- 22.09.2015, 09:00:13
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ÖH zur Vorlage der UG-Novelle an den Minister_innenrat
Licht und Schatten bei Änderung des Universitätsgesetzes
Utl.: Licht und Schatten bei Änderung des Universitätsgesetzes =
Wien (OTS) - Anlässlich der heute geplanten Vorlage der
Universitätsgesetznovelle an den Minister_innenrat kritisiert die
Österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) einige der geplanten
Änderungen. "Die von uns kategorisch abgelehnten
Zugangsbeschränkungen wurden, wenig überraschend, leider verlängert",
zeigt sich Lucia Grabetz vom Vorsitzteam der ÖH verärgert. "Zum
wiederholten Mal rufen wir die Bundesregierung auf, endlich die seit
unzähligen Jahren zugesagten zwei Prozent des BIP für die Hochschulen
zur Verfügung zu stellen, anstatt weitere Studien zu beschränken."
Bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) konnte auch
durch Verhandlungen seitens der ÖH mit dem Ministerium einige
positive Veränderungen erwirkt werden. So wird es nun möglich sein,
mittels einer im Curriculum zu verankernden Vorziehregelung,
zukünftig bis zu 22 ECTS vor Abschluss der StEOP zu absolvieren.
"Dies ermöglicht den Erhalt von Beihilfen und Stipendien. Nun sind
die Curricularkommissionen am Zug hier für Studierende die optimale
Lösung zu finden", sagt Grabetz. Den Umfang der StEOP sieht die ÖH
differenziert. Positiv ist, dass die Obergrenze ab jetzt bei 20ECTS
liegen soll. Den vorgesehenen Mindestumfang von acht ECTS lehnt die
ÖH allerdings ab. "Eine Mindestgröße sorgt für die Notwendigkeit
Curricula-Änderungen vorzunehmen, auch bei jenen StEOPs mit bis dato
weniger ECTS, die bei der StEOP-Evaluierung ausdrücklich gelobt
wurden", so Grabetz weiter.
Positiv beurteilt die ÖH auch die Anpassung der StEOP-Prüfungen an
die "normalen" Prüfungsbestimmungen. Statt wie bisher nur drei
Prüfungsantritte im Rahmen der StEOP, haben Studierende durch die
UG-Novelle nun - je nach Prüfungsordnung der jeweiligen Universität -
vier oder mehr Prüfungsantritte. "Diese Unterscheidung zwischen
StEOP-Prüfungen und anderen Prüfungen im Studium, war völlig absurd
und unlogisch. Gut, dass sich das ab nun ändern soll", so Grabetz.
Im Bezug auf das Klinisch-Praktische-Jahr (KPJ), das nun auch im
Universitätsgesetz abgebildet werden soll, warnt die ÖH: "Das KPJ
muss Ausbildungsfokus haben und von den Kliniken auch als Ausbildung
verstanden werden. Studierende im Klinisch-Praktischen Jahr dürfen
nicht als Ersatz für billige Turnusärzt_innen verstanden werden",
sagt Grabetz.
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