:21:33
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GPA-djp-Wolf: Sonderregelungen für Handelsangestellte morgen einhalten!

Reisebüros müssen am Feiertag geschlossen bleiben

Utl.: Reisebüros müssen am Feiertag geschlossen bleiben =

Wien (OTS) - „Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin,
dass am morgigen Feiertag im Handel Sonderregelungen gelten:
Geschäfte dürfen zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr geöffnet haben, für
ihren Einsatz steht den Beschäftigten zusätzlich zum Feiertagsentgelt
ein Zuschlag von 100 Prozent zu“, erinnert der Manfred Wolf, stv.
Geschäftsbereichsleiter der GPA-djp (Gewerkschaft der
Privatangestellten, Druck Journalismus, Papier). Zusätzlich gebührt
für Arbeitseinsätze von bis zu vier Stunden ein Zeitausgleich in der
Höhe von vier Stunden, für Arbeitseinsätze von mehr als vier Stunden
ein Zeitausgleich in der Höhe von acht Stunden, diese Zeitguthaben
müssen bis zum 31. März des Folgejahres aufgebraucht werden.

Reisebüros müssen morgen wie an jedem Feiertag geschlossen bleiben.
Weder das Arbeitsruhegesetz noch der Kollektivvertrag für Angestellte
in Reisebüros lassen die Arbeit am Feiertag zu, ergänzt Alois
Bachmeier, stv. GPA-djp-Bundesgeschäftsführer: „VertreterInnen der
GPA-djp werden auch heuer wieder am 8. Dezember in Einkaufszentren in
ganz Österreich nach dem Rechten schauen, außerdem werden wir die
Entlohnung der Feiertags-Einsätze kontrollieren und Verstöße dem
Arbeitsinspektorat melden.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB

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