• 26.08.2015, 08:50:18
  • /
  • OTS0008 OTW0008

VKI: Versicherer haftet für Fehlberatung eines Maklers

Gericht: Wirtschaftliches Naheverhältnis führt zu Mithaftung des Versicherers – VKI gewinnt Musterprozess

Utl.: Gericht: Wirtschaftliches Naheverhältnis führt zu Mithaftung
des Versicherers – VKI gewinnt Musterprozess =

Wien (OTS/VKI) - Der Vermögensberater und Versicherungsmakler Mag.
Johannes Steiner vermittelte einer Konsumentin einen kurzfristigen
Privatkredit in Höhe von 4.000 Euro unter der Bedingung, dass sie
gleichzeitig eine Lebensversicherung bei FinanceLife abschließe.
Dabei wurde der - sich in finanzieller Notlage befindlichen -
Verbraucherin zugesichert, dass mit einer monatlichen Zahlung von 200
Euro alle Verbindlichkeiten nach zwei Jahren erledigt seien.
Tatsächlich wurden damit aber nur die Prämien für die
Lebensversicherung bedient. Nach Kreditende saß die Konsumentin auf
den Kreditschulden.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte folglich im
Auftrag des Sozialministeriums. Dabei entschied das zuständige
Bezirksgericht für Handelssachen Wien (BGHS Wien), dass sowohl der
Makler als auch FinanceLife für die Fehlberatung haften. Der Grund:
Makler und Versicherer standen offensichtlich in einem
wirtschaftlichen Naheverhältnis. Es sei daher zweifelhaft, ob der
Makler in der Lage war, die Interessen der Konsumentin zu wahren. Das
Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Beratung durch den Makler wurde vom Gericht in mehrfacher
Hinsicht als fehlerhaft beurteilt. Im Grunde war die
Lebensversicherung für die Rückzahlung des Kredites völlig
ungeeignet. Auch wurde dem eigentlichen Wunsch der Konsumentin, ein
kurzfristig rückzahlbares Darlehen, in keinster Weise entsprochen.

Verantwortlich für diese Fehlberatung ist für das BGHS Wien aber
nicht nur der - grundsätzlich unabhängige - Makler. Der beträchtliche
Geschäftsumsatz des Maklers mit dieser Versicherung bzw. mit
Gesellschaften dieser Versicherungsgruppe führt dazu, dass die
Versicherung ebenfalls für die vom Makler durchgeführte Beratung
haftet.

VKI-Jurist Mag. Thomas ist mit dem Urteil zufrieden: "Diese
Entscheidung zeigt, dass sehr wohl auch Versicherungen für Fehler von
Maklern haften können - und zwar dann, wenn die Unabhängigkeit des
Maklers durch ein wirtschaftliches Naheverhältnis gefährdet ist.
Weiters ist erfreulich, dass aufgrund dieses Urteils nunmehr zwei
Haftungsträger für die fehlerhafte Beratung zur Verfügung stehen."

SERVICE: Das Urteil ist kostenlos auf www.verbraucherrecht.at
einzusehen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NKI

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel