- 25.09.2015, 17:23:33
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- OTS0210 OTW0210
Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Raum
Bundesrat begrüßt einhellig Neuerungen in der StVO
Utl.: Bundesrat begrüßt einhellig Neuerungen in der StVO =
Wien (PK) - Positiv bewertete der Bundesrat die 27. Novelle der
Straßenverkehrsordnung, mit der einige Verbesserungen für Menschen
mit Behinderung geschaffen werden, und erhob einstimmig keinen
Einspruch.
Bundesrat Werner Stadler (S/O) erläuterte, dass mit der STVO-Novelle
unter anderem InhaberInnen von so genannten § 29b-Parkausweisen in
bestimmten Fällen das Befahren von Fußgängerzonen gestattet wird, um
ihnen den Besuch von Arztpraxen und Therapieeinrichtungen zu
erleichtern. Durch ein explizites Halte- und Parkverbot werde auch
die Benutzbarkeit von Leiteinrichtungen für Menschen mit
Sehbehinderung sichergestellt. Künftig dürfen Verkehrsschilder nicht
mehr in Kopfhöhe angebracht werden. Die Anordnung einer Mindesthöhe
von 2,20 m für die Anbringung von Verkehrszeichen diene vor allem dem
Schutz sehbehinderter Menschen, sagte Stadler.
Auch die Bundesräte Armin Forstner (V/St) und Christoph Längle (F/V)
sahen in der Novelle klare Verbesserungen für Menschen mit
Behinderung, da etwa der Zugang zu Therapieeinrichtungen erleichtert
wird. In Österreich gebe es mehr als 300.000 Menschen mit
Sehbehinderungen, die von den neuen Regelungen profitierten, sagte
Längle.
Forstner hob zudem hervor, dass die Novelle außerdem einige
Verwaltungsvereinfachungen für die Gemeinden sowie für die Wirtschaft
bringt, da nun in Industriegebieten oder der Nähe von Sportstätten
Werbetafeln montiert werden können.
Die Grüne Bundesrätin Nicole Schreyer (G/T) äußerte sich ebenfalls
positiv über die Novelle. Sie bedauerte jedoch, dass es keine
rückwirkende Umsetzung der Regelung einer Mindesthöhe für
Verkehrszeichen gebe. Kritik übte sie auch an der Aufhebung des
Verbots der Anbringung von Werbetafeln außerhalb des Ortsgebiets, wie
etwa im Umfeld von Sportstätten. Da die positiven Aspekte überwiegen,
werden auch die Grünen der Novelle zustimmen, sagte Schreyer.
Verkehrsminister Alois Stöger unterstrich, dass es eine Aufgabe der
Politik sei, Mobilität im öffentlichen Raum zu ermöglichen und dabei
besondere Rücksicht auf Menschen zu nehmen, die in ihren
Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Was die Werbeflächen
betrifft, so werde es mit der Änderung nicht zu einer unerwünschten
Ausweitung von Werbung in der Landschaft kommen. Die Neuerung
ermögliche vielmehr den Bezirksverwaltungsbehörden, ihre Kenntnis der
örtlichen Gegebenheiten zu nützen, um ohne großen bürokratischen
Aufwand Werbeflächen an dafür passenden Stellen zuzulassen, erklärte
der Verkehrsminister. (Fortsetzung Bundesrat) sox
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