• 16.06.2015, 12:42:03
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Khol: Nach 200 Jahren umfassende Erbrechts-Reform. Seniorenbund-Forderung für pflegende Angehörige erfüllt

Pflege von Angehörigen in den letzten drei Lebensjahren wird im Verlassenschaftsverfahren verpflichtend thematisiert

Utl.: Pflege von Angehörigen in den letzten drei Lebensjahren wird
im Verlassenschaftsverfahren verpflichtend thematisiert =

Wien (OTS) - Zum neuen Erbrecht, das heute im Ministerrat beschlossen
wird, hält Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des
Österreichischen Seniorenbundes, fest:

"Der Justizminister bringt mit seinem heutigen Entwurf das
Österreichische Erbrecht nach 200 Jahren endlich auf die Höhe der
Zeit! Im Zuge dessen erfüllt er auch eine langjährige Forderung des
Seniorenbundes: Die Pflegeleistung von nahen Angehörigen muss (!)
künftig im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens angesprochen werden!
Die ohnehin viel zu oft schwierige Situation nach dem Ableben eines
lieben Angehörigen wird so für viele Familien leichter zu klären
sein!"

Zu den Details hält der Seniorenbund-Obmann fest: "Durch die
verpflichtende Behandlung des Pflegethemas in der Verlassenschaft,
kann jeder seine Argumente klar vorbringen. Der Notar als
Gerichtskommissär hat dann auf die Herstellung des Einvernehmens über
die Erfüllung des Pflegevermächtnisses hinzuwirken. Zu diesem Zweck
muss er die Unterlagen zum Pflegegeldbezug des Verstorbenen
beschaffen. Aus diesen Unterlagen lassen sich Informationen über den
Pflegebedarf und damit auch über die Angemessenheit der erhobenen
Forderungen gewinnen. Der Einigungsversuch kann mündlich oder auf
schriftlichem Weg erfolgen. Dabei steht die Pflege während der
letzten drei Lebensjahre des Verstorbenen im Vordergrund; ein
Vergleich kann aber auch über darüber hinausgehende Ansprüche erzielt
werden. Gelingt keine Einigung, so kann der Pflegende seine Ansprüche
- wie bisher - selbstständig im Prozessweg geltend machen. So wird
künftig die Position naher Angehöriger, die in den letzten drei
Jahren vor dessen Ableben einen Angehörigen pflegten, deutlich
gestärkt!"

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SEN

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