- 04.12.2015, 10:50:54
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Jugendgerichtshilfe: Bundesweiter Vollausbau abgeschlossen
Justizminister Brandstetter eröffnet Jugendgerichtshilfe in den Sprengeln Linz und Wien
Utl.: Justizminister Brandstetter eröffnet Jugendgerichtshilfe in
den Sprengeln Linz und Wien =
Wien/Linz (OTS) - Mit der heute stattfindenden Eröffnung der
Jugendgerichtshilfe in den beiden Oberlandesgerichts-Sprengeln Linz
und Wien durch Justizminister Wolfgang Brandstetter ist der
bundesweite Vollausbau abgeschlossen. Damit werden ab sofort die
Services und Leistungen der Jugendgerichtshilfe österreichweit
angeboten. „Jugendliche brauchen im Strafverfahren die bestmögliche
Betreuung. Daher setzen wir im Rahmen der Jugendgerichtshilfe vor
allem auf die qualifizierte Betreuung durch Psychologen,
Sozialarbeiter und Pädagogen“, so Bundesminister Brandstetter bei
seiner Eröffnungsrede in Linz. Mit der Reform des
Jugendgerichtsgesetzes sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen für
die Jugendgerichtshilfe adaptiert werden, die mit Jänner 2016 in
Kraft treten.
Mit Jahresbeginn wurde die erste gemeinsame Familien- und
Jugendgerichtshilfe im Rahmen eines Modellprojekts am Standort Graz
erprobt und bereits im April 2015 – aufgrund der positiven
Erfahrungen – offiziell eröffnet. Die in Graz gesammelten Erfahrungen
haben dabei wesentlich den bundesweiten Ausbau vorangetrieben. Dieser
erfolgte in zwei Ausbauschritten: Der erste wurde mit Juni 2015
abgeschlossen wobei insgesamt 14 Vollzeitkräfte in den
Oberlandesgerichts-Sprengeln Graz und Innsbruck für die zusätzlichen
Agenden der Jugendgerichtshilfe aufgenommen wurden. Mit Dezember
erfolgt nun in einem zweiten Ausbauschritt der bundesweite Ausbau der
Jugendgerichtshilfe. Dafür wurden die personellen Ressourcen in den
Oberlandesgerichts-Sprengeln Linz und Wien um weitere 17
Vollzeitbeschäftigte aufgestockt. Insgesamt sind aktuell
österreichweit 221 Vollzeitstellen für die Familien- und
Jugendgerichtshilfe vorgesehen.
Aufgaben: Jugenderhebungen, Krisenintervention,
Haftentscheidungshilfe
Die ab sofort österreichweit tätige Jugendgerichtshilfe führt im
Auftrag des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft Jugenderhebungen
durch, leistet Kriseninterventionsarbeit und bietet
Haftentscheidungshilfe. Dazu erhebt sie das familiäre, schulische und
berufliche Umfeld, wobei in akuten Krisen der Jugendlichen auch die
notwendigen sozialarbeiterischen oder psychologischen Sofortmaßnahmen
getroffen werden. Besonders bedeutend sind diese Erhebungen für die
Gerichte zur Entscheidung in Haftsachen – sowohl bei Jugendlichen als
auch bei jungen Erwachsenen.
Fotos finden Sie unter folgendem Link: http://bit.ly/1SBTv03
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