• 14.07.2015, 12:05:16
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  • OTS0075 OTW0075

Umweltdachverband: Marchfeldkogel – Sondermüll- statt Baurestmassendeponie?

- Gutachten bestätigt: Ablagerung von mehreren gefährlichen Abfallarten wie Blaukalk künftig möglich

Utl.: - Gutachten bestätigt: Ablagerung von mehreren gefährlichen
Abfallarten wie Blaukalk künftig möglich =

Wien (OTS) - Gefahrensituation für die menschliche Gesundheit muss
verhindert werden!

Wie bekannt, soll in der Gemeinde Markgrafneusiedl im Bezirk
Gänserndorf ein massives Deponieprojekt mit 60.000 LKW-Fahrten pro
Jahr und einer Ablagerung von rund 15.000.000 m3 Bodenaushub sowie
11.000.000 m3 Baurestmassen verwirklicht werden. Anlässlich der
morgigen mündlichen UVP-Verhandlung zum sogenannten Projekt
"Marchfeldkogel" - die übrigens lediglich in einem vereinfachten (!)
UVP-Verfahren abgeführt werden soll und damit etwa nur die Erstellung
einer zusammenfassenden Bewertung des Vorhabens anstatt eines
Umweltverträglichkeitsgutachtens verlangt - sieht sich der
Umweltdachverband mit einem brisanten Fachgutachten des technischen
Ingenieurbüros für Umweltschutz von DI Dr. Johann Wimmer
konfrontiert. Dieses bringt penibel sämtliche abfalltechnischen
Konsequenzen des Deponievorhabens auf den Tisch und damit auch etwas
mehr Transparenz über die wahren Absichten der Betreiber. "Der
Marchfeldkogel wird demnach keine normale Baurestmassendeponie,
sondern wohl eher so etwas wie eine Sondermülldeponie", so Michael
Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, in einer
ersten Reaktion auf das Gutachten.

Gesundheitsgefährdung durch nicht zulässig Abfallarten droht

So enthält der positiv beurteilte Abfallkatalog für die geplante
Baurestmassendeponie einige Abfallarten wie Konverterschlacke,
Kiesabbrand und Gichtgasschlamm, die aus gutachterlicher Sicht in der
Praxis immer Schadstoffgehalte aufweisen werden, die über den
Grenzwerten der Deponieverordnung liegen. Daneben sollen Abfallarten
deponiert werden, die sich auch aus gutachterlicher Sicht für eine
Ablagerung auf einer Baurestmassendeponie als nicht zulässig
erweisen, so etwa der Asphalt-Bestandteil Bitumen. Weiters wurde
unter der beispielhaften Bezugnahme auf die Substanz HCB, besser
bekannt als "Blaukalk", im Gutachten festgehalten, dass ausgestufte
gefährliche Abfälle durchaus hohe Gehalte an problematischen
Schadstoffen aufweisen können, die methodenbedingt gar nicht erkannt
werden und/oder für die es keine Grenzwerte für die Ablagerung in
einer Baurestmassendeponie gibt. "Damit kommt das Gutachten zu einer
brisanten Aussage: Entsprechend der derzeitigen Rechtslage ist es
offenbar möglich, mit Blaukalk kontaminiertes Material auf einer
Baurestmassendeponie abzulagern. Diese rechtliche Lücke könnte im
konkreten Fall dazu führen, dass auch am Marchfeldkogel derartiges
Material landet. Wie das der örtlichen Bevölkerung zu verkaufen ist,
überlasse ich dem Konsenswerber. Aus den Erfahrungen in Kärnten und
aus reinem Vorsorgeprinzip heraus ist dies jedenfalls massiv
abzulehnen. Es bedarf vielmehr der Abführung eines ordentlichen
UVP-Genehmigungsverfahrens, da zahlreiche Abfälle die Qualität für
eine Reststoff- und Massenabfalldeponien aufweisen", so
Proschek-Hauptmann.

Zusätzliche Einwände in Sachen Luftreinhaltung

Neben den massiven abfallrechtlichen Bedenken bleiben nachwievor auch
alle Einwände in Sachen Luftreinhaltung aufrecht. "Dass mit dem
Vorhaben die Luftschadstoffbelastung direkt und indirekt erhöht wird,
ist trotz fragwürdiger Berechnungsmethoden aktenkundig. Das
Projektgebiet liegt aber in einem Feinstaubsanierungsgebiet, in dem
eigentlich Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung zu
ergreifen wären. Vor diesen Hintergrund und vor den massiv negativen
abfalltechnischen Konsequenzen und Risiken ist aus unserer Sicht
dieses Wolf-im-Schafspelz-Projekt nicht genehmigungsfähig", so
Proschek-Hauptmann abschließend.

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