• 08.07.2015, 11:17:27
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Bundesminister Ostermayer: Urheberrechtsnovelle bringt transparente Regelungen nach Jahren der Rechtsunsicherheit

Neues Urheberrecht im Nationalrat beschlossen

Utl.: Neues Urheberrecht im Nationalrat beschlossen =

Wien (OTS) - "Nach Jahren der Rechtsunsicherheit und der
intransparenten Regelungen wird mit der Novelle ein zeitgemäßes
Urheberrecht umgesetzt: Klar, nachvollziehbar und rechtssicher
erhalten die Kunst- und Kulturschaffenden künftig für ihre Leistungen
eine faire Vergütung. Auch die Erstellung der Tarife für die
Speichermedienabgabe wird endlich eindeutig und transparent
geregelt", so Bundesminister Josef Ostermayer gestern, Dienstagabend,
in der Debatte des Nationalrates zum Beschluss der
Urheberrechtsnovelle.

Mit der Einführung einer transparenten Speichermedienabgabe wurde
nach jahrelangen Diskussionen ein Kompromiss für Urheber, Konsumenten
und Wirtschaft erzielt und gestern im Nationalrat beschlossen. Mit
der Weiterentwicklung der Leerkassetten- zur Speichermedienabgabe
wurde in Österreich ein Modell gewählt, dass sich nicht nur in vielen
europäischen Ländern bewährt hat, sondern auch rasch umsetzbar ist.
Außerdem werden mit dem Gesetz klare Kriterien für die Tarifbemessung
festgelegt, die in Zukunft beim Geräteankauf auf den Rechnungen auch
ausgewiesen werden müssen. So darf die Abgabe sechs Prozent des
typischen Preisniveaus nicht überschreiten. Für den Zeitraum 2016 bis
2019 gilt außerdem eine Einnahmenobergrenze inklusive
Reprographievergütung von 29 Millionen Euro pro Jahr. In diesem Punkt
wird außerdem sichergestellt, dass dieses Geld auch bei den
Künstlerinnen und Künstlern ankommt. Ebenso ein Mehr an Transparenz
sieht die Gesetzesnovelle bei den Verwertungsgesellschaften vor: So
werde die Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften jährlich
Berichte über Ausmaß und Verwendung der Einnahmen aus der
Speichermedienvergütung zu veröffentlichen haben. Weitere wichtige
Inhalte der Novelle, die am 1. Oktober 2015 in Kraft treten soll,
sind die Regelungen in Bezug auf die Zweitverwertungsrechte für die
Wissenschaft und die Verlage sowie klarere Bestimmungen zur digitalen
Fernleihe.

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