- 06.11.2015, 15:28:50
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Einigung bei Tarifen für Speichermedienvergütung erzielt
Österreichische Verwertungsgesellschaften und Bundesgremien Elektro- und Einrichtungsfachhandel sowie Maschinenhandel legen neue Tarife fest
Utl.: Österreichische Verwertungsgesellschaften und Bundesgremien
Elektro- und Einrichtungsfachhandel sowie Maschinenhandel
legen neue Tarife fest =
Wien (OTS) - Die österreichischen Verwertungsgesellschaften und die
Bundesgremien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels sowie des
Maschinenhandels in der Wirtschafskammer Österreich (WKÖ) haben sich
gestern auf Tarife für die sogenannte Speichermedienvergütung
geeinigt. Damit wird erstmals in Österreich auf Speichermedien in
Mobiltelefonen, Computerfestplatten und Speicherkarten sowie einigen
weiteren Medien, auf denen private Kopien geschützter Werke
gespeichert werden können, ein finanzieller Ausgleich für die
Kunstschaffenden und Künstler eingehoben.
Rechtssicherheit für Österreichs Wirtschaft
Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und
Einrichtungsfachhandels, sieht die Einigung positiv: „Auch wenn die
Wirtschaft die Einführung der Speichermedienvergütung nicht
verhindern konnte, so ist es doch gelungen, eine deutliche
Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf zu
erwirken. Zu nennen ist hier beispielsweise eine maximale Obergrenze
für Vergütungsansprüche mit 29 Millionen Euro jährlich.“
Auch der Obmann des Bundesgremiums des Maschinenhandels, Ulrich
Fuchs, zeigt sich zufrieden: „Die Einigung führt nun endlich
Rechtssicherheit für die österreichischen Betriebe herbei. Dies war
unser vorrangiges Ziel, um die Branche zu unterstützen.“ Dem schließt
sich auch Georg Schennet, Landesgremialobmann in Wien und einer der
Hauptverhandler, an.
Für beide Obmänner sind die vereinbarten Tarife ein guter Kompromiss
zwischen Künstler- und Wirtschaftsinteressen.
Gerhard Brischnik, der als Vertreter des Fotohandels an den
Verhandlungen beteiligt war, betont: „Digitalkameras werden auch
weiterhin nicht mit der Speichermedienvergütung belegt, dies wäre ein
massiver Wettbewerbsnachteil gewesen. Speicherkarten und Digitale
Bilderrahmen wurden in die Speichermedienabgabe neu aufgenommen, aber
auch hier verliefen die Verhandlungen im Sinne eines vernünftigen
Wettbewerbs.“
Wichtiges Signal für Österreichs Kreativwirtschaft
Aufgrund der gesetzlich angeordneten Deckelung mit einem jährlichen
Gesamtbetrag waren die Tarifverhandlungen nicht einfach. Gernot
Graninger, Geschäftsführer der austro mechana: „Nach Jahren des
Kampfes für eine gerechte Entlohnung der Kunstschaffenden und
Künstler sind wir endlich zu einer Einigung gekommen. Angesichts der
schwierigen Rahmenbedingungen, die uns das neue Gesetz auferlegt hat,
handelt es sich bei den nun verhandelten Tarifen um eine vertretbare
Kompromisslösung. Auch wenn unsere ursprünglichen Forderungen
natürlich nicht zur Gänze berücksichtigt werden konnten, ist das
Verhandlungsergebnis ein erster Schritt zu einer fairen Entlohnung
der Rechteinhaber.“
Die neuen Tarife müssen nun noch von beiden Seiten in den
entsprechenden Gremien genehmigt werden, dennoch gehen die
Verwertungsgesellschaften und die Bundesgremien vom Bestand der
folgenden Tarife pro Stück aus:
• Integrierte Speicher in PC, Notebooks, Desktop, Laptop: EUR 5,00
• Externe Festplatten aller Art sowie Wechselfestplatten: EUR 4,50
• Speicher in Mobiltelefonen mit Musik- oder Videoabspielfunktion:
EUR 2,50
• Speicherkarten aller Art: EUR 0,35
• Integrierte Speicher in Media Tablets: EUR 3,75
• Smart Watches: EUR 1
• Digitale Bilderrahmen: EUR 2
Die für z.B. USB-Sticks oder MP3-Player geltende Abstufung nach
Speicherkapazitäten wird für die neuen Medien nicht gelten, es
handelt sich um Stücktarife unabhängig vom genauen Speichervolumen.
Tarife rückwirkend ab Oktober 2015 gültig
Die zwischen Verwertungsgesellschaften und der Wirtschaftskammer
Österreich akkordierten Tarife werden in einen Gesamtvertrag
einfließen, dessen weitere Inhalte noch verhandelt werden müssen. Die
Tariffrage hat aber naturgemäß die größte Bedeutung für den Abschluss
eines solchen.
Die neuen Tarife sollen rückwirkend ab 1.10.2015 und zumindest bis
Ende des Jahres 2016 gelten. Nach Ablauf des Geschäftsjahres 2016
werden dann die ersten Erfahrungen mit der neuen Vergütung von beiden
Seiten evaluiert. (PWK851/ES)
Die acht österreichischen Verwertungsgesellschaften vertreten die
Rechte von mehr als 60.000 Kreativen, Kunstschaffenden und
Kulturproduzenten in den Sparten Musik, Film, Literatur, bildende und
darstellende Kunst, Fotografie und Rundfunk. Für ihre Tätigkeiten
verfügen sie über staatliche Betriebsgenehmigungen und werden von
einer eigenen Aufsichtsbehörde kontrolliert und beaufsichtigt. Die
österreichischen Verwertungsgesellschaften – bestehend aus AKM und
austromechana (Dr. Gernot Graninger), Bildrecht (Mag. Günter
Schönberger), Literar-Mechana (Dr. Sandra Csillag), LSG (Dr. Franz
Medwenitsch, Mag. Thomas Dürrer), VAM (Prof. Dr. Veit Heiduschka),
VDFS (Mag. Gernot Schödl) und VGR (Mag. Tina Sagmeister) – sorgen
dafür, dass Kreative, Kunstschaffende und Kulturproduzenten eine
faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in Österreich erhalten.
Insbesondere sind die Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der
Leerkassettenvergütung (nun: Speichermedienvergütung) verantwortlich,
mit der die Rechteinhaber für die in Österreich erlaubte Privatkopie
entschädigt werden. Jahrelang haben sich die Vertreter der
Verwertungsgesellschaften gemeinsam mit den heimischen
Kunstschaffenden für die Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf
moderne Speichermedien eingesetzt, damit KünstlerInnen und
Kulturschaffende in Österreich auch in Zukunft von ihrer Arbeit leben
können.
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