• 07.07.2015, 14:46:19
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Leitl zu Steuerreform: Einige Entschärfungen für Betriebe erreicht – jetzt sind neue Konjunkturimpulse nötig

Betriebsübergaben weniger belastet – Konteneinschau ohne behördliche Willkür – künftigen Spielraum für Entlastungen über Reformen schaffen

Utl.: Betriebsübergaben weniger belastet – Konteneinschau ohne
behördliche Willkür – künftigen Spielraum für Entlastungen
über Reformen schaffen =

Wien (OTS) - "Im Vorfeld des Parlamentsbeschlusses über die
Steuerreform hat die Wirtschaft deutliche Kritik an geplanten
Gegenfinanzierungsmaßnahmen geübt. In beharrlichen Verhandlungen ist
es gelungen, in zentralen Punkten Verbesserungen für die Betriebe zu
erreichen", kommentiert Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl
den heutigen Beschluss des Nationalrates. Kern der Steuerreform ist
eine Tarifsenkung im Ausmaß von knapp 5 Milliarden Euro. So wird der
Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent für alle
Einkommensbezieher gesenkt. Die Steuergrenze für den
50-Prozent-Steuersatz steigt von 60.000 auf 90.000 Euro. Zugleich
wird ein neuer Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab 1 Million Euro
Jahreseinkommen eingeführt - bei gleichzeitiger Anhebung der
Kapitalertragssteuer von 25 auf 27,5 Prozent (ausgenommen sind
Sparbücher). Durch die Senkung der Steuertarife werden die
Steuerpflichtigen im Durchschnitt um rund 1000 Euro pro Jahr
entlastet. In Analogie zur Anhebung der Negativsteuer für
Geringverdiener wird bei den Selbständigen die
Mindestbeitragsgrundlage für die Krankenversicherung in der SVA auf
rund 400 Euro gesenkt. Dadurch werden Selbständige mit rund 40
Millionen Euro entlastet.

Die Wirtschaft beurteilt die Tarifsenkung grundsätzlich positiv, weil
sie zu einer Kaufkraftstärkung führt. Problematisch sind die
Steuererhöhungen bei der Gegenfinanzierung, weil sie einen dämpfenden
Effekt auf die Konjunktur haben. Positiv ist zu bewerten, dass weder
Erbschafts- Schenkungs- und Vermögensteuer - so wie von ÖGB, AK und
SPÖ im Ausmaß von zwei Milliarden Euro gewünscht - eingeführt werden
und damit eine massive Verunsicherung des Standortes Österreich
abgewendet werden konnte. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen
konnten zudem maßgebliche Entschärfungen zugunsten der heimischen
Betriebe erreicht werden.

Änderungen bei Grunderwerbssteuer entschärft

Auf Druck der Wirtschaft konnten vor allem die geplanten Änderungen
bei der Grunderwerbssteuer massiv entschärft werden. Um
Betriebsübergaben von Familienbetrieben auch in Zukunft leistbar zu
halten, ist ein Freibetrag von 900.000 Euro samt Staffelung bzw.
eine Deckelung von 0,5 Prozent vorgesehen. Das bewirkt gegenüber dem
ursprünglichen Gesetzesentwurf eine vielfach geringere Belastung und
damit eine faire Übergabechance beim Generationen-Übergang. Durch
die wahlweise Verwendung eines Immobilienpreisspiegels bei der
Berechnungsmethode werden kostspielige Gutachten vermieden. Geplant
ist weiters ein bis zu 30-prozentiger Abschlag der im
Immobilienpreisspiegel festgestellten Grundstückswerte. Und auch
Schulden bei der Übergabe im Familienverband werden entgegen der
ursprünglichen Pläne in der Steuerberechnung berücksichtigt.

