• 29.05.2015, 10:40:28
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Bankgeheimnis: Kontenregister bringt Fortschritte beim Datenschutz

Gesetzesentwurf ist Durchbruch im Kampf gegen Steuerbetrug / Attac und VIDC warnen vor Verwässerung

Utl.: Gesetzesentwurf ist Durchbruch im Kampf gegen Steuerbetrug /
Attac und VIDC warnen vor Verwässerung =

Wien (OTS) - Für Attac Österreich und das Wiener Institut für
Internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC) ist der
Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bankgeheimnis ein
entscheidender Durchbruch für eine effektive Bekämpfung von
Steuerbetrug. Die jahrzehntelange Irreführung der Öffentlichkeit,
dass das Bankgeheimnis das "Sparbuch der Oma" schütze, wird damit
endlich beendet. Dass dies auf Widerstand jener Lobbys stößt, die
bisher vom Bankgeheimnis profitiert haben, ist wenig verwunderlich.

Kontenregister bringt mehr Datenschutz

Das geplante Kontenregister ist nicht nur ein wesentlicher
Fortschritt bei der Betrugsbekämpfung sondern auch aus
datenschutzrechtlicher Sicht begrüßenswert. Um zu erfahren, welche
Person wo ein Konto besitzt, müssen die Behörden derzeit bei
Strafverfahren Anfragen an die Bankenverbände richten. Die
Begründungen, warum, gegen wen und wie ermittelt wird, ergehen dabei
an rund 800 Bankfilialen und deren MitarbeiterInnen in ganz
Österreich. "Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies ein
katastrophaler Vorgang. Das Kontenregister ermöglicht hier eine
wesentliche Verbesserung - auch für die Betroffenen dieser
Ermittlungen", sagt David Walch von Attac Österreich.

Kontoöffnung auch weiterhin mit nur mit strengen Auflagen

"Rund um die eigentliche Kontoöffnung wird derzeit vor allem
Panikmache und Desinformation betrieben", kritisiert Walch. Sowohl in
Strafverfahren als auch Finanzstrafverfahren wird für eine Öffnung
des Kontos auch weiterhin eine gerichtliche Bewilligung nötig sein.
Kontoöffnungen ohne gerichtliche Bewilligung sind ausschließlich im
Zuge von Abgabenverfahren möglich. Dabei muss gesetzlich garantiert
werden, dass sich das Finanzamt vor der Kontoöffnung in jedem Fall
zur Abklärung an den Steuerpflichtigen wenden muss. Zusätzliche
Vorkehrungen gegen Missbrauch bei Kontoabfragen sind technische
Nachvollziehbarkeit, Begründung und Dokumentation, ein
Vier-Augen-Prinzip sowie strenge strafrechtliche Sanktionen, wie sie
etwa schon beim Melderegister bestehen.

"Das legitime öffentliche Interesse an steuerrelevanten Daten kann
nicht auf Lohn- und GehaltsempfängerInnen oder PensionistInnen
beschränkt bleiben. Deren Daten stehen den Finanzbehörden bereits
uneingeschränkt zur Verfügung. Alle Steuerpflichtigen müssen im Sinne
der Steuergerechtigkeit gleich behandelt werden. Der
Regierungsentwurf darf daher nicht verwässert werden", meint Walch.

Fall des Bankgeheimnisses zwingende Folge internationaler
Entwicklungen

"Der geplante Fall des Bankgeheimnisses für InländerInnen ist eine
logische Konsequenz des internationalen Drucks auf Österreich, das
Bankgeheimnis auf AusländerInnen fallen zu lassen", analysiert
Martina Neuwirth (VIDC). Der Fall der nach Österreich
"abgeschlichenen" 11 Milliarden Euro aus der Schweiz zeige, dass eine
nur teilweise Aufgabe des Bankgeheimnisses "kontraproduktiv" sei.

Mit vorliegenden Gesetzesentwurf wird auch die im Vorjahr
beschlossene Teilnahme Österreichs am automatischen
Informationsaustausch (AIE) nach den Vorgaben der EU und der OECD
gesetzlich festgelegt. "Durch die Einführung des Kontenregisters und
des gemeinsamen Meldestandards sind wir einen Schritt weiter im
internationalen Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Nun
muss sichergestellt werden, dass wirklich alle Länder an diesem
Datenaustausch teilnehmen können. Denn die gerade die ärmsten
'Entwicklungsländer', die nicht automatisch Daten liefern können,
sind davon ausgeschlossen", kritisiert Neuwirth.

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