• 28.10.2015, 11:34:43
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Regulierungsbehörde erhält Zuständigkeit für Netzneutralitäts-Monitoring

Wien (OTS) - Am 27. Oktober hat das Europäische Parlament über die
EU-Verordnung betreffend offenes Internet und Roaming abgestimmt. Die
Verordnung räumt nationalen Regulierungsbehörden eine weitreichende
Kontrollfunktion über die Einhaltung der Bestimmungen zu offenem
Internet ein.

"Mit der neuen TSM-Verordnung bekommen wir erstmals eine
tatsächliche Handhabe für ein Thema, mit dem wir uns schon lange
aktiv auseinandersetzen - der Netzneutralität", kommentiert Johannes
Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, die Verordnung, die demnächst in Kraft treten soll.

Die Verordnung sieht vor, dass die nationalen Regulierungsbehörden
zukünftig die Einhaltung der vorgesehenen Bestimmungen kontrollieren
werden. "Wir sehen es als sehr positiv, dass wir hier Zuständigkeit
erhalten und werden das Monitoring so schnell wie möglich aufsetzen",
so Gungl weiter.

Neue Regelung nicht optimal

"Die neue Verordnung in ihrer derzeitigen Form bleibt inhaltlich
hinter unseren Erwartungen zurück und ist aus unserer Sicht nicht
optimal", bewertet Gungl die vorgesehenen Bestimmungen zur
Netzneutralität. "Sie gibt uns aber ein Instrument in die Hand, mit
dem wir arbeiten können."

Details zum Monitoring

Durch die Verordnung werden die nationalen Regulierungsbehörden in
Zukunft unter anderem ermächtigt, zu kontrollieren, ob Endkundinnen
und Endkunden ihre Rechte aus der Verordnung in Anspruch nehmen
können, Mindestqualitätskriterien zu erlassen und Fristen und
Detailgrad der Informationspflichten für Internetzugangsanbieter
festzulegen.

"Das Monitoring wird die nötigen Daten und Fakten liefern, um das
Thema Netzneutralität auf einer sachlich fundierten Basis zu
diskutieren. Man wird dann tatsächlich wissen, ob es Verletzungen der
Netzneutralität gibt. Mehr Klarheit, mehr Tatsachen, weniger
Spekulation darüber, was in den Netzen passiert - all das sollte zu
einer Versachlichung der Diskussion beitragen. Derzeit ist sie stark
geprägt von Annahmen, Befürchtungen und Ängsten", so Gungl, "durch
das Monitoring können wir auch eine solide Entscheidungsgrundlage
dafür schaffen, ob eine Nachschärfung erforderlich ist."

Die Regulierungsbehörde wird der Europäischen Kommission und dem
Gremium Europäischer Regulierungsstellen (BEREC) zudem jährlich über
den Zustand des offenen Internets in Österreich berichten sowie die
Öffentlichkeit umfassend informieren.

Hintergrund

Schon bisher war die RTR auf dem Gebiet der Netzneutralität sehr
aktiv, aufgrund der mangelhaften Rechtsgrundlage konnten jedoch keine
unmittelbaren Maßnahmen gesetzt werden; vielmehr hat die RTR
Experten-Wissen gesammelt, Gespräche mit allen Stakeholdern geführt
und an BEREC-Arbeitsgruppen teilgenommen und so wichtige Vorarbeit
für eine erfolgreiche Umsetzung der Verordnung geleistet.
Zuletzt trat sie mit der Tagung "Netzneutralität im Lichte der
Konvergenz" - www.rtr.at/de/inf/Netzneutralitaet14102014) - mit dem
Thema an die Öffentlichkeit.

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