• 02.07.2015, 11:15:13
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Justizminister Brandstetter führt moderne Strukturen im Straf- und Maßnahmenvollzug ein

Erich Mayer wird Generaldirektor der neuen Sektion im Justizministerium. Weiterer Meilenstein in der Gesamtreform des Straf- und Maßnahmenvollzugs

Utl.: Erich Mayer wird Generaldirektor der neuen Sektion im
Justizministerium. Weiterer Meilenstein in der Gesamtreform
des Straf- und Maßnahmenvollzugs =

Wien (OTS) - Mit der Einführung der "Generaldirektion für den
Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen" wird
der Straf- und Maßnahmenvollzug in Österreich neu aufgestellt und
nach internationalen Standards ausgerichtet. Die bisher zuständige
Vollzugsdirektion wurde mit 30. Juni 2015 aufgelöst und mit 1. Juli
2015 durch eine Sektion ersetzt. Mit dieser strafferen und
effizienteren Struktur wird die Generaldirektion direkt im
Justizministerium angesiedelt sein - damit soll der Strafvollzug in
seiner Bedeutung aufgewertet werden. "Ich freue mich, dass wir mit
der Einrichtung der Generaldirektion einen weiteren Meilenstein in
unserem Reformprozess der Gesamtstruktur des österreichischen
Strafvollzugs geschafft haben. Durch diese Umstrukturierung können
wir nun die versprochenen Reformen im Strafvollzug und ganz besonders
auch im Maßnahmenvollzug noch effizienter vorantreiben. Mit der
Einrichtung der Generaldirektion haben wir eine einheitliche,
zentrale Steuerungsebene mit verkürzten Entscheidungswegen, die den
Veränderungsprozess des Strafvollzugs weiterführen wird", freut sich
Justizminister Wolfgang Brandstetter. Generaldirektor und damit
zentraler Ansprechpartner für sämtliche Vollzugsbereiche wird Erich
Mayer, der zuletzt als Projektverantwortlicher die Reformmaßnahmen im
Strafvollzug bereits in die Wege geleitet hat.

Innovative Weiterentwicklung: Trennung der strategischen und
operativen Aufgaben und Verstärkung der interdisziplinären
Herangehensweise

Die Generaldirektion kümmert sich um eine innovative
Weiterentwicklung des Straf- und Maßnahmenvollzugs. In der neu
geschaffenen Sektion werden strategische Agenden vom operativen
Tagesgeschäft getrennt. So können weitere Verbesserungen im Bereich
der Planung, Organisation, Leitung und des Rechtsschutzes
sichergestellt werden. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten zur
Aufsicht und Kontrolle gestärkt. Mit einem interdisziplinären Ansatz
soll der bestmögliche Umgang mit Betreuungsfragen geschafft werden.
"Im Jugendstrafvollzug gibt es erfreulicherweise bereits sehr
positive Entwicklungen. Dennoch werden wir uns weiter auf die
Reduktion der Zahl jugendlicher Häftlinge konzentrieren. Eine der
zentralen Herausforderungen wird aber die Reform des
Maßnahmenvollzugs sein. Hier soll insgesamt verstärkt auf die
Behandlung und Betreuung der Untergebrachten gesetzt werden. Eine
therapeutische Ausrichtung soll im Vordergrund stehen", erklärt
Generaldirektor Mayer die geplanten Vorhaben. Bereits mit 1. Juli
nahm daher die Kompetenzstelle Maßnahmenvollzug ihre Arbeit auf. Für
ein effektives Gesamtmanagement von eingewiesenen geistig abnormen
zurechnungsfähigen Rechtsbrechern wird eine eigene, von Psychologen
geleitete, Clearingstelle eingerichtet.

Strafvollzug nach internationalen Standards: Reform des Straf- und
Maßnahmenvollzugs bereits voll angelaufen

Im Zuge der von Justizminister Brandstetter initiierten Reform des
Straf- und Maßnahmenvollzugs konnten bereits einige Verbesserungen
umgesetzt werden. "Wir haben bereits einiges geschafft, aber
nichtsdestotrotz gibt es noch sehr viel zu tun. Aber eine
Gesamtreform braucht eine gewisse Zeit, und wir denken hier wirklich
langfristig. Es geht um einen Kulturwandel, der den Strafvollzug in
ganz Österreich verändern wird. Ich will, dass die guten Prinzipien,
die wir gesetzlich festgeschrieben haben, auch in der Praxis - vom
Generaldirektor bis zum Justizwache-Aspiranten - gelebt werden."
Bereits letztes Jahr wurde die angespannte Personalsituation im
Strafvollzug mit zusätzlichen Justizwachebeamten, Facharbeitern für
den handwerklichen Dienst und zusätzlichen Therapeuten und
Sozialarbeitern entlastet. Im Bereich Jugendstrafvollzug werden seit
November bundesweit Sozialnetzkonferenzen angeboten, die dabei helfen
sollen die Untersuchungshaft zu verkürzen. Außerdem können
Jugendliche seit Jahresbeginn alternativ zur U-Haft auch in betreuten
Wohngemeinschaften untergebracht werden. In Graz wird derzeit die
Jugendgerichtshilfe als Modellprojekt erprobt. Zur Reform des
Maßnahmenvollzugs wurde bereits im Vorjahr eine Experten-Gruppe
eingesetzt, deren Verbesserungsvorschläge nun - unter Einbeziehung
von Praktikern - möglichst rasch umgesetzt werden sollen. Auf
politischer Ebene werden dazu bereits Gespräche geführt, um die
Behandlung und Betreuung von zurechnungsunfähigen Tätern künftig in
das Gesundheits- und Sozialsystem der Länder zu übergeben. Der
Maßnahmenvollzug im Bereich geistig abnormer zurechnungsfähiger
Rechtsbrecher soll künftig in eigenen therapeutischen Zentren
erfolgen.

Fotos zum Pressegespräch finden Sie in Kürze auf der Homepage des
Bundesministeriums für Justiz www.justiz.gv.at im Bereich Presse.

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