• 24.11.2015, 09:12:09
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Justizminister Brandstetter: Ministerrat beschließt Novelle zum Gerichtsgebührengesetz

Neuregelung einzelner Gerichtsgebühren und Eintragung von diakritischen Zeichen im Firmenbuch künftig möglich

Utl.: Neuregelung einzelner Gerichtsgebühren und Eintragung von
diakritischen Zeichen im Firmenbuch künftig möglich =

Wien (OTS) - Mit der aktuellen Gerichtsgebührennovelle, die heute im
Ministerrat beschlossen wird, setzt Justizminister Wolfgang
Brandstetter in Umsetzung des Regierungsprogramms einen weiteren
Reformschritt im Bereich der Gerichtsgebühren. Mit der Novelle sollen
die Gebühren in Rechtsmittelverfahren außerhalb von streitigen
Verfahren generell neu geregelt werden. Dadurch soll es im Vergleich
zur geltenden Rechtslage vor allem bei Exekutions- und
Insolvenzverfahren sowie bei Unterhalts- und Pflegschaftssachen zu
einer Reduktion der Gerichtsgebühren kommen. Zudem wird mit dieser
Neuregelung auch ein einschlägiges VfGH-Erkenntnis berücksichtigt.
Bei den Eintragungsgebühren im Grundbuch sind ebenfalls
Klarstellungen vorgesehen. Weiters wird auch die Grenze für die
Gebührenbefreiung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten von 1.450
Euro auf 2.500 Euro angehoben. Damit sind in Zukunft mehr
arbeitsrechtliche Verfahren als bisher von Gebühren befreit. „Mit der
aktuellen Novelle soll es in einigen Bereichen zu einer Entlastung
für die Bevölkerung kommen. Denn es ist mir ein Anliegen, dass die
Gerichtsgebühren möglichst fair geregelt sind und jede Bürgerin und
jeder Bürger gleichermaßen Zugang zum Recht hat“, so Justizminister
Brandstetter. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2016.

Firmenbuch: Reduktion der Abfrage-Gebühren und Darstellung von
diakritischen Zeichen

Im Zuge der Novelle sollen auch die Gebühren für Firmenbuch-Abfragen
in Entsprechung einer EU-Richtlinie reduziert werden. Bestimmte
Suchabfragen wie Firmen, Veränderungen oder Urkunden sollen
kostenfrei werden. So wird auch kleineren Unternehmen der Zugang zu
Basisdaten im Firmenbuch erleichtert. Neu ist auch, dass künftig
sogenannte diakritische Zeichen – kleine Zeichen wie beispielsweise
Striche, Häkchen oder Bögen, die an einem Buchstaben angebracht sind
– im Firmenbuch dargestellt werden können. „Gerade die Volksgruppen
in Österreich verwenden häufig diakritische Zeichen. Mit diesem
Schritt bringen wir daher unsere Wertschätzung diesen Volksgruppen
gegenüber zum Ausdruck und tragen zugleich der zunehmenden
Internationalisierung der Wirtschaft Rechnung“, freut sich
Justizminister Brandstetter. Für die Ergänzung von diakritischen
Zeichen im Firmenbuch sollen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren
anfallen.

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