• 30.11.2015, 21:00:01
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TIROLER TAGESZEITUNG: Leitartikel vom 1. Dezember 2015 von Peter Nindler - Deutlich mehr Agrar-Ruhe

Innsbruck (OTS) - Vor den Gemeinderatswahlen wird die
Agrargemeinschaftsdebatte vielleicht in einigen Dörfern wieder
hochkochen. Aber mit dem nicht gerade umjubelten neuen Agrargesetz
wurde die Voraussetzung für Lösungen im Endlosstreit geschaffen.

Kein Thema hat die politische Debatte in Tirol so emotionalisiert und
die Politik gespalten wie die Auseinandersetzung über die
Gemeindeguts-Agrargemeinschaften. Stellvertretend wurde sie auf
mehreren Ebenen geführt; zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaften,
juristisch bis zu den Höchstgerichten und politisch innerhalb der
Volkspartei bzw. zwischen ÖVP und den Oppositionsparteien. Im Sog der
Agrardiskussion katapultierte sich Fritz Dinkhauser 2008 mit der
Liste Fritz vom Stand heraus in den Landtag.
Am Beginn stand in den1950er- und 1960er-Jahren die politisch
gewollte Übertragung von Gemeindegut an bäuerliche
Interessengemeinschaften und damit behördlich gebeugtes Recht. Dass
das der Fall war, hat der Verfassungsgerichtshof Jahrzehnte später
klargestellt, indem er die Übertragungen als „offenkundig
verfassungswidrig“ bezeichnet hat. Trotzdem haben die
Agrarfunktionäre weiterhin jeden Quadratzentimeter Gemeindegut
verteidigt. Damit blockierten nicht nur sie über Jahre eine
verfassungskonforme Lösung, sondern auch die ÖVP. Weil der Bauernbund
seine Mutterpartei massiv gebremst hatte. Das hätte letztlich die ÖVP
beinahe zerrissen.
Das schlussendlich seit dem Vorjahr geltende Agrargesetz mag
kompliziert sein, mit dem neu geschaffenen Substanzverwalter in
Bürokratie versinken und auf oppositionelles Missfallen stoßen, das
sogar zu einer Klage beim Verfassungsgerichtshof geführt hat: Aber
die Gemeinden haben mit dem schwarz-grünen Agrarkompromiss endlich
die Verfügungsgewalt über ihr ehemaliges Eigentum zurück. Die von den
Grünen vor der Landtagswahl 2013 geforderte Rückübertragung des
Gemeindeguts war nicht umsetzbar, weil sie auch verfassungsrechtlich
sehr kritisch gesehen wird. Der Koalition ist es allerdings gelungen,
das Agrarthema aus den Schlagzeilen und zur Umsetzung auf die
Gemeindeebene zu bringen.
Natürlich gibt es vor Ort noch viele Reibungsflächen, weil in vielen
Gemeinden tiefe Gräben aufgerissen wurden. Manche Agrarier wollen die
einheitliche Rechtsprechung nach wie vor aushebeln, sie sind bisher
mit ihren Versuchen jedoch allesamt gescheitert. Der Gemeindeverband
wiederum bezweifelt die Stichtagsregelung und warnt vor endgültigen
Auseinandersetzungsverfahren. Das große Chaos ist jedenfalls mit dem
neuen Agrargesetz nicht ausgebrochen, zumal die Gemeinden umsichtig
und professionell das Gemeindegut und das Vermögen daraus verwalten.

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