Umweltdachverband fordert: Beteiligungsrechte für die Zivilgesellschaft in der AWG-Novelle 2015 unbedingt nachbessern!
- Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle prolongiert EU-rechtswidrigen Zustand
Wien (OTS) - Umweltdachverband an BM Rupprechter: Beteiligungsrechte für Zivilgesellschaft in Bundesumweltgesetzen schnellstmöglich umsetzen!
Österreich hat das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, besser bekannt unter dem Kurztitel "Aarhus-Konvention", im Jänner 2005 ratifiziert. "Danach müssen unter anderem Mitglieder der Öffentlichkeit, also insbesondere Umweltorganisationen, im innerstaatlichen Recht die Möglichkeit bekommen, sämtliche Verstöße gegen Umweltgesetze anfechten zu können", so Mag. Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.
AWG-Novelle stößt bei NGOs auf Unverständnis
Österreich ist jedoch noch immer, auch im Bereich des Abfallrechts, weit von einer Umsetzung entfernt. "Die Europäische Kommission hat letzten Sommer wegen unzureichender Umsetzung von Art 9 Abs 3 Aarhus-Konvention ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich eröffnet. Dies unter anderem auch deshalb, weil Umweltorganisationen außerhalb von Verfahren betreffend IPPC-Behandlungsanlagen die fehlende Einhaltung von abfallrechtlichen Bestimmungen des AWG überhaupt nicht bekämpfen können", so Proschek-Hauptmann. "Umso mehr stößt die nun in Begutachtung geschickte AWG-Novelle 2015 auf absolutes Unverständnis unsererseits."
Handlungsbedarf in Sachen Beteiligungsrechte evident
Der Handlungsbedarf ist nicht zuletzt aufgrund des seit letztem Sommer anhängigen Aarhus-Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Österreich jedenfalls evident, zumal, wie bereits die EU-Kommission feststellte, außerhalb von UVP- oder IPPC-Verfahren praktisch keine Klagebefugnisse der Öffentlichkeit in Umweltverfahren existieren. "Wie will Österreich auf diese Art und Weise gegenüber der Kommission Fortschritte beim Rechtsschutz für Mitglieder der Öffentlichkeit belegen? Die zu Beginn der Regierungsperiode propagierte Aufwertung der Zivilgesellschaft und die Verbesserung und Demokratisierung von Entscheidungsverfahren würde damit einmal mehr zu einem reinen Lippenbekenntnis. Daher unser klarer Appell an BM Rupprechter: Mit der erfolgten Ratifikation der Aarhus-Konvention durch Österreich kann und darf eine vollständige Umsetzung der Konventionsbestimmungen keine Frage des politischen Willens mehr sein, sondern ist eine völker- und unionsrechtlich verbindliche Vorgabe - und das auch, wenn sich die Wirtschaftskammer dagegen stellt. Das AWG steht damit auch nur am Anfang einer Reihe erforderlicher Gesetzesänderungen", so Proschek-Hauptmann abschließend.
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