- 17.07.2015, 09:45:50
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VIRUS zu Marchfeldkogel: Megadeponieprojekt ist technisch k.o.
Erst Blaukalk zurückgezogen, danach Notbremse in UVP-Verhandlung
Utl.: Erst Blaukalk zurückgezogen, danach Notbremse in
UVP-Verhandlung =
Wien (OTS) - Als "Notbremse" charakterisiert die Umweltorganisation
VIRUS die Entscheidung, die UVP Verhandlung für eines der größten
Deponieprojekte Mitteluropas den so genannten Marchfeldkogel
abzubrechen und auf unbestimmte Zeit zu vertagen. Sprecher Wolfgang
Rehm: "Die Behörde wollte das Verfahren vorhabensbegünstigend
durchziehen und ist damit gescheitert. Die Megadeponie ist technisch
k.o., der Genehmigungsantrag hätte schon längst abgewiesen werden
müssen".
Für mehrere überraschende Wendungen sorgte die bereits zweite
mündliche Verhandlung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für
das 112 ha große Deponieprojekt. "Das ist nicht nur eine
Riesendeponie, sondern es wurde ein umfangreicher Abfallartenkatalog
vorgelegt, der nicht zur eingereichten Kategorie einer
Baurestmassendeponie passt und unter den 105 Kategorien auch 12
ausgestufte gefährliche Abfallarten allen voran Carbidschlamm alias
Blaukalk aufwies", erläutert Rehm. Die Projektgegner hätten gleich zu
Beginn vorgebracht, dass hier das falsche Verfahren abgeführt wird
und statt der vereinfachten eine ordentliche UVP nach anderen
Kriterien durchzuführen sei. Mit zwei Feststellungsanträgen, die auch
die im Projektgebiet bereits vorab gelagerten Materialmengen
umfassten, sei im Anschluss der Druck weiter erhöht worden, so dass
nach Aufforderung der Sachverständigen für Abfallchemie die
Projektbetreiber, vier Abfallarten, darunter Blaukalk aus dem Antrag
zurückgezogen wurden. "Das ist eine Verbesserung aber natürlich nicht
ausreichend," so Rehm.
Die Projektwerberin habe sich weiters nicht in der Lage gesehen
plausible Antworten über immissionsrelevante Auswirkungen ihres
Projektes etwa die jeweils offenen, der Winderosion ausgesetzten
Flächen oder die vorgesehenen Fahrbewegungen zu geben und anstatt
Nachbesserungen zu fordern habe der Verkehrssachverständige die
Umweltverträglichkeit bescheinigt, obwohl er die vorgelegten
Unterlagen nach eigenen Aussagen nicht nachvollziehen konnte. Damit
sei klar gewesen, dass die zentrale Ermittlung der
Luftschadstoffimmissionen nicht auf ausreichender Grundlage basieren
könne. Die Bearbeitungen zu diesem Beweisthema wurden durch den
Gutachter der Projektgegner weiter erschüttert und es stellte sich im
Rahmen der Verhandlung heraus, dass auch der neu bestellte Gutachter
der Behörde dem Projekt nicht die Umweltverträglichkeit für seinen
Fachbereich bescheinigen konnte. "Die Projektbetreiber wollten sich
nach meiner Aufforderung ihren Genehmigungsantrag zurückzuziehen um
einer Abweisung zu entgehen fachlich nicht mehr dazu äußern, die
Verhandlung wurde wenig später ohne Bekanntgabe einer Fortsetzung
vertagt," so Rehm, für den der Ball jetzt bei der Behörde liegt und
völlig unverständlich ist, wie bei klarer Sachlage so lange zugesehen
werden kann. Die Feinstaubgrenzwerte des Immissionsschutzgesetzes
Luft würden auch nach den zu gering angesetzten Angaben der
Projektbetreiber um 4% und damit gegenüber den für den
Jahresmittelwert erlaubten 1% deutlich überschritten. "Der Fall ist
klar, die Behörde daher verpflichtet, den Antrag in jeder Lage des
Verfahrens abzuweisen, es ist mir unverständlich, warum dem Gesetz
nicht Genüge getan wird", kritisiert Rehm abschließend.
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