- 10.11.2015, 12:29:30
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Rechtsschutzbeauftragter: Gottfried Strasser für weitere drei Jahre wiederbestellt
Justizminister Brandstetter lobt hohes Engagement und Objektivität
Utl.: Justizminister Brandstetter lobt hohes Engagement und
Objektivität =
Wien (OTS) - Bei der heute stattfindenden feierlichen
Dekretüberreichung wird der ehemalige Generalprokurator Gottfried
Strasser von Justizminister Wolfgang Brandstetter offiziell als
Rechtsschutzbeauftragter wiederbestellt. Die Bestellung erfolgt dabei
mit Wirksamkeit 1. Oktober 2015 und für die Dauer von drei Jahren.
Damit wird Strasser bereits zum fünften Mal mit der Funktion des
Rechtsschutzbeauftragten betraut. Zudem werden heute auch seine drei
Stellvertreter wiederbestellt: Robert Jerabek, Elmar Puck und Erich
Weiß. „Ich freue mich sehr, dass uns Gottfried Strasser und seine
drei Stellvertreter für weitere drei Jahre zur Verfügung stehen.
Zugleich möchte ich mich bei ihnen für das hohe Engagement und die
Objektivität bei der Überprüfung der Grundrechtseingriffe sehr
herzlich bedanken“, so Justizminister Brandstetter. Generalprokurator
i.R. Strasser war von 1961 bis 1965 als Richter tätig, bevor er 1966
zur Staatsanwaltschaft wechselte. Er sammelte Erfahrungen bei den
Staatsanwaltschaften Wien und Innsbruck bis er 1978 zur
Generalprokuratur kam. Diese leitete er schließlich von 1995 bis
1999. Zudem war Strasser auch über 10 Jahre lang Präsident der
Vereinigung der österreichischen Staatsanwälte. Aktuell ist er neben
seiner Funktion als Rechtsschutzbeauftragter auch seit dem Vorjahr
Mitglied des unabhängigen Weisenrates, der von Justizminister
Brandstetter eingerichtet wurde.
Die Institution des Rechtsschutzbeauftragten gibt es bereits seit
1997, wobei ihre Aufgaben seither laufend weiter ausgebaut wurden. So
prüft und kontrolliert ein Rechtsschutzbeauftragter unter anderem
Genehmigungen, Bewilligungen sowie die Durchführung von verdeckten
Ermittlungen und optischen bzw. akustischen Überwachungen von
Personen. Darüber hinaus unterliegen auch Einstellungsentscheidungen
der Staatsanwaltschaften in bedeutenden Verfahren der Kontrolle des
Rechtsschutzbeauftragten. Ab 1. Jänner 2016 prüft der
Rechtsschutzbeauftragte auch Verfahren, in denen eine Weisung auf
Einstellung des Verfahrens erteilt wurde. Weiters ist es auch in der
Kompetenz des Rechtsschutzbeauftragten, bei der Generalprokuratur die
Anregung zur Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des
Gesetzes gegen Anordnungen der Staatsanwaltschaft einzubringen, die
auf einer unrichtigen Rechtsansicht beruhen. Dabei sind der
Rechtsschutzbeauftragte und seine Stellvertreter bei der Ausübung
ihres Amtes unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Fotos finden Sie in Kürze auf: www.justiz.gv.at
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