- 21.07.2015, 09:57:56
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ÖKOBÜRO, GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF empört über Abfallgesetz
Verbesserter Rechtsschutz für Umwelt darf nicht blockiert werden
Utl.: Verbesserter Rechtsschutz für Umwelt darf nicht blockiert
werden =
Wien (OTS) - Österreichs größte Umweltschutzorganisationen
kritisieren den gestern in Begutachtung gegangenen Entwurf des
Abfallwirtschaftsgesetzes scharf. Dieser enthält trotz laufendem
EU-Vertragsverletzungsverfahren und der im Juli 2014 seitens der
Aarhus-Vertragsstaatenkonferenz ergangenen Verurteilung Österreichs
keine Parteistellung für Umweltschutzorganisationen. Die in ÖKOBÜRO -
der österreichischen Allianz der Umweltbewegung - organisierten
Umweltschutzorganisationen GLOBAL 2000, Greenpeace und WWF sind
empört darüber, dass die vertraglichen Verpflichtungen Österreichs im
aktuellen Gesetzesentwurf ignoriert werden.
"Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde ganz offensichtlich vom Druck
der Interessensvertretungen von Wirtschaft und Industrie geformt.
Hier werden eindeutig Profitinteressen über Umweltschutz und
Europarecht gestellt", kritisieren die Umweltschutzorganisationen.
"Offenbar haben manche Wirtschaftsvertreter ein Problem damit, wenn
Umweltschutzorganisationen zukünftig über Parteistellung und
Beschwerderechte mehr Rechtsschutz in Umweltfragen genießen. Als
erstes hätte nun das Abfallwirtschaftsgesetz angepasst werden sollen,
die entsprechende Passage wurde unseren Informationen zufolge jedoch
wieder aus dem Entwurf des Umweltministeriums gestrichen", so
ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge. Dass der Rechtsschutz in Form
von Parteistellung für Umweltschutzorganisationen Investoren
abschrecken könnte, ist laut Alge ein haltloser Einwand der
Interessensvertretungen: "Österreich ist in Europa bei Einführung des
Rechtsschutzes nämlich keineswegs Vorreiter sondern vielmehr
Nachzügler, wie auch das Vertragsverletzungsverfahren der EU belegt.
Laut Erfahrungen aus anderen Ländern bringen sich
Umweltschutzorganisationen zudem nur dort ein, wo wirklich schlimme
Auswirkungen zu befürchten sind - das sind etwa zwei Prozent aller
möglichen Fälle."
"Der HCB-Skandal ist ein Paradebeispiel für die Konsequenzen
fehlender Parteistellung: Wäre die Genehmigung der
Blaukalk-Verwertung im Görtschitztal nicht unter prinzipiellem
Ausschluss von Umweltschutzorganisationen verlaufen, hätte man eine
derartige Umweltkatastrophe vermeiden können", so Hanna Simons,
Direktorin für Umweltpolitik bei Greenpeace CEE in Österreich. Auch
im von GLOBAL 2000 im Jahr 2012 aufgedeckten Fall des über Jahre
hinweg verseuchten Grundwassers in Korneuburg hätten bei
rechtzeitiger rechtlicher Einbindung der Öffentlichkeit, Fehler um
Jahre früher erkannt und der Schaden wahrscheinlich deutlich
gemindert werden können. Ein weiteres Beispiel: das geplante
Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm in einem Natura 2000-Gebiet.
"Wir hatten keine Möglichkeit rechtlich vorzugehen. Nur eine
Besetzung der Baustelle konnte schlimmere Naturzerstörungen
verhindern, bevor die EU-Kommission ein Verfahren gegen den eindeutig
EU-rechtswidrigen Bau einleitete", so Beate Striebel-Greiter,
stellvertretende Geschäftsführerin und Abteilungsleiterin für
Naturschutz von WWF Österreich.
Dass sich das österreichische Umweltministerium trotz besseren
Wissens und des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens vor der
Umsetzung der Aarhus-Konvention drückt, ist für die
Umweltschutzorganisationen unverständlich. GLOBAL
2000-Geschäftsführerin Leonore Gewessler: "Die Aarhus-Konvention
einfach nicht umzusetzen, ist ein Armutszeugnis für das angebliche
Umweltmusterland Österreich. Minister Rupprechter selbst hat letztes
Jahr im Umweltausschuss bestätigt, dass Österreich nicht auf eine
eventuell irgendwann kommende EU-Richtlinie warten könne und hat die
rasche Umsetzung in den Umweltgesetzen wie für Abfall, Wasser oder
Luft angekündigt." Gemeinsam fordern die Umweltschutzorganisationen
eine Anpassung des aktuellen Entwurfs des Abfallwirtschaftsgesetzes:
"Österreich ist zur Umsetzung der Aarhus-Konvention verpflichtet.
Jede weitere Verzögerung ist absolut inakzeptabel."
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