- 30.06.2015, 16:44:28
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Wöginger und Tamandl zur Steuerreform: Größte Entlastung für den Mittelstand und die Familien erreicht.
ÖAAB kämpft noch um Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer.
Utl.: ÖAAB kämpft noch um Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer. =
Wien (OTS) - Im Parlamentarischen Prozess ist man wieder einen
Schritt, für die Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler,
weiter gekommen. Ab 1.1.2016 bleibt jedem im durchschnittlich 1.000
Euro pro Jahr mehr am Konto. Somit haben wir als ÖAAB "mehr Netto vom
Brutto" erreicht, so der ÖAAB Generalsekretär August Wöginger.
Neben der langjährigen Forderung des ÖAAB nach der besseren
Berücksichtigung von Familien mit Kindern im Steuersystem werde mit
dem Reformpaket umgesetzt. Dazu ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger:
"Der Kinderfreibetrag wird von 220 Euro auf 440 Euro verdoppelt.
Damit helfen wir vor allem jungen Familien mit Kindern, denn für sie
ist die finanzielle Unterstützung von großer Bedeutung. Im Zuge der
Verdoppelung des Kinderfreibetrags wird der gesplittete
Kinderfreibetrag von 132 Euro auf 300 Euro angehoben. Ebenso
profitieren Familien mit Neugeborenen bereits durch die antragslose
Familienbeihilfe, sie kommen bereits seit 1. Mai 2015 schneller an
ihr Geld.
Über die Lohnsteuertarifreform hinaus wird im Einkommensteuergesetz
der Arbeitnehmerabsetzbetrag in den auf 400 Euro erhöhten
Verkehrsabsetzbetrag integriert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
mit geringen Einkommen bekommen Sozialversicherungsbeiträge von bis
zu 400 Euro jährlich bei der Veranlagung zurückerstattet.
Pensionistinnen und Pensionisten mit geringen Einkommen bekommen bis
zu 110 Euro jährlich an Sozialversicherungsbeiträgen rückerstattet.
In den letzten Wochen wurde intensiv für die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer verhandelt und so konnten auch Erfolge erzielt werden.
Eine weitere Erleichterung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
bringt die automatische Arbeitnehmerveranlagung, mit der
Steuerpflichtige erstmals bei der Veranlagung 2016 unabhängig von
einem Antrag in den Genuss einer Steuerrückerstattung kommen. "Durch
diese Vereinfachung profitieren rund 1 Million Personen" so
Landesobfrau Gaby Tamandl.
Ein erhöhter Sachbezug bei PKW’s ab 130 Gramm CO2 wird eingeführt und
nicht wie zuvor schon ab 120 Gramm CO2. In den kommenden Jahren wird
dieser Wert wieder reduziert, so dass man im Jahr 2018 einen erhöhten
Sachbezug ab einem Wert von 118 Gramm CO2 hat. Die Steuerfreien
Essensgutscheine für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können künftig
auch für den Außendienst eingelöst werden.
Weitere Verbesserungen bei der Grunderwerbssteuer sind, dass die
Schulden bei Übergabe innerhalb des Familienverbandes auch als
unentgeltlich behandelt werden, die Wohnnutzfläche bis 150
Quadratmeter bleibt für die Erbschaft der Hinterbliebenen Ehepartner
steuerfrei und die Grunderwerbssteuer kann auf fünf Jahre verteilt
werden.
Auch bei der Konteneinschau durch Finanzbeamte konnten Verbesserungen
erreicht werden. "Eine Einschau ins Konto ist nur dann möglich, wenn
begründete Zweifel an den Angaben des Steuerpflichtigen bestehen. Bei
einer routinemäßigen Arbeitnehmerveranlagung darf grundsätzlich keine
Konteneinschau durchgeführt werden. Außerdem muss jedes
Auskunftsverlangen von einem Richter des Bundesfinanzgerichtes
genehmigt werden", so Tamandl.
Es gibt aber bei der Grunderwerbssteuer einen Punkt der weiterhin
intensiv verhandelt werden muss, dies betrifft die Übergabe innerhalb
der Familie. Die Übergabe innerhalb der Familie muss begünstigt
bleiben. Das bedeute, dass nicht nur die Ehepartner sondern auch die
Kinder, sofern es sich um den Hauptwohnsitz handelt, bei der Übergabe
begünstigt werden müssen. "Nur so bleibt vererben von Eigentum
innerhalb der Familie leistbar", so Wöginger abschließend.
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