• 28.07.2015, 11:19:14
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  • OTS0053 OTW0053

BMF zu Entscheid VfGH: Teilaufhebung hat keine Auswirkung auf Hypo-Abwicklung des Bundes

Hypo / HETA steht weiterhin unter Moratorium der FMA, durch Anwendung des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetzes (BaSAG)

Utl.: Hypo / HETA steht weiterhin unter Moratorium der FMA, durch
Anwendung des Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetzes
(BaSAG) =

Wien (OTS) - Die heute veröffentlichte Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofes (VfGH) betrifft nur einen Teil des so
genannten "Hypo-Sondergesetzes" vom September 2014, nicht aber das
seit 1.1.2015 in Kraft getretene und im März angewandte
Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG). Die Entscheidung,
mit dem HaaSanG einen Teil des Hypo-Sondergesetzes aufzuheben, wird
zur Kenntnis genommen. Entscheidend ist: Wesentliche Teile des
Hypo-Sondergesetzes zB die Errichtung der "Bad Bank" HETA, sind
verfassungskonform und behindern die vom Bund geplante Abwicklung
somit nicht.

Der Bund hat zur Abwicklung der früheren Hypo Alpe Adria
entscheidende Schritte gesetzt. Mit dem Moratorium der
Finanzmarktaufsicht (FMA), das auf einer europäischen Richtlinie
beruht, ergeben sich durch den Entscheid keine direkten Auswirkungen
auf den Bund. Die Heta steht unter Moratorium, die Haftungen sind
damit bis zur Ausstellung des Bescheids durch die FMA ausgesetzt.

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