• 18.09.2015, 09:44:24
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Umweltdachverband und Alpenverein fordern: Ende der Mauscheleien in Innervillgraten!

- Wieso endet ein Feststellungsverfahren ohne Bescheid?

Utl.: - Wieso endet ein Feststellungsverfahren ohne Bescheid? =

Wien (OTS) - Weg für die Überprüfung durch unabhängige Gerichte muss
freigemacht werden
- UWD & ÖAV an LH-Stv.in Felipe: Melden Sie sich endlich zu Wort!

Seit mittlerweile mehr als acht Jahren versucht die Gemeinde
Innervillgraten auf Biegen und Brechen ein ökologisch bedenkliches
Kraftwerksvorhaben durchzudrücken, das nach derzeitiger Rechtslage
nicht mehr genehmigungsfähig ist. "Weil der forstrechtliche Bescheid
und mit ihm die naturschutzrechtliche Bewilligung erloschen sind,
versucht man offenbar nun mit einer ,Augen zu und durch‘-Politik die
Schlampereien rund um dieses unsinnige Projekt ungeschehen zu
machen", so Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.

Vermeintliches Feststellungsverfahren darf nicht ohne Bescheid
enden!

Ein vermeintlich laufendes Feststellungsverfahren, in welchem über
die Gültigkeit des Naturschutzbescheides entschieden werden muss,
soll nun offenbar still und heimlich versanden und ohne Entscheidung
zurückgestellt werden, wie es seitens des Büros Felipes heißt. Denn
das Ergebnis des Bescheides wäre klar: Nach dem geltenden
Naturschutzgesetz müsste es jedenfalls negativ für das Vorhaben
ausgehen. "Diese Vorgehensweise, eine derartig wichtige Sache nicht
zu entscheiden, ist nicht nur unverantwortlich, sondern könnte auch
schwere Konsequenzen für alle VerantwortungsträgerInnen nach sich
ziehen", so Maier.

Prüfung der politischen Entscheidungen vor unabhängigem
Landesverwaltungsgericht gefordert

Auch Liliana Dagostin, Vizepräsidentin des Umweltdachverbandes und
Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz beim
Österreichischen Alpenverein, findet klare Worte: "In der Causa
Innervillgraten wäre es hoch an der Zeit, die Mauscheleien zu beenden
und den Weg zu einer Überprüfung der politischen Entscheidungen vor
dem unabhängigen Landesverwaltungsgericht frei zu machen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Behörde tätig wird und mit Bescheid
feststellt, ob die naturschutzrechtliche Bewilligung nun erloschen
ist oder nicht. In Österreich enden Verfahren mit einem Bescheid. In
Tirol nicht mehr?" In Richtung der zuständigen LH-Stv.in Ingrid
Felipe appellieren Maier und Dagostin abschließend: "Melden Sie sich
endlich zu Wort und bereiten Sie dem Spuk ein Ende!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OGN

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