- 17.06.2015, 10:23:57
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Blecha: 55 Euro zusätzlich für rund eine Million Pensionisten
Noch einige Punkte offen – Appell an Parlamentsparteien
Utl.: Noch einige Punkte offen – Appell an Parlamentsparteien =
Wien (OTS) - "Der Pensionistenverband hat durchgesetzt, dass Bezieher
von Pensionen unter der Steuerfreigrenze erstmals auch eine
Gutschrift, Negativsteuer genannt, bekommen. Ursprünglich wäre diese
erst 2017 zur Auszahlung gelangt. Wir haben mit der vollen
Unterstützung des Hauptverhandlers BM Josef Ostermayer (SPÖ)
erreicht, dass es bereits 2016 für rund eine Million Pensionisten 55
Euro geben wird", freut sich Pensionistenverbands-Präsident Karl
Blecha über die Vorziehung bzw. über "zusätzliches Geld für Menschen,
die jeden Cent brauchen." ****
Auszahlung über Pensionsversicherungen unbürokratischer
Für Blecha gibt es jedoch "eine Reihe offener Punkte" zum
Steuerreformgesetz. So hält der Pensionistenverband (PVÖ) die
Auszahlung der Gutschrift/Negativsteuer für Pensionisten über die
pensionsauszahlenden Stellen für sinnvoller. "Das wäre effizienter,
unbürokratischer und einfacher! Der Vollzug über die Finanzämter, die
künftig zusätzlich rund 1 Million Arbeitnehmerveranlagungen für
Pensionisten zu bearbeiten haben, ist nicht im Sinne der
Verwaltungsvereinfachung", so Blecha.
Ebenfalls fehlt dem Pensionistenverband die Aufhebung der
Einschleifregelung beim erhöhten Pensionistenabsetzbetrag. Blecha:
"Hier geht es darum, den früheren Alleinverdiener-Absetzbetrag, der
vom damaligen Finanzminister Pröll gestrichen wurde, in seiner
ursprünglichen Form, also uneingeschränkt wiederherzustellen.
"Wir fordern auch eine Korrektur des Lohnsteuer-Wartungserlasses.
Dieser hat heuer in zahlreichen Fällen dazu geführt, dass durch die
Pensionsanpassung zwar die Brutto-Pension gestiegen ist, netto aber
weniger herausgekommen ist. Das muss geändert werden, so etwas darf
nicht vorkommen!", so Blecha.
Unverständlich, dass Ausgleichzulagenbezieher nichts bekommen
sollen
"Unverständlich ist für uns, dass Bezieher einer Ausgleichzulage de
facto nichts bekommen sollen, weil sie nach dem derzeitigen Entwurf
von der Gutschrift/Negativsteuer ausgenommen werden sollen. Aber auch
diese Personen zahlen Krankenversicherungsbeiträge. Und die
Negativsteuer ist eine Rückvergütung eines Teils der bezahlten
Beiträge, also müssen auch die Ausgleichzulagenbezieher diese
Gutschrift bekommen", so Blecha. Auch wenn man argumentiert, dass die
Negativsteuer eine Steuerleistung darstellt, dann darf dies erst
recht nicht als Einkommen angerechnet werden und auch in diesem Fall
dürfen die Ausgleichszulagen-Bezieher - vorwiegend Frauen - nicht von
der Negativsteuer ausgenommen werden.
"Wir appellieren an die Parlamentsparteien, die vom
Pensionistenverband geforderten Korrekturen im Zuge der
parlamentarischen Gesetzwerdung der Steuerreform vorzunehmen", so
Blecha abschließend.
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