• 21.10.2015, 12:51:38
  • /
  • OTS0131 OTW0131

Steuerdeals von Starbucks und Fiat illegal - EU-Maßnahmen für Attac unzureichend

Steuertricks grundlegend unterbinden - durch öffentliche länderweise Finanzberichterstattung für Konzerne

Utl.: Steuertricks grundlegend unterbinden - durch öffentliche
länderweise Finanzberichterstattung für Konzerne =

Wien (OTS) - Wie die EU-Kommission heute bekanntgab, verstoßen die
Steuerdeals (tax rulings) von Starbucks in den Niederlanden und Fiat
in Luxemburg gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Mit den Steuerdeals
konnten die Konzerne ihre Steuerleistung im jeweiligen Land enorm
reduzieren - auch auf Kosten anderer EU-Länder. Die Konzerne müssen
nun zwar geringe Steuernachzahlungen jedoch keine Strafzahlungen
leisten.

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist diese Ankündigung
nur ein erster Schritt im Kampf gegen den Steuerwettlauf nach unten
bei der Konzernbesteuerung. "Zunächst müssen alle Steuerdeals
öffentlich gemacht werden. Nur so können die Menschen erfahren, in
wessen Interesse ihre Regierungen Steuerpolitik machen. Beim kürzlich
beschlossenen Informationsaustausch von tax rulings zwischen den
EU-Mitgliedsstaaten wird ja nicht einmal die EU-Kommission
informiert", kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Attac fordert öffentliche länderweise Finanzberichterstattung
für Konzerne

Das europäische Wettbewerbsrecht reicht für Attac nicht aus um dem
Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen.(1)
Attac fordert daher eine nach Ländern aufgeschlüsselten
Finanzberichterstattung für Konzerne. Unternehmen ab einer bestimmten
Größenordnung wären damit verpflichtet, Daten für alle
Tochterunternehmen und Beteiligungen lückenlos offen zu legen. Dazu
gehören Verkaufsumsätze, Gewinne, Lohnsumme, Beschäftigtenzahlen,
Finanzierungskosten und Zahlungen an staatliche Stellen. Bislang
bleiben die Zahlungsflüsse innerhalb internationaler Unternehmen
unsichtbar. Walch: "Diese - in der EU bereits geplante -
Finanzberichterstattung muss unbedingt öffentlich zugänglich sein.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir uns nicht darauf verlassen
können, dass nationale Regierungen und ihre Steuerverwaltungen für
eine gerechte Besteuerung von Konzernen sorgen. Es waren nicht die
Steuerverwaltungen, sondern unabhängige Medien und die
Zivilgesellschaft, die Steuerskandale wie LuxLeaks vor einem Jahr
aufgedeckt haben." Auf Basis der länderweisen Finanzberichterstattung
fordert Attac eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die
Körperschaftssteuer in der EU - allerdings mit verpflichtenden
Mindeststeuersätzen.

(1) Das EU-Wettbewerbsrecht kann nur im Falle einer Benachteiligung
zwischen einzelnen Unternehmen herangezogen werden. Zudem ist der
Versuch "marktübliche" konzerninterne Verrechnungspreise zu ermitteln
in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt. Für viele
konzernintern verrechneten Produkte, Patente oder Markenrechte
existiert schlichtweg kein Markt.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ATT

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel