- 07.07.2015, 21:53:09
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Weisungsrecht: Justizminister bekommt Beirat zur Seite gestellt
Nationalrat stimmt mit S-V-F-Mehrheit für Novellierung des Staatsanwaltschaftsgesetzes
Utl.: Nationalrat stimmt mit S-V-F-Mehrheit für Novellierung des
Staatsanwaltschaftsgesetzes =
Wien (PK) - Das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der
Staatsanwaltschaft wird neu gestaltet. Der amtierende Justizminister
Wolfgang Brandstetter und seine AmtsnachfolgerInnen bekommen ein
Beratungsgremium zur Seite gestellt. Eine entsprechende Novelle zum
Staatsanwaltschaftsgesetz wurde heute vom Nationalrat mit den Stimmen
von SPÖ, ÖVP und FPÖ verabschiedet. Dem Beschluss vorangegangen war
eine lange Diskussion über die Einrichtung einer unabhängigen
Bundesstaatsanwaltschaft, letztendlich entschied sich die
Abgeordnetenmehrheit auf Empfehlung des Justizsausschusses aber
dafür, bei der Letztverantwortung des Ministers zu bleiben. Vor allem
die Grünen und die NEOS bedauerten das, ein mitverhandelter Grün-
Antrag fand allerdings keine Mehrheit.
Der nunmehr verankerte so genannte Weisungsrat soll den
Justizminister in ausgewählten Fällen beraten, etwa wenn oberste
Organe einer Straftat verdächtigt werden, ein außergewöhnliches
Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafsache besteht oder sich
der Minister befangen fühlt. Die Empfehlungen des Gremiums sind nicht
bindend, der Minister muss dem Parlament aber berichten, wenn er
diesen nicht Rechnung trägt. Weiters neu ist eine Einschränkung der
Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, dadurch sollen Verfahren
beschleunigt werden. Überdies wird eine ausdrückliche gesetzliche
Grundlage für die Whistleblower-Hotline bei der
Korruptionsstaatsanwaltschaft geschaffen.
In der Debatte erinnerte Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser daran,
dass auch Justizminister Brandstetter ursprünglich für eine
unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft eingetreten sei. Nun sei die vom
Minister bei seinem Amtsantritt in Aussicht gestellte Reform des
Weisungsrechts auf halbem Weg stecken geblieben, klagte er. Für
Steinhauser hat der vorgesehene Weisungsrat ein großes Manko: Dessen
Entscheidungen würden genau von jenen BeamtInnen vorbereitet, die
auch den Justizminister beraten und diesem unterstellt sind. Bei
Verfahrenseinstellungen sei der Justizminister überdies nicht
verpflichtet, den Weisungsrat beizuziehen. Darüber hinaus gebe es
weiter die Möglichkeit der informellen Einflusseinnahme über
Dienstbesprechungen.
Die Bevölkerung erwarte sich eine unabhängige Justiz, machte auch
Steinhausers Fraktionskollegin Gabriela Moser geltend. Sie fürchtet,
dass sich der Justizminister bei umstrittenen Entscheidungen künftig
hinter dem Weisungsrat verstecken wird, ohne dass er gleichzeitig auf
Einflussnahme verzichtet.
Der Forderung der Grünen nach einem unabhängigen
Bundesstaatsanwaltschaft schloss sich auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus
Scherak an. Die Staatsanwaltschaft sei ein Organ der Gerichtsbarkeit,
das Weisungsrecht des Justizministers daher nicht mit der
Gewaltenteilung vereinbar, monierte er.
Verteidigt wurde die Gesetzesnovelle hingegen von den beiden ÖVP-
Abgeordneten Nikolaus Berlakovich und Friedrich Ofenauer. Der
Minister habe die Letztverantwortung für Entscheidungen und könne
seine ministeriellen Aufsichtpflichten nur mit Hilfe eines
Weisungsrechts wahrnehmen, betonten sie. Durch die vorgesehene
Transparenz ist Berlakovich zufolge auch sichergestellt, "dass nicht
"gemauschelt werden kann". Eine Bundesstaatsanwaltschaft wäre für
Ofenauer eine Parallelbehörde mit erhöhtem Verwaltungsaufwand.
Namens der SPÖ hielten Peter Wittmann und Johannes Jarolim fest, dass
ihre Fraktion eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft bevorzugt
hätte. Ein vom Parlament mit Zweidrittelmehrheit oder
Dreiviertelmehrheit gewählter Bundesstaatsanwalt wäre sicher ein
gutes Modell gewesen, sagte Jarolim. Sowohl er als auch Wittmann
zeigten sich mit dem vorliegenden Kompromiss aber zufrieden. Auch
wenn dieser nur die "zweitbeste Lösung" bringe, sei diese doch besser
als das jetzige Modell, hob Wittmann hervor.
Zustimmend zum Gesetzentwurf äußerte sich auch FPÖ-Abgeordneter
Harald Stefan. Der Minister habe die politische Verantwortung, daher
sei es auch richtig, dass er am Ende der Weisungskette stehe,
unterstrich er. Eine unbhängige Bundesstaatsanwaltschaft als "Staat
im Staat" lehnte er dezidiert ab. Der Weisungsrat, der den Minister
in seiner Entscheidungsfindung unterstütze, sei hingegen ein guter
Kompromiss. Nicht ganz zufrieden ist Stefan mit der Zusammensetzung
des Weisungsrats und dessen Bestellmodus.
Seitens des Team Stronach plädierte Abgeordnete Kathrin Nachbaur
dafür, das Weisungsrecht des Justizministers unangetastet zu lassen.
Dieser sei demokratisch legitimiert und könne bei Fehlentscheidungen
abgewählt werden, sagte sie. Wie Stefan glaubt auch Nachbaur, dass
eine Bundesstaatsanwaltschaft ein Staat im Staat wäre, die dem Volk
keine Rechenschaft schuldig wäre. Auch zum vorgesehenen Weisungsrat
äußerte sich Nachbaur kritisch, insbesondere die Einbindung der
Generalprokuratur ist für sie problematisch.
Justizminister Wolfgang Brandstetter selbst sprach von einem
sinnvollen Kompromiss. Das was vorliege, sei "das Beste, was wir
machen können", es handle sich um eine echte Weiterentwicklung und
einen echten Fortschritt beim Weisungsrecht. Er wies außerdem auf die
vorgesehene umfassende Transparenz hin. Für Brandstetter ist es
darüber hinaus wesentlich, dass die Berichtspflichten der
StaatsanwältInnen an das Ministerium drastisch reduziert werden.
(Fortsetzung Nationalrat) gs
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