• 29.10.2015, 09:15:24
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Alle Jahre wieder: Halloween und wie aus Streichen Sachbeschädigungen werden

Das Bundeskriminalamt (.BK) setzt zu Halloween auf die Aufklärung der Kinder durch ihre Eltern und gibt Tipps für richtiges Verhalten.

Utl.: Das Bundeskriminalamt (.BK) setzt zu Halloween auf die
Aufklärung der Kinder durch ihre Eltern und gibt Tipps für
richtiges Verhalten. =

Wien (OTS) - Zu Halloween sind immer mehr Sachbeschädigungen als im
Jahresdurchschnitt zu verzeichnen. Um diese aber so gering wie
möglich zu halten, appelliert das .BK auch heuer wieder an die Eltern
und Erziehungsberechtigten auf ihre Kinder und Teenager einzuwirken
und sie vorab über mögliches strafbares Verhalten aufzuklären. Auch
wenn "Süßes oder Saures" als Spaß und Unterhaltung für Jung und Alt
gesehen wird, ist nicht jeder "Streich" erlaubt! Erfahrungsgemäß
werden die Tage rund um Halloween vor allem von älteren Jugendlichen
für Straftaten und Sachbeschädigung genutzt. Doch diese Delikte sind
- nur weil Halloween ist - nicht straffrei. Jugendliche unter 14
Jahren können noch nicht strafrechtlich belangt werden, aber
Geschädigte können zivilrechtliche Forderungen und die
Wiedergutmachung des entstandenen Schadens einklagen. Zudem erfolgt
ein Bericht an das zuständige Jugendamt.

Deshalb richtet das .BK die Bitte an alle Erziehungsberechtigten,
noch vor Halloween mit den Kindern und Jugendlichen ein klärendes
Gespräch zu führen. Erklären Sie den Kindern, dass manche "Streiche"
gerichtlich oder zivilrechtlich strafbare Handlungen darstellen.
Machen Sie sie fit für eine lustige und nicht strafbare
"Halloween-Tour"!

Verboten ist:
• Das Bewerfen von Hausfassaden oder Autos mit Eiern
• Das Beschmieren von Hauswänden und Fahrzeugen
• Das Werfen von Steinen gegen Fensterscheiben oder durch Fenster
• Das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen
• Das Zerstören von Blumenbeeten
• Das Auskippen von Mülltonnen
• Das tatsächliche Bedrohen von Anwohnern an der Haustür (wenn diese
keine Süßigkeiten oder Geld herausgeben)
• Das Bestehlen anderer Kinder und Jugendlicher
• Lärmbelästigungen von Anwohnern

Das Bundeskriminalamt empfiehlt folgende Maßnahmen:
• Stellen Sie Autos, Motorräder, Fahrräder usw. in Garagen oder auf
geschützten Abstellplätzen ab.
• Lassen Sie Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Spielsachen nicht im
Freien (Gärten, Terrassen, usw.).
• Entfernen Sie brennbare Materialien aus Ihren Postkästen.
• Sorgen Sie für Beleuchtung von Einfahrten oder Gärten (eventuell in
Verbindung mit Bewegungsmeldern).

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BUK

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