- 01.07.2015, 09:02:54
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Gerichtsgebühren-Novelle tritt heute in Kraft
Justizminister Brandstetter erfreut über deutliche Erleichterung für Familien und Minderjährige
Utl.: Justizminister Brandstetter erfreut über deutliche
Erleichterung für Familien und Minderjährige =
Wien (OTS) - Ab heute, 1. Juli 2015, werden die Gerichtsgebühren in
Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren, bei denen
Minderjährige im Mittelpunkt stehen, deutlich gesenkt. Für die
Minderjährigen selbst entfallen diese zur Gänze. "Der Gang vor
Gericht in Familienangelegenheiten ist für Betroffene schon Belastung
genug. Mit der Senkung beziehungsweise dem kompletten Wegfall der
Gerichtsgebühren wollen wir Familien, Kindern und Jugendlichen in
dieser Ausnahmesituation zumindest die finanzielle Last nehmen",
freut sich Justizminister Wolfgang Brandstetter über die nun in Kraft
tretende Novelle. Diese wurde im November 2014 im Ministerrat und im
Dezember 2014 im Nationalrat beschlossen.
Mit der neuen Regelung entfallen Gebühren für Kontaktrechts-, und
Abstammungsverfahren sowie für Verfahren zur Klärung der
Ehemündigkeit. Zusätzlich ist die Unterstützung durch die
Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die
Kinderbeistände bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren in der
ersten Phase ab sofort kostenlos. Das Gute: In dieser Zeit kann der
größte Teil aller Fälle bereits abgeschlossen werden. "Mit dieser
Maßnahme soll sichergestellt werden, dass Eltern in der Zeit nach
einer Trennung oder Scheidung die nötige Hilfe zur Seite gestellt
bekommen, um selbst Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu finden",
so Bundesminister Brandstetter.
Zusätzlich werden auch Personen, die bereits im Verfahren auf
Scheidung der Ehe im Einvernehmen aus finanziellen Gründen eine
Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen konnten, unterstützt. Diese werden
bei Antragstellung automatisch von den Gebühren befreit und müssen
nicht mehr wie bisher einen gesonderten Antrag auf Verfahrenshilfe
stellen und ein Verfahrenshilfeverfahren führen. "Hier haben wir also
den Zugang zur Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen wesentlich
vereinfacht", so Justizminister Brandstetter.
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