• 03.11.2015, 15:49:21
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  • OTS0163 OTW0163

Rossmann zu LH-Konferenz: 15a Vereinbarung ist Verwässerung der einheitlichen Budgetregeln

Einheitliche Budgetregeln nur durch Novellierung der Finanzverfassung möglich

Utl.: Einheitliche Budgetregeln nur durch Novellierung der
Finanzverfassung möglich =

Wien (OTS) - "Durch die heute unter den Ländern unterzeichneten 15a
Vereinbarungen werden die einheitlichen Budgetregeln für alle
Gebietskörperschaften verwässert. 15a Vereinbarungen führen nicht zu
Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit, sondern zu neun
unterschiedlichen Interpretationen", erklärt Bruno Rossmann,
Budgetsprecher der Grünen. Die Erfahrungen mit dem Spekulationsverbot
zeigen die Folgen von 15-Vereinbarungen: In drei Bundesländern fehlt
bis heute die Umsetzung und in den restlichen ist die Qualität der
Umsetzung völlig unterschiedlich.

Ab 2020 sollen durch eine Verordnung des Finanzministers einheitliche
Budgetregeln für alle Gebietskörperschaften gelten. Allerdings können
aufgrund von finanzverfassungsrechtlichen Einschränkungen nach
derzeitiger Rechtslage nicht alle Punkte im Verordnungsweg geregelt
werden. Darunter fallen die mittelfristige Budgetplanung,
einheitliche Haftungsobergrenzen, Regelungen für Gemeindeverbände,
ein Spekulationsverbot und die wirkungsorientierte Budgetierung.
"Einheitliche und vergleichbare Budgetregeln können nur durch eine
Novellierung der Finanzverfassung erreicht werden. Die Reform für
einheitliche Budgetregeln darf nicht auf halbem Weg stehenbleiben",
fordert Rossmann.

"Auch beim Finanzausgleich zeigen sich die Landeshauptleute bei der
heutigen Konferenz reformunwillig", kommentiert Rossmann. "Anstelle
auf bestehenden Verteilungsschlüsseln zu beharren, sollten dringend
Reformen des historisch gewachsenen Finanzausgleichs und der
föderalen Strukturen angegangen werden. Geboten ist eine Reduktion
der komplexen Transferströme durch eine Zusammenführung der
Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung sowie eine Ausweitung
der Steuerautonomie von Ländern und ein aufgabenorientierter
Finanzausgleich."

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