• 22.10.2015, 13:35:32
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Umweltdachverband: Reform des gemeinnützigen Stiftungsrechtes längst überfällig!

- Umweltdachverband begrüßt vorgelegten Gesetzesentwurf

Utl.: - Umweltdachverband begrüßt vorgelegten Gesetzesentwurf =

Wien (OTS) - Österreichischer Entwurf bleibt allerdings weit hinter
dem Vorbild Deutschland

Seit mittlerweile mehr als zwei Jahren wird an der Reform des
gemeinnützigen Stiftungswesens gearbeitet. "Die Bundesregierung hat
diesen Reformschritt sehr prominent in ihrem Regierungsprogramm
angekündigt. Wir sind sehr erfreut, dass die Reform nicht im Sand
verlaufen ist und endlich ein diskutabler Entwurf vorgelegt wird",
kommentiert Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des
Umweltdachverbandes, den heute präsentierten Entwurf. "Die
gesellschaftlichen Herausforderungen werden vielfältiger, die
öffentlichen Mittel knapper. Gerade vor diesem Hintergrund ist es
zentral, dass auch in Österreich Möglichkeiten für StifterInnen
geschaffen werden, welche die Errichtung einer Stiftung für
gemeinnützige Zwecke erleichtern und gleichzeitig steuerliche
Vorteile erlauben", so Proschek-Hauptmann.

UWD: Generelle Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes muss folgen

De facto ist in diesem Bereich allerdings auch der Schwachpunkt des
vorgelegten Gesetzesentwurfes zu sehen. In Deutschland können
StifterInnen bis zu 20 % des Jahreseinkommens steuerbegünstigt an
gemeinnützige Organisationen weitergeben. "Im vorliegenden Entwurf
sind das weiterhin nur 10 % - bei einer Summe von insgesamt 500.000
Euro auf fünf Jahre gedeckelt. Ob die gewünschte Entwicklung im
Stiftungsbereich - nämlich eine Verdreifachung der gemeinnützigen
Stiftungen - mit diesem Deckel erreicht werden kann, bleibt fraglich.
Eine Annäherung an die Schweizer Situation innerhalb der nächsten 15
Jahre scheint damit unwahrscheinlich. Faktum ist: Der gemeinnützige
Sektor braucht seit längerem eine Reform, um den anstehenden
Herausforderungen bestmöglich nachzukommen. Vor diesem Hintergrund
ist die jetzige Reform ein erster Schritt, dem weitere Schritte, wie
die generelle Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes, folgen müssen", so
Proschek-Hauptmann abschließend.

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