- 26.06.2015, 11:15:53
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Seniorenbund-Bundesvorstand I: Senioren profitieren von Steuersenkung. Dank an ÖVP-Verhandlungsteam.
Sozialversicherungsgutschrift für „Mindestpensionisten“ bleibt dringliche Forderung.
Utl.: Sozialversicherungsgutschrift für „Mindestpensionisten“ bleibt
dringliche Forderung. =
Wien (OTS) - Der Bundesvorstand wird diesmal in der neuen ÖBB
Skylounge abgehalten, der Seniorenbund bedankt sich bei
ÖBB-Generaldirektor Mag. Kern.
In seiner heutigen Bundesvorstandssitzung berät der Österreichische
Seniorenbund über aktuelle Entwicklungen, Projekte und die weitere
Vorgehensweise zu noch ausstehenden Forderungspunkten der Seniorinnen
und Senioren. Der Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes,
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, hält dazu fest:
"Wir hatten zu Beginn der Steuerreform-Verhandlungen vier
entscheidende Forderungen: Die Seniorinnen und Senioren müssen voll
einbezogen werden, der Eingangssteuersatz muss auf 25 Prozent gesenkt
werden, es darf keine Erbschafts- und Schenkungssteuern geben, auch
Ältere müssen Zugang zur "Negativsteuer" erhalten und die Auszahlung
dieser Gutschrift auf Sozialversicherungsbeiträge muss automatisch -
ohne lähmenden Papierkram - erfolgen. Alle diese Forderungen wurden
unter Einbeziehung des Seniorenbundes gemeinsam mit dem gesamten
ÖVP-Verhandlungsteam erreicht. Dafür unser ausdrücklicher Dank! Die
Seniorinnen und Senioren selbst sind eingeladen sich auf der
Internetseite des Finanzministeriums ihre persönliche Steuerersparnis
ab 1.1.2016 auszurechnen. Sie werden sehen: Es lohnt sich!"
"Offen geblieben ist weiterhin die Auszahlung dieser maximal 110,-
Euro jährlich an Bezieher der Ausgleichszulage (so genannte
"Mindestpensionisten"). Im Rahmen des demokratischen
parlamentarischen Prozesses werden wir weiter versuchen dies
durchzusetzen. Denn: Auch AZ-Bezieherinnen und -Bezieher zahlen die
vollen 5,1 Prozent Krankenversicherungsbeitrag - auch sie müssen
daher die Gutschrift erhalten. Zudem betrifft dieser Punkt zum
überwiegenden Teil Frauen - was der EuGH erneut als indirekte
Diskriminierung qualifizieren und daher diese Regelung aufheben
würde. Es macht Sinn, diesen Menschen und der Republik insgesamt den
Weg zu den Höchstgerichten zu sparen und gleich den richtigen Schritt
zu setzen: Die 110,- Euro auch an unsere Mindestpensionistinnen und
-pensionisten auszuzahlen. Hier geht es auch um eine große soziale
Dimension: diese knapp 230.000 Menschen gehören wirklich zu den
Bedürftigsten in unserer Gesellschaft. Sie brauchen unsere
Solidarität!"
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