- 21.07.2015, 10:03:22
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- OTS0036 OTW0036
Umweltdachverband fordert: Beteiligungsrechte für die Zivilgesellschaft in der AWG-Novelle 2015 unbedingt nachbessern!
- Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle prolongiert EU-rechtswidrigen Zustand
Utl.: - Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle prolongiert
EU-rechtswidrigen Zustand =
Wien (OTS) - Umweltdachverband an BM Rupprechter: Beteiligungsrechte
für Zivilgesellschaft in Bundesumweltgesetzen schnellstmöglich
umsetzen!
Österreich hat das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen,
die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den
Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, besser bekannt unter
dem Kurztitel "Aarhus-Konvention", im Jänner 2005 ratifiziert.
"Danach müssen unter anderem Mitglieder der Öffentlichkeit, also
insbesondere Umweltorganisationen, im innerstaatlichen Recht die
Möglichkeit bekommen, sämtliche Verstöße gegen Umweltgesetze
anfechten zu können", so Mag. Michael Proschek-Hauptmann,
Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.
AWG-Novelle stößt bei NGOs auf Unverständnis
Österreich ist jedoch noch immer, auch im Bereich des Abfallrechts,
weit von einer Umsetzung entfernt. "Die Europäische Kommission hat
letzten Sommer wegen unzureichender Umsetzung von Art 9 Abs 3
Aarhus-Konvention ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik
Österreich eröffnet. Dies unter anderem auch deshalb, weil
Umweltorganisationen außerhalb von Verfahren betreffend
IPPC-Behandlungsanlagen die fehlende Einhaltung von abfallrechtlichen
Bestimmungen des AWG überhaupt nicht bekämpfen können", so
Proschek-Hauptmann. "Umso mehr stößt die nun in Begutachtung
geschickte AWG-Novelle 2015 auf absolutes Unverständnis
unsererseits."
Handlungsbedarf in Sachen Beteiligungsrechte evident
Der Handlungsbedarf ist nicht zuletzt aufgrund des seit letztem
Sommer anhängigen Aarhus-Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen
Österreich jedenfalls evident, zumal, wie bereits die EU-Kommission
feststellte, außerhalb von UVP- oder IPPC-Verfahren praktisch keine
Klagebefugnisse der Öffentlichkeit in Umweltverfahren existieren.
"Wie will Österreich auf diese Art und Weise gegenüber der Kommission
Fortschritte beim Rechtsschutz für Mitglieder der Öffentlichkeit
belegen? Die zu Beginn der Regierungsperiode propagierte Aufwertung
der Zivilgesellschaft und die Verbesserung und Demokratisierung von
Entscheidungsverfahren würde damit einmal mehr zu einem reinen
Lippenbekenntnis. Daher unser klarer Appell an BM Rupprechter: Mit
der erfolgten Ratifikation der Aarhus-Konvention durch Österreich
kann und darf eine vollständige Umsetzung der Konventionsbestimmungen
keine Frage des politischen Willens mehr sein, sondern ist eine
völker- und unionsrechtlich verbindliche Vorgabe - und das auch, wenn
sich die Wirtschaftskammer dagegen stellt. Das AWG steht damit auch
nur am Anfang einer Reihe erforderlicher Gesetzesänderungen", so
Proschek-Hauptmann abschließend.
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