• 27.05.2015, 17:19:58
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Fördermittel für ältere Arbeitslose werden deutlich aufgestockt

Sozialausschuss stimmt einhellig für Änderung des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes

Utl.: Sozialausschuss stimmt einhellig für Änderung des
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes =

Wien (PK) - Die Fördermittel für ältere Arbeitslose werden deutlich
aufgestockt. Sowohl im kommenden Jahr als auch 2017 werden jeweils
250 Mio. € aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung bereitgestellt,
um über 50-Jährige, die länger als sechs Monate auf Jobsuche sind,
wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das sieht eine Novelle zum
Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz vor, die heute vom
Sozialausschuss des Nationalrats gebilligt wurde. 60% der
Fördermittel können demnach für Eingliederungsbeihilfen und Kombilohn
und 40% für sozialökonomische Betriebe und gemeinnützige
Beschäftigungsprojekte verwendet werden. Auch für
Kurzarbeitsbeihilfen werden weiter Mittel zur Verfügung stehen. Der
Beschluss fiel einstimmig, auch wenn NEOS und FPÖ einen anderen
Schlüssel bei der Mittelaufteilung bevorzugt hätten.

Zur Diskussion im Ausschuss stand auch rund ein Dutzend
Oppositionsanträge, wobei die FPÖ nach wie vor fordert, den Zugang
zum österreichischen Arbeitsmarkt auch für EU-BürgerInnen zu
beschränken. Den Grünen geht es unter anderem um einen Mindestlohn
für ArbeitnehmerInnen ohne Kollektivvertrag. Die NEOS wenden sich
gegen das weitgehende Arbeitsverbot für AsylwerberInnen. Schließlich
wurde mit breiter Mehrheit noch ein Bericht zur Kenntnis genommen,
der über die Situation der Freiwilligentätigkeit in Österreich
informiert.

20 Mio. € jährlich für Kurzarbeit bis 2019

Begründet wird die Novelle zum Arbeitsmarktpolitik-
Finanzierungsgesetz (587 d.B.) mit dem überdurchschnittlichen Anstieg
der Zahl älterer Arbeitsloser. Die Jobchancen für Personen über 50
seien aus verschiedenen Gründen derzeit besonders ungünstig, wird in
den Erläuterungen zum Gesetzentwurf hervorgehoben. Heuer stehen für
die Beschäftigungsinitiative 50+ gemäß den geltenden Bestimmungen 120
Mio. € zur Verfügung, 2016 wird der Betrag nun von ursprünglich 150
Mio. € auf 250 Mio. € erhöht. Für Kurzarbeit werden in den Jahren
2016 bis 2019 jeweils 20 Mio. € (2015: 30 Mio. €) aus Mitteln der
Arbeitslosenversicherung bereitgestellt.

ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger wies darauf hin, dass die
Arbeitslosigkeit bei den über 50-Jährigen im Vergleich zu den anderen
Altersgruppen nicht stärker ansteige. Das Probleme liege vielmehr in
der Reintegration in den Arbeitsmarkt.

Grundsätzlich begrüßt wurde die Gesetzesinitiative auch von den NEOS.
Abgeordneter Gerald Loacker übte allerdings Kritik an der
Mittelaufteilung. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoller, 25% der für
ältere Arbeitslose reservierten Fördergelder für Schulungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen zu verwenden und lediglich 40% für
Eingliederungsbeihilfen und 25% für sozialökonomische Betriebe.
"Training on the job" sei wichtig, es gebe aber viele ältere
Arbeitslose, die über kaum geeignete Qualifikationen verfügen,
argumentiert er. Ein von Loacker eingebrachter Abänderungsantrag fand
allerdings nur die Zustimmung der FPÖ.

