- 02.12.2015, 10:00:01
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PR-Ethik-Rat rügt Agentur mhoch3, Anwaltskanzlei LANSKY, GANZGER + partner sowie Berater Dr. Herbert Langsner
Zweite Rüge in Sachen Fake-Postings - wegen Manipulation der Öffentlichkeit im Umfeld des Aliyev-Verfahrens
Utl.: Zweite Rüge in Sachen Fake-Postings - wegen Manipulation der
Öffentlichkeit im Umfeld des Aliyev-Verfahrens =
Wien (OTS) - Bereits in einem ersten Verfahren rügte der PR-Ethik-Rat
die Agentur mhoch3 scharf wegen der planmäßigen Täuschung von
Online-Usern durch Fake-Postings im Auftrag mehrerer Unternehmen. Der
aktuelle Fall wiegt aus Sicht des Rates jedoch noch schwerer. Diesmal
ergeht die Rüge neben der Agentur mhoch3 auch an die Anwaltskanzlei
LANSKY, GANZGER + partner sowie deren Medienberater Dr. Herbert
Langsner, die durch die Beauftragung von Postingaktivitäten die
öffentliche Meinung zum Verfahren Rakhat Aliyev und in weiterer Folge
sogar die Gerichtsbarkeit zu beeinflussen versuchten.
Auch in diesem zweiten Fall stützte sich der PR-Ethik-Rat auf einen
ausführlichen Bericht des Magazins DATUM mit dem Titel „Liebesgrüße
aus Kasachstan“ in der Ausgabe 12/2014. Kern des vermuteten
Verstoßes ist der Umstand, dass mhoch3 als Auftragnehmer der
Rechtsanwaltskanzlei LANSKY, GANZGER + partner sowie deren Berater
Herbert Langsner die Stimmung in der österreichischen Öffentlichkeit
so zu beeinflussen versuchte, dass die Staatsanwaltschaft sich
genötigt sähe, Rakhat Aliyev anzuklagen bzw. nach Kasachstan
auszuliefern. Zu diesem Zweck waren zahlreiche (freie)
mhoch3-DienstnehmerInnen in verschiedenen Online-Foren aktiv, haben
dabei aber gefälschte Identitäten benützt und mit ihren Postings auch
die Unschuldsvermutung verletzt.
Spruch und Begründung
Der PR-Ethik-Rat hat diesen Fall bewusst getrennt vom Fall „Die
Netzflüsterer“ behandelt, wo der Agentur mhoch3 sowie zahlreichen
Wirtschaftsunternehmen und Institutionen eine ähnliche Vorgehensweise
vorgeworfen wird (siehe Rügen vom 10. September 2015). Aus Sicht des
Rates ist schon die Beeinflussung und positive Bewerbung von
Produkten, Angeboten oder einem Unternehmensimage durch gefälschte
Postings verwerflich. Wenn jedoch damit auf die Beeinflussung eines
Strafverfahrens abgezielt wird und ein Mensch systematisch zum Mörder
gestempelt werden soll, bekommen die fragwürdigen Methoden noch eine
ganz andere Tragweite. Diese Vorgangsweise ist durch einen
behaupteten Branchenusus oder das Fehlen entsprechender Ethik-Kodizes
nicht zu rechtfertigen.
Details zu den Sprüchen und zu den Beurteilungsgrundlagen finden sich
im ausführlichen Text der Rüge. www.prethikrat.at/news
Rüge für mhoch3
Erneut kritisiert der PR-Ethik-Rat die in DATUM dargestellte
Vorgangsweise der Verwendung von falschen Identitäten in Onlineforen,
hinter denen keine realen Personen stehen. Dies ist als planmäßige
Täuschung der User zu werten. Bei den Bloggern handelt es sich auch
nicht – wie von mhoch3 argumentiert – um „Online-Journalisten“,
sondern um bezahlte Auftragnehmer der Agentur, die damit in einem
Abhängigkeitsverhältnis zu mhoch3 (und in weiterer Folge zu den
Kunden der Agentur) stehen. Darüber hinaus deklarieren diese ihr
Auftragsverhältnis nicht.
Der PR-Ethik-Rat spricht eine Rüge gegen die Agentur mhoch3 wegen
planmäßig verdeckter Manipulation der Öffentlichkeit zum Zweck der
Beeinflussung eines Strafverfahrens zu Lasten eines Beschuldigten
aus.
