• 16.10.2015, 10:25:55
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ÖKOBÜRO: EuGH-Urteil verbessert NGO-Rechtsschutz in UVP

Umweltorganisationen gehen in nur im Ausnahmefall zu Gericht

Utl.: Umweltorganisationen gehen in nur im Ausnahmefall zu Gericht =

Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Rechtsschutz
von Umweltorganisationen in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
verbessert. Bei gerichtlichen Einsprüchen gegen Entscheidungen dürfen
zukünftig auch neue Erkenntnisse verwendet werden. Dies ist ein
großer Erfolg für die Umwelt und die Umweltbewegung, weil es die
Rechtskontrolle erleichtert.

Für die WKÖ findet Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO - Allianz
der Umweltbewegung, beruhigende Worte: "Die Wirtschaft braucht sich
vor dem verbesserten Rechtschutz nicht zu fürchten. Im
UVP-Feststellverfahren gibt es seit 2012 ein vergleichbares
Nachprüfungsrecht. Das wurde von den Umweltorganisationen in etwa 250
Verfahren nur in 13 Fällen wahrgenomme1n."

Umweltorganisation gehen behutsam mit ihren gesetzlichen Rechten um,
wie Studien stets belegen. Nur wenn sie erhebliche Umweltprobleme
oder Verfahrensfehler sehen, gehen sie zu Gericht. Die Umwelt und die
Bevölkerung haben ein Recht darauf, dass die Umweltgesetze
eingehalten werden. Es ist das Recht der Umweltorganisationen sich
dafür einzusetzen. Die von der WKÖ geschürten Ängste im Hinblick auf
den Wirtschaftsstandort sind daher unbegründet.

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 16
österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie
GLOBAL 2000, Greenpeace, der Naturschutzbund, VIER PFOTEN oder der
WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die
Interessen der Umweltbewegung.

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