- 20.11.2015, 09:30:52
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500.000 Unterschriften: BürgerInnen bekennen sich klar zu den EU-Naturschutzrichtlinien
WWF, Umweltdachverband und BirdLife beziehen im Rahmen der Fitness Check Conference in Brüssel klare Position gegen einen „Naturschutz light“ in der Europäischen Union.
Utl.: WWF, Umweltdachverband und BirdLife beziehen im Rahmen der
Fitness Check Conference in Brüssel klare Position gegen einen
„Naturschutz light“ in der Europäischen Union. =
Wien (OTS) - 20. November 2015 – Der Aufstand von EU-BürgerInnen,
der Schulterschluss von Umwelt-NGOs wie WWF, Umweltdachverband (UWD)
und BirdLife, sowie die Ergebnisse einer von der EU-Kommission
durchgeführten Evaluierung und erste Zugeständnisse einzelner
Umweltminister zeigen: Naturschutz ist den EuropäerInnen wichtig! Und
die derzeitigen Natur- und Artenschutzregelungen sind das richtige
Instrument für ihren Schutz.
Über 500.000 Unterschriften von EU-BürgerInnen wurden am Freitag, dem
20.11.2015, im Rahmen einer europaweiten Stakeholderkonferenz in
Brüssel an den EU-Umweltkommissar, Karmenu Vella übergeben. Gemessen
an den TeilnehmerInnen handelt es sich um die erfolgreichste
öffentliche Befragung in der Geschichte der EU. Sie alle sprechen
sich für die Beibehaltung der EU-Naturschutzrichtlinien aus und
zeigen deutlich, dass den BürgerInnen klare Regelungen im Naturschutz
ein wesentliches Anliegen sind.
Naturschutz light? – Fehlanzeige!
Der von der EU durchgeführte Fitnesscheck evaluierte sowohl die
Vogelschutz- als auch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Beide
Regelwerke sorgen derzeit für europaweit einheitliche Standards im
Naturschutz. Neben der EU-Kommission wurden Meinungen und
Erfahrungswerte von Behörden der Mitgliedsstaaten, Unternehmen aus
der Wirtschaft, LandeigentümerInnen und Umweltorganisationen
miteinbezogen.
Die kürzlich erschienenen Ergebnisse des Fitnesschecks belegen nun
auch wissenschaftlich, was Umwelt-NGOs wie WWF, UWD und BirdLife
sowie BürgerInnen schon lange prophezeien: Die derzeitigen
Richtlinien sind das richtige Instrument, wenn es um
länderübergreifenden Naturschutz geht! Dort, wo die Richtlinien
konsequent umgesetzt werden, wirken sie auch. Eine Aufweichung würde
lediglich die Durchsetzung von Partikularinteressen begünstigen und
zudem erneut jahrelange Rechtsunsicherheit herbeiführen. Und das
würde Natur, aber auch Mensch und Wirtschaft schaden. Statt einer
Abschwächung ist eine bessere Umsetzung bzw. ein besserer Vollzug der
Richtlinien gefragt. Denn nur 23 Prozent der Arten und 16 Prozent der
Lebensräume in den EU-Ländern sind noch in einem intakten
ökologischen Zustand. „Der Fitness Check darf nicht als Vorwand
genutzt werden, um Naturschutzstandards abzuschwächen und die
Interessen einzelner EU-Regierungen, PolitikerInnen und
einflussreicher Wirtschaftslobbys bzw. Interessensvertretungen
durchzusetzen“, gibt Christian Pichler vom WWF zu bedenken.
Gemeinsam mit dem UWD und BirdLife fordert der WWF nun die
EU-Kommission auf, die im Rahmen der Konferenz gebrachten Best
Practice Beispiele für eine gelungene Umsetzung und den Mehrwert der
EU-Naturschutzrichtlinien in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen
und somit für eine verbesserte Implementierung einzutreten. Dazu
gehört vor allem das klar bestehende Finanzierungsdefizit, das es zu
verbessern gilt.
Umdenkprozess bei der Politik gestartet
Mittlerweile haben sich bereits zehn PolitikerInnen europaweit gegen
eine Aufweichung ausgesprochen und dies an Kommissar Vella
kommuniziert: Dazu zählen die deutsche, die französische
Umweltministerin und ihr Kollege aus Griechenland sowie die
Umweltressortchefs von Italien, Spanien, Kroatien, Polen, Rumänien,
Slowenien und Luxemburg. Österreichs Umweltminister Andrä Rupprechter
hingegen gibt sich noch bedeckt.
„Insbesondere für Österreich, wo der Natura 2000-Ausweisungsprozess
noch immer nicht abgeschlossen ist und die Umsetzung der
Richtlinien-Ziele noch in den Kinderschuhen steckt, wäre eine Öffnung
und Änderung der Richtlinien fatal: weitere zeitliche Verzögerungen
effektiver Maßnahmen zum Erhalt der Schutzgüter sowie erneute
Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten wären die logischen Folgen“,
betont Angelika Schöbinger, Expertin des Umweltdachverbandes.
EU-Rechtsgrundlagen stehen unter Beschuss
Die Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bilden die
rechtliche Basis für den Natur- und Artenschutz in der Europäischen
Union. Sie sind etablierte Schutzinstrumente, sorgen für den Erhalt
von Arten und Lebensräumen und sichern wichtige Ökosystemleistungen
wie sauberes Trinkwasser, Naherholungsräume und Hochwasserschutz. Sie
gelten als wesentliches Werkzeug, um das große Ziele der
EU-Biodiversitätsstrategie 2020 zu erreichen: den Verlust an
biologischer Vielfalt zu stoppen, und damit den Raubbau an der Natur
zu verhindern. „Zugvögel und andere Tiere sowie Pflanzen kennen keine
Staatsgrenzen – je strikter die EU-Naturschutzrichtlinien und dichter
die Vernetzung der Staaten untereinander, desto besser der Schutz
unserer wertvollen Fauna und Flora“, bringt Christof Kuhn von
BirdLife Österreich den Schulterschluss der Naturschutzorganisationen
gegen jegliche Abänderung der Richtlinien auf den Punkt.
Foto mit der Übergabe der 500.000 Unterschriften zum Download unter
www.wwf.at/presse oder unter +43-1-48817-239 erhältlich.
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