• 28.09.2015, 11:49:12
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  • OTS0097 OTW0097

FMA veröffentlicht Rundschreiben zum Wertpapieraufsichtsgesetz 2007

„Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 im Hinblick auf Compliance, Risikomanagement und interne Revision“

Utl.: „Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen
des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 im Hinblick auf
Compliance, Risikomanagement und interne Revision“ =

Wien (OTS) - Als integrierte Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreichs
hat die FMA heute per Rundschreiben sektor- und branchenübergreifend
einheitliche Standards für die Anforderungen an Compliance,
Risikomanagement und interne Revision gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz
veröffentlicht. Dieses Rundschreiben richtet sich insbesondere an
Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, die Investmentfondsanteile
vermitteln, Verwaltungsgesellschaften sowie Alternative
Investmentfonds Manager, die zusätzlich die
Wertpapierdienstleistungen der individuellen Portfolioverwaltung und
Anlageberatung ausüben, sowie an Wertpapierfirmen und
Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Es aktualisiert das bestehende
Rundschreiben aus dem Jahr 2009 und berücksichtigt bereits die
"Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID- Anforderungen an die
Compliance-Funktion" der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA
(European Securities and Markets Authority).

Dieses "Rundschreiben betreffend die organisatorischen Anforderungen
des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2007 im Hinblick auf Compliance,
Risikomanagement und interne Revision" behandelt insbesondere die
organisatorischen Anforderungen und Aufgaben der Compliance-Funktion,
wobei bei der Ausgestaltung teilweise Art, Umfang und Komplexität der
Geschäftstätigkeit Berücksichtigung finden können. Es wird
klargestellt, dass die Einrichtung der Compliance-Funktion jedenfalls
so erfolgen muss, dass die Unabhängigkeit sichergestellt ist und dass
die mit der Compliance-Funktion betrauten Personen über die
erforderlichen Befugnisse und Qualifikationen verfügen. Zudem wird im
Rundschreiben die am Markt bereits gelebte Praxis der Meldung des
Compliance-Beauftragten an die FMA konkretisiert.

Den Volltext des Rundschreibens finden Sie auf der FMA-Website unter:
http://www.ots.at/redirect/fma21

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMA

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