• 10.09.2015, 11:09:44
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Fußfessel seit fünf Jahren erfolgreich im Einsatz

Generaldirektor Mayer und Neustart-Geschäftsführer Koss präsentieren Zahlen, Daten und Fakten zur neu geschaffenen Vollzugsform

Utl.: Generaldirektor Mayer und Neustart-Geschäftsführer Koss
präsentieren Zahlen, Daten und Fakten zur neu geschaffenen
Vollzugsform =

Wien (OTS) - Mit 1. September 2010 wurde in Österreich der
elektronisch überwachte Hausarrest ("eüH") als eine weitere Form des
Vollzugs von unbedingten Freiheitsstrafen eingeführt. Heute zieht
Mag. Erich Mayer, Generaldirektor für den Strafvollzug im
Bundesministerium für Justiz, gemeinsam mit Dr. Christoph Koss,
Geschäftsführer vom Verein Neustart, Bilanz: In den vergangenen fünf
Jahren haben insgesamt rund 3.200 Straftäter ihre Freiheitsstrafe in
Form des "eüH" verbüßt, aktuell befinden sich 301 Personen im "eüH" -
Tendenz steigend. "Die sogenannte Fußfessel hat sich mittlerweile als
notwendiges und sinnvolles Instrumentarium eindeutig bewährt. Sie
trägt maßgeblich zur Wiedereingliederung der Straftäter in die
Gesellschaft bei, da diese in ihrem vertrauten sozialen Umfeld
bleiben können", betont Generaldirektor Mayer einen wesentlichen
Vorteil gegenüber dem geschlossenen Strafvollzug.
Neustart-Geschäftsführer Koss weist zudem auf die Relevanz der
kontinuierlichen Betreuung hin: "Die Betreuung der Fußfesselträger
durch die Sozialarbeit unterstützt den Strafzweck der
Resozialisierung. Diese Hilfe, Kontrolle und Bearbeitung der
Deliktsursachen ist für das Ziel der Rückfallvermeidung essentiell."
Voraussetzungen für den elektronisch überwachten Hausarrest sind eine
geeignete Unterkunft im Inland, ein regelmäßiges Einkommen aufgrund
einer Beschäftigung sowie die schriftliche Einwilligung aller
Personen, mit denen der Insasse den Haushalt teilt. Zusätzlich darf
die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigen.

Aktuell sind 301 Personen im "eüH" angehalten, rund 44 % davon
aufgrund eines Deliktes gegen fremdes Vermögen. Rund 22 % tragen die
Fußfessel, da sie eine Straftat gegen Leib und Leben begangen haben
und weitere 9 % haben gegen das Suchtmittelgesetz verstoßen. Die
restlichen Personen haben sonstige Delikte begangen oder gegen ein
Freiheitsdelikt verstoßen. Der Frauenanteil liegt mit 13 % etwas
höher als jener im geschlossenen Bereich mit rund 6 %. Rückblickend
auf die vergangenen fünf Jahre wurden von den rund 3.200 Anhaltungen
im "eüH" lediglich 228 vorzeitig beendet. Gründe dafür waren meist
entweder der Verdacht, dass Auflagen verletzt oder strafbare
Handlungen begangen wurden. Nur in 30 Fällen erfolgte eine neuerliche
Verurteilung wegen der Begehung strafbarer Handlungen. Der
elektronisch überwachte Hausarrest wird ebenso beendet, sobald eine
der genannten Voraussetzungen dafür wegfällt.

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