Grundlage für die Rüge bildet der Artikel „Liebesgrüße aus
Kasachstan“ in der Zeitschrift DATUM 12/2014, der eine sehr
detaillierte, lebensnahe Darstellung der Vorgänge bei mhoch3
wiedergibt. Die Gegendarstellung von mhoch3 überzeugt hingegen auch
diesmal aus verschiedenen Gründen nicht: Sie ist in sich
widersprüchlich, denn das Argument der angeblich freien
Meinungsäußerung durch die Blogger greift nicht, da schon aus der
Stellungnahme von mhoch3 selbst deutlich wird, dass die Agentur die
Identitäten und Postings der Auftragnehmer kannte und auch
kontrollierte. Damit war die Erfüllung des Kommunikationsauftrags
wohl Voraussetzung für die Beschäftigung als Blogger. Auch sprechen
die DATUM zur Verfügung stehenden Unterlagen eine deutliche Sprache
(Vertrag mit Kanzlei LANSKY, Besprechungsprotokolle). Besonders
hervorzuheben ist im vorliegenden Fall das Ziel der Kampagne, nämlich
die planmäßige Unterminierung der Unschuldsvermutung durch bezahlte,
getarnte Blogger.
Rüge LANSKY, GANZGER + partner Rechtsanwälte
Eine ebenso scharfe Rüge spricht der PR-Ethik-Rat gegen die Kanzlei
LANKSY, GANZGER + partner aus. Auch hier konnte als Grundlage die
überzeugende Darstellung im DATUM-Artikel herangezogen werden, die
von Dr. Lansky in seiner Stellungnahme zu den Vorwürfen nicht
grundsätzlich bestritten wird. Er will allerdings diesen Auftrag zum
Schutz und zur Wahrung des Rufes seiner Mandantschaft (der Witwen der
ermordeten Bankmanager) erteilt haben. Schließlich sei man davon
ausgegangen, dass mhoch3 eine profilierte Agentur sei und rechtlich
korrekt handle. Im Übrigen sei die Abwicklung des Auftrags durch
seinen Medienberater Herbert Langsner erfolgt, einen Auftrag für
hunderte Postings mit Nicknames habe die Kanzlei nicht erteilt.
Die zur Verfügung stehenden Unterlagen sprechen eine andere Sprache
und zeigen deutlich, dass bereits der Vertrag mit mhoch3 ein
strategisches Vorgehen enthielt und die Kanzlei LANSKY, GANZGER +
partner in die Auftragsabwicklung stark involviert war bzw. die
Kampagne auch steuerte. Die gewählte Vorgangsweise, gezielt die
Unschuldsvermutung durch anonyme bezahlte Blogger zu unterminieren,
ist verwerflich und einer Rechtsanwaltskanzlei besonders anzukreiden.
Wenn Dr. Lansky die Postings nicht in Auftrag gegeben haben will, so
musste er zumindest Kenntnis von der Gangart haben. Einerseits gab es
Leistungsberichte der Agentur. Andererseits lässt das zitierte
Besprechungsprotokoll (in welchem klargemacht wurde, dass „Aliyev“
mit „Mord“ assoziiert werden sollte) keinerlei Zweifel am Ziel der
Kampagne zu. Wie bei einem derartigen Kommunikationsziel
„selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass die Unschuldsvermutung
in allen Beiträgen eingehalten wird“ (Zitat aus der Stellungnahme der
Kanzlei LANSKY, GANZGER + partner) sei dahingestellt.
Der PR-Ethik-Rat rügt daher die Kanzlei LANSKY, GANZGER + partner
wegen Beteiligung an der planmäßigen verdeckten Manipulation von
Online-Usern zum Zweck der unsachlichen Beeinflussung eines
Strafverfahrens zu Lasten eines Beschuldigten.
Rüge Dr. Herbert Langsner
Die überzeugende, mit Zitaten angereicherte Darstellung in DATUM
lässt keinen Zweifel aufkommen, dass die Zusammenarbeit zwischen der
Agentur mhoch3, Dr. Herbert Langsner und LANSKY, GANZGER + partner
sehr eng und konzentriert erfolgte. Die Richtigkeit der in DATUM
angeführten Zitate aus Besprechungsprotokollen wird von Herbert
Langsner gar nicht in Abrede gestellt. Wohl aber will Herbert
Langsner lediglich Verfahrensergebnisse an die Öffentlichkeit
transportiert haben, um die öffentliche Meinung „geradezurücken“.
Selbst wenn das der Fall wäre, sind die dazu gewählten Mittel ethisch
nicht vertretbar: Die Beschäftigung von Bloggern, die unter dem
Schutz einer falschen Identität nicht nur die User über ihren Auftrag
täuschen, sondern – mehr noch – die Unschuldsvermutung massiv
verletzen, ist auch nicht mit einer allenfalls notwendigen
Verteidigungsstrategie zu rechtfertigen. Besonders vorzuwerfen ist,
dass den verhetzenden, teilweise rassistischen Postings nicht sofort
Einhalt geboten wurde. Sie finden sich teilweise heute noch im Netz.
Die Duldung einer derartigen Vorgangsweise ist nach ethischen
Kriterien zu verurteilen.
Der PR-Ethik-Rat rügt daher Dr. Herbert Langsner wegen Beteiligung an
der planmäßigen verdeckten Manipulation von Online-Usern zum Zweck
der unsachlichen Beeinflussung eines Strafverfahrens zu Lasten eines
Beschuldigten.
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