Um die Arbeitsmarktchancen für ältere Arbeitslose zu verbessern,
sprach sich Loacker überdies dafür aus, das in der österreichischen
Arbeitswelt weit verbreitete Senioritätsprinzip und den
Kündigungsschutz für über 50-Jährige zu überdenken. Sozialminister
Rudolf Hundstorfer zufolge gilt das Senioritätsprinzip allerdings nur
für einen gewissen Teil der Kollektivverträge, etwa im Banken- und
Versicherungsbereich. Die Masse der Kollektivverträge, beispielsweise
der Baubereich und der Handel, kenne dieses Prinzip hingegen nicht,
bekräftigte er.

Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt: FPÖ lässt nicht locker

Intensiv diskutiert wurde im Ausschuss über die zum wiederholtem Mal
von der FPÖ vorgebrachte Forderung, den Zugang zum österreichischen
Arbeitsmarkt nicht nur für Drittstaatsangehörige, sondern auch für
EU-BürgerInnen zu beschränken, abhängig etwa von der Branche und vom
Ausbildungsniveau (1130/A(E)). Nach Meinung von Abgeordneter Dagmar
Belakowitsch-Jenewein wäre ein entsprechender Schritt das einzige
taugliche Mittel, um der nach wie vor steigenden Arbeitslosigkeit in
Österreich Herr zu werden. Der FPÖ gehe es nicht um eine komplette
Schließung des österreichischen Arbeitsmarkts, sondern nur um gewisse
Bereiche wie die Baubranche, versicherte sie.

Andere Länder wie etwa England überlegten ebenfalls ähnliche
Schritte, zeigte ihr Fraktionskollege Peter Wurm auf. Dass Österreich
aufgrund seiner geographischen Lage ein Einfallstor für Arbeitskräfte
aus den angrenzenden Ländern sei, sehe man allein schon an der
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen. Seit dem Jahr 2010 habe es einen
massiven Anstieg der Jobsuchenden aus dem osteuropäischen Raum
gegeben, und zwar eine Steigerung um 133,9 %. Die Regierung müsse auf
EU-Ebene endlich selbstbewusst auftreten und damit argumentieren,
dass Österreich diese massive Zuwanderung alleine nicht stemmen
könne.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer lehnt eine sektorale Beschränkung
des österreichischen Arbeitsmarkts allerdings vehement ab. Er machte
geltend, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu den vier grundlegenden
Rechten innerhalb der EU gehöre und schließlich auch hunderttausende
ÖsterreicherInnen im Ausland arbeiteten und lebten. Hundstorfer
fürchtet außerdem negative Auswirkungen auf die Exporte in die
betroffenen Länder, würde man den Arbeitsmarkt für bestimmte EU-
BürgerInnen dicht machen.

Hundstorfer hob überdies hervor, dass die Zuwanderer der letzten fünf
Jahre viel höher qualifiziert seien, als jene, die vor 20 Jahren oder
früher nach Österreich gekommen sind. In der Regel hätten alle eine
Berufsausbildung, 30 % sogar einen akademischen Abschluss. Dass es im
Baubereich einen Verdrängungswettbewerb gibt, räumte Hundstorfer ein,
es würden aber vor allem schlecht qualifizierte Zuwanderer aus
früheren Jahren von jungen qualifizierten Neuzuwanderern verdrängt.

Was die Arbeitslosenstatistik betrifft, bekräftigte Hundstorfer
gegenüber der FPÖ, dass jeder Arbeitssuchende in Österreich
ausgewiesen werde, auch jene, die keine Arbeitslosenunterstützung
erhalten. Ihm zufolge sind das etwa 15 % der arbeitslos gemeldeten
Personen. Wer krank ist und damit nicht für den Arbeitsmarkt zur
Verfügung steht, scheine in der Statistik selbstverständlich nicht
auf, so der Minister, das sei aber in ganz Europa so.

Mit der Antwort Hundstorfers zeigte sich Dritter
Nationalratspräsident Nobert Hofer (F) allerdings nicht zufrieden.
Man könne die Forderung nach einer sektoralen Schließung des
Arbeitsmarkts nicht einfach wegwischen, sagte er