Konteneinsicht: Angst vor behördlicher Willkür genommen

Was die geplante Einschau von Finanzbeamten in Bankkonten betrifft,
konnte die Angst vor behördlicher Willkür genommen werden.
Ursprünglich war geplant, dass ein Finanzbeamter de facto ohne
Genehmigung in Bankkonten Einsicht halten kann. Nun kann dies nur bei
begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben der
Abgabepflichtigen und nur mit Genehmigung durch das
Bundesfinanzgericht erfolgen. Zudem hat der Konteninhaber
Rekursmöglichkeiten. Damit wird eine rechtstaatliche Vorgangsweise
erreicht.

Nachschärfungen im Sinne des Tourismus bis zur letzten Minute

Vereinfachungen gibt es beim Ausweis der Umsatzsteuer bei
Beherbergungsbetrieben. So wird bei Pauschalangeboten das Frühstück
unverändert mit 10 Prozent belastet. Die prozentuelle Aufteilung der
Kostenersätze bei Halb- und Vollpension nach Erfahrungswerten werden
per Erlass in einer unternehmerfreundlicheren Weise geregelt. Zudem
ist es in beharrlichen Verhandlungen bis zur letzten Minute gelungen,
die Mehrwertsteuererhöhung von zehn auf 13 Prozent für
Tourismusbetriebe sowie Theater- und Musikaufführungen noch weiter
hinauszuzögern - von 1. April auf 1. Mai 2016. Damit ist Sicherheit
für die Preisplanung für die Wintersaison 2015/2016 gegeben.

Deutliche Verbesserungen im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen
gibt es auch bei der Gewährung von Mitarbeiter-Rabatten. Die
Steuerbefreiung wurde von 500 auf 1000 Euro verdoppelt. Und auch die
Steuerbelastung bei Firmenautos (zu versteuernder Sachbezug) konnte
abgemildert werden. Ein erhöhter PKW-Sachbezug setzt erst für
Fahrzeuge ab 130 Gramm Co2-Ausstoss ein.

Bei der Registrierkassen-Pflicht verhinderte die SPÖ eine Anhebung
der Umsatzgrenzen bei Kleinstbetrieben. Somit bleibt es bei 15.000
Euro Jahresumsatz bei der allgemeinen Registrierkassenpflicht ab 2016
- allerdings nur sofern die Barumsätze 7.500 Euro überschreiten. Die
Ausnahme bei der sogenannten "Kalte-Hände-Regelung" gilt bis zu einem
Jahres-Umsatz von 30.000 Euro. Erleichterungen bzw. Ausnahmen für
Automaten (Getränke, Kaffee, Snacks etc.) werden erst mittels
Verordnung geregelt. Erreicht werden konnte gegenüber dem
Begutachtungsentwurf, dass die Anschaffungskosten bei
Registrierkassen nun in voller Höhe sofort absetzbar sind.

Begleitend zur Steuerreform wurde ein "Wirtschaftspaket" im Ausmaß
von 200 Millionen Euro beschlossen. So wird die die Forschungsprämie
von 10 auf 12 Prozent erhöht. Weiters ist geplant, steuerliche
Erleichterungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften
einzuführen. Damit werden langjährige Forderungen der Wirtschaft
erfüllt.

Leitl: "Wir konnten einige Verbesserungen zugunsten der Betriebe bei
der Steuerreform erreichen. Etliche Punkte bei der Gegenfinanzierung
sind unverändert ein Ärgernis. Wir brauchen daher rasch positive
Signale für den Wirtschaftsstandort: Strukturreformen etwa in der
Bürokratie oder im Pensionssystem, Investitionsanreize wie eine
Investitionszuwachsprämie oder die Realisierung eines großen und
notwendigen Wohnbauprogramms. Und statt zusätzlicher Belastungen wie
sie in Form einer Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich oder
einem "Überstunden-Strafeuro" gefordert werden, brauchen wir eine
deutliche Entlastung der Betriebe etwa durch eine deutliche Senkung
der Lohnnebenkosten um 5 Prozent." (PWK536/RH)

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