• 02.12.2015, 09:29:23
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Mängel im Bildungsreformpaket beheben – ParlamentarierInnen sind gefordert

ÖLI-UG und UGÖD sieht Handlungsbedarf bei Elementarpädagogik, Schulautonomie und Demokratiedebatte

Utl.: Utl.: ÖLI-UG und UGÖD sieht Handlungsbedarf bei
Elementarpädagogik, Schulautonomie und Demokratiedebatte =

Wien (OTS) - Die Unabhängigen GewerkschafterInnen erwarten von den
die Endfassung verhandelnden Regierungsmitgliedern und Abgeordneten
von SPÖ, ÖVP und Grünen, noch vor den Weihnachtsferien Verhandlungen
über eine gemeinsame Gesetzesinitiative aufzunehmen, unter Einschluss
des Elementarpädagogik- und des Autonomiepakets.

Elementarpädagogik

Im Bereich der Elementarbildung sind insbesondere folgende Punkte
vorrangig zu beheben beziehungsweise voranzutreiben.
- Bundesgesetzliche Rahmenbedingungen und die Umsetzung der in diesen
festzulegenden Mindeststandards dürfen nicht weitere 10 Jahre auf die
lange Bank geschoben werden.
- Die geplante Umwandlung der BAKIP in BHS (Schule) bringt keine
tertiäre Ausbildung (Studium) für die ElementarpädagogInnen.
- Das neue Aufnahmeverfahren ändert nichts an der bestehenden zu
frühen Berufsentscheidung.
- Die offenbar geplante BAKIP-Lehrplanreform 2016 zu Lasten der
Instrumentalmusik und anderer Kreativfächer ist im Kulturland
Österreich scharf abzulehnen.
- Standard-Testungen von Dreijährigen sind kein Ersatz für
qualifizierte laufende individuelle Beobachtung und Förderung der
Kinder, können auch selektiv und ausgrenzend eingesetzt werden und
den Druck auf Kinder, Eltern und PädagogInnen erhöhen. Diese Bedenken
betreffen auch die geplante „durchgehende Sprachstandards- und
Entwicklungsdokumentation“.

Schulautonomie

Für eine Verbesserung der Schulautonomie und eine fortschrittliche
Schule bedarf es entsprechender Rahmenbedingungen und Möglichkeiten:

- Pädagogische und organisatorische Freiräume für Schulen brauchen
zur Verwirklichung ihres bundesgesetzlich geregelten
Bildungsauftrages vor allem Ressourcen- und Planungssicherheit
(finanzielle Autonomie), der Bund hat seine Verpflichtung der
Fürsorge für Schulen durch die rechtsverbindliche Bereitstellung
sozial-indizierter und den besonderen Anforderungen am Standort
angemessene Personal- und Sachressourcen zu gewährleisten.
- Die geplante Stärkung der Gestaltungsmöglichkeiten der Schulleitung
braucht eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes zu den
neuen Kompetenzen der Schulleitung ist eine angemessene Stärkung der
ArbeitnehmerInnenrechte notwendig.
- Die Diensteinteilung obliegt der Schulleitung im Einvernehmen mit
der Personalvertretung der LehrerInnen, zur Vermeidung von
Verzögerungen und Behinderungen des Schulbetriebes ist in
Konfliktfällen die direkte Anrufung der
Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) des Bundes notwendig.
- Unterstützungspersonal ist zusätzliches Personal:
SonderpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, ÜbersetzerInnen,
PsychologInnen, FreizeitpädagogInnen, Musik-/InstrumentallehrerInnen,
Verwaltungspersonal – diese Arbeitsplätze sind über das
Bildungsbudget zu finanzieren und nicht „autonom“ durch ein
Umwandeln=Streichen von LehrerInnenstunden und Bildungsangeboten.
Autonomie soll zusätzliche pädagogische Gestaltungsmöglichkeiten
eröffnen, aber keine neuen Wege zu weiteren Einsparungen und
Mangelverwaltung auf Kosten von Unterrichtsqualität und
Bildungschancen bieten.
- Evaluations- und Schulentwicklungsarbeiten dürfen nicht zulasten
der pädagogischen LehrerInnenarbeit beliebig ausgeweitet werden, sie
erfordern die Bereitstellung von zusätzlichem Personal bzw. die
Einrechnung in die Wochen- bzw. Jahresarbeitszeit der LehrerInnen
oder des Unterstützungspersonals.
- Qualitätssicherung im Vertrauen auf die LehrerInnen, aber ohne den
Zeigefinger Schulaufsicht.
- Eigenständige Schulen bzw. Schulverbünde brauchen die
Mitbestimmungsrechte von LehrerInnen, SchülerInnen, Eltern bei der
Wahl der Schulleitung, die dadurch und durch eine jährliche
Rechenschaftspflicht der Schulleitung auch gegenüber den
SchulpartnerInnen am Standort demokratisch legitimiert wird.

Zur Demokratie-Debatte

Wenn Gesamtschul-Modellregionen zu Schulversuchs-Regionen gemacht
werden, in denen wie bisher einzelne AHS-Schulgemeinschaftsausschüsse
über die Teilnahme ihrer AHS am Schulversuch entscheiden, dann gibt
es keine Gesamtschulen, weil es weiterhin für AHS-Standorte ein
Veto-Recht gibt, gegen jede Weiterentwicklung der
gesamtösterreichischen Schulorganisation, die NMS-Pflichtschule und
AHS-Unterstufe zusammenführt. Der Abbau bestehender, im Nebeneinander
von Pflichtschule und AHS-Unterstufe begründeter, sozialer Selektion
der 10-jährigen Kinder könnte damit für weitere 10 Jahre blockiert
werden.

Österreich ist eine Demokratie, alles Recht geht vom Volk aus: Das
Parlament beschließt für das Bundesgebiet verbindliche Schulreformen
und ihre Finanzierung. Die SchulpartnerInnen im SGA bzw. Schulforum
beschließen an ihrem jeweiligen Schulstandort Maßnahmen zur Umsetzung
dieser Gesetze. Gewerkschaft und Personalvertretung sind von den
LehrerInnen zur parteiunabhängigen Wahrung der
ArbeitnehmerInnen-Interessen (Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen,
Arbeitszeit, Arbeitseinkommen) gewählte VertreterInnen.

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