- 04.09.2015, 12:02:35
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Behindertenorganisationen fordern Nachbesserung bei GuKG-Novelle
Ziel ist die möglichst rasche rechtliche Absicherung der ganzheitlichen Begleitung von Menschen mit Behinderungen
Utl.: Ziel ist die möglichst rasche rechtliche Absicherung der
ganzheitlichen Begleitung von Menschen mit Behinderungen =
Wien (OTS) - Deutliche Veränderungen im Begutachtungsentwurf zur
Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) fordert die
heute gemeinsam veröffentlichte Stellungnahme von Caritas,
Lebenshilfe, Diakonie, Habit, Jugend am Werk und Sozialwirtschaft
Österreich. Bislang wurden die Arbeitssituation der MitarbeiterInnen
der Behindertenarbeit in Österreich und die unterschiedlichen
Lebenswelten von Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt. Dies
geht zu Lasten der Alltagsgestaltung und Inklusion von Menschen mit
Beeinträchtigungen. Im Rahmen der ab nächster Woche stattfindenden
Gespräche mit dem Gesundheitsministerium setzen sich die oben
genannten Organisationen für die dahingehende Bearbeitung der
GuKG-Novelle ein.
Der Begutachtungsentwurf zum GuKG bezieht sich bisher ausschließlich
auf den akutstationären Bereich, insbesondere die Krankenhäuser und
zielt damit auf stationäre Großeinrichtungen ab. Auf die
Anforderungen der Behindertenarbeit wurde nicht eingegangen, obwohl
das GuKG auch dort umfassend zur Anwendung gelangt. Was fehlt ist
eine rechtliche Absicherung im Zusammenhang mit pflegerischen
Leistungen für die Alltagsbewältigung von Menschen mit Behinderungen,
um ihre Teilhabe an allen Bereichen des Lebens zu gewährleisten.
Es gibt eine im Bereich der Behindertenhilfe seit Jahren erprobte
Praxis der Pflegeanleitung, Pflegeunterweisung und Qualitätssicherung
mit der sichergestellt wird, dass Menschen mit Behinderungen in ihrem
Wohn-, Arbeits- und Lebensumfeld auch die notwendige pflegerische
Unterstützung von den Betreuungspersonen erhalten können, die ihnen
aus den Bereichen des täglichen Lebens vertraut sind, betonen die
Organisationen. Daher ist es dringend nötig, den rechtlichen
Graubereich aufzuheben, in dem sich tausende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus den verschiedensten Quellberufen der
Behindertenarbeit (soziale, pädagogische, pflegerische und
therapeutische Berufe) seit Jahren befinden.
Unverzichtbare und notwendige Regelungen, wie erweiterte
Delegationsrechte (d.h. Übertragungen medizinischer oder
pflegerischer Tätigkeiten im Alltagsvollzug), werden für die
GuKG-Novelle sowie im Ärztegesetz gefordert. Einfach umsetzbare
Lösungsvorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Auf Forderung von
Caritas, Diakonie, Lebenshilfe, Habit, Jugend am Werk und
Sozialwirtschaft Österreich hat das Bundesministerium für Gesundheit
zu einer Arbeitsgruppe eingeladen. Dabei hoffen die
Behindertenorganisationen auf substantielle Verbesserungen der
GuKG-Novelle 2015.
Ziel ist die möglichst rasche rechtliche Absicherung der
ganzheitlichen Begleitung von vielen tausenden Menschen mit
Behinderungen, um somit ihre Teilhabe an allen Abläufen des täglichen
Lebens, wie z.B. Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Körperpflege,
Amtswege erledigen, der Arbeit nachgehen, eine Ausbildung machen,
kulturelle und soziale Veranstaltungen besuchen, Urlauben oder Feste
feiern, sicherzustellen.
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