• 21.07.2015, 13:21:34
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FPÖ-Stefan: Missbrauch der Pressefreiheit muss sanktioniert werden

Wien (OTS) - "Die Pressefreiheit ist eine wichtige Errungenschaft und
ein hohes demokratisches Gut. Umso wichtiger ist es, dieses
Instrument vor Missbrauch zu schützen", betonte der freiheitliche
Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan. Hier sei vor allem die
Justiz selbst gefordert, tätig zu werden, denn die meisten Fälle
würden sich auf diesen Bereich fokussieren, so Stefan.

So würden in regelmäßigen Abständen Akten und Untersuchungsunterlagen
aus Strafverfahren ihren Weg in diverse Medien finden. Dies obwohl
der Gesetzgeber, aus guten Gründen, die Akteneinsicht nur für einen
bestimmten und begrenzten Personenkreis vorgesehen habe, erinnerte
Stefan. Dies habe den Sinn dem Beschuldigten ein faires Verfahren zu
ermöglichen und Vorverurteilungen gleich welcher Art zu verhindern,
betonte Stefan.

"Wenn Akten eines Erhebungsverfahrens aus der Staatsanwaltschaft zu
einem Medium gelangen und von diesem publiziert werden, dann hat die
Justiz gleich mehrere ernste Probleme, die in einem Rechtsstaat
schleunigst gelöst werden müssen", so Stefan.

Problem 1: Es besteht ein Leck im Mitarbeiterstab der
Staatsanwaltschaft. Dies sei insofern problematisch als so das
Vertrauen in die Justiz massiv untergraben werde, betonte Stefan.
Abgesehen davon handle es sich dabei um Vergehen gegen
datenschutzrechtliche Bestimmungen wie die des DSG §8(4): "Die
Verwendung von Daten über gerichtlich oder verwaltungsbehördlich
strafbare Handlungen oder Unterlassungen, insbesondere auch über den
Verdacht der Begehung von Straftaten, sowie über strafrechtliche
Verurteilungen oder vorbeugende Maßnahmen verstößt gegen
schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen".

Problem 2: Mit der Veröffentlichung von Gerichtsakten und der
dazugehörigen Kommentierung durch Medien ist ein unabhängiges
Verfahren nicht mehr möglich, da die im §3(2) der (StPO)
angesprochene "Befangenheit" nicht mehr auszuschließen ist, betonte
Stefan.

Problem 3: Mit einer medialen Vorverurteilung bzw einem medialen
Schauprozess wird die Autorität der Justiz untergraben, denn so
suggerieren die Medien, dass sie die besseren Richter und
Staatsanwälte seien. In einem Rechtsstaat sollte aber immer noch der
Richter über Schuld oder Schuldlosigkeit entscheiden und nicht
Journalisten in ihren Redaktionsstuben, betonte Stefan.

Angesichts dieser Vorgehensweise mancher Medien könne man getrost von
einem Missbrauch der Pressefreiheit sprechen, so Stefan. "Wenn
Informationen mittels Straftat beschafft werden und so die Rechte des
Beschuldigten beschnitten werden, dann hat die Justiz dringenden
Handlungsbedarf. Dies besonders deshalb, weil durch solche Vorgänge
das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Objektivität der Justiz
massiv beeinträchtigt werden", betonte Stefan, der den Justizminister
aufforderte, hier rasche und effektive Maßnahmen zu setzen.

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