- 18.06.2015, 14:13:38
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WKÖ-Moretti: Flexible Arbeitszeitmodelle statt Arbeitszeitverkürzung
Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft will praxistaugliche Lösungen statt Einschränkungen - Fünf FiW-Forderungen rund um flexiblere Arbeitsformen
Utl.: Vorsitzende von Frau in der Wirtschaft will praxistaugliche
Lösungen statt Einschränkungen - Fünf FiW-Forderungen rund um
flexiblere Arbeitsformen =
Wien (OTS) - Angesichts der angespannten Arbeitsmarktsituation wird
von Arbeitnehmer-Vertretern immer öfter eine kürzere Arbeitszeit bei
vollem Lohnausgleich verlangt. Für die Bundesvorsitzende von Frau in
der Wirtschaft, der Unternehmerinnenvertretung in der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Adelheid Moretti, geht diese
Forderung völlig an der Realität vorbei: "Abgesehen davon, dass die
generelle Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich Gift
für den Wirtschaftsstandort wäre, würde es die Wahlfreiheit der
Menschen einschränken - und das ist ganz eindeutig ein Schritt in die
falsche Richtung." Vielmehr gehe es - gerade in wirtschaftlich
fordernden Zeiten - darum, Maßnahmen zu setzen, die mehr Wachstum und
Beschäftigung schaffen. Wie die betriebliche Praxis immer wieder
zeige, sei der Wunsch nach flexibleren Arbeitszeiten gerade bei
Frauen groß, so Moretti: "Statt die Arbeitszeit zu verkürzen, fordern
wir daher mehr Flexibilität, denn nur flexible Arbeitszeitmodelle
sind zukunftsträchtige Modelle. Wir wissen, dass flexiblere
Zeiteinteilung gerade bei Frauen, für die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie Thema Nummer eins ist, auf breite Zustimmung stößt."
Auch wenn Unternehmen und Arbeitnehmerin miteinander gute Lösungen
finden, hake es immer wieder an gesetzlichen oder
kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen, so die Bundesvorsitzende
von Frau in der Wirtschaft. Um vor allem dem Wunsch der Frauen nach
flexibleren Arbeitsformen entgegenzukommen, hat FiW fünf Forderungen
zusammengefasst:
1. Durchrechnung der Arbeitszeit
Derzeit kann eine Durchrechnung der Arbeitszeit, z.B. lange/kurze
Wochen, nur auf der Grundlage eines KV-Modells durchgeführt werden.
Der gesetzliche Spielraum wird in den KV jedoch nicht oder nur
teilweise genutzt. FiW fordert eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes,
wonach die Durchrechnung auch mittels Einzelvereinbarung festgelegt
werden könnte. Damit könnte der/die ArbeitnehmerIn einfach zwischen
unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten wechseln.
2. Änderung der Zuschlagspflichten bei 10-Stunden-Tagen
Derzeit sind bei einem 10-Stunden-Tag die neunte und zehnte Stunde
als zuschlagspflichtige Überstunden abzurechnen (Ausnahmen bei
Gleitzeit und 4-Tage-Woche). Obwohl per Gesetz möglich, sind auf
KV-Ebene kaum Fortschritte zu bemerken. FiW fordert, die tägliche
Normalarbeitszeitgrenze auf 10 Stunden zu erhöhen - unter
grundsätzlicher Beibehaltung der wöchentlichen Normalarbeitszeit von
40 Stunden pro Woche. Somit wären die neunte und zehnte Stunde keine
Überstunden und damit zuschlagsfrei.
3. Mehr Flexibilität bei Höchstarbeitszeit
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt derzeit 10 Stunden. Nur unter
sehr restriktiven Bedingungen darf länger gearbeitet werden.
Zumindest für bestimmte Fälle und Arbeitsplätze geringer Belastung
sind die Spielräume, mehr als 10 Stunden zu arbeiten, zu erweitern.
4. Homeoffice - Bestimmungen zu Ruhezeiten anpassen
Derzeit gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot an Samstagen
(ab 13 Uhr) und an Sonntagen (0-24 Uhr), wobei eine durchgehende
Ruhezeit von 36 Stunden eingehalten werden muss. Unter der Woche gilt
eine Ruhezeit von 11 Stunden (in KV auf 8 Stunden reduzierbar). Das
geltende Recht schränkt die flexible Zeiteinteilung bei Teleworking
stark ein.
FiW fordert die Verringerung der gesetzlichen Ruhezeiten bei
Teleworking. Dies sollte auch ohne KV-Regelung mit Einzel- bzw.
Betriebsvereinbarung möglich sein. Die Gesamtarbeitszeit bleibt davon
unberührt.
5. Homeoffice - Ausnahme von Überstundenzuschlägen am Abend
Derzeit sind in vielen Fällen ab einer gewissen Uhrzeit, meist ab 20
Uhr, Nacht- oder erhöhte Überstundenzuschläge vorgesehen. Bei
Teleworking kann die Arbeitszeit flexibel eingeteilt werden, d.h.
der/die ArbeitnehmerIn beginnt beispielsweise erst abends zu
arbeiten. Hier soll es Ausnahmen für Telearbeit geben.
"Die Arbeitswelt erfordert praxistaugliche, effiziente und hilfreiche
Regelungen. Daher gilt es, mehr individuelle Spielräume zu schaffen
und im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
umzusetzen", so Moretti abschließend. (PWK466/ES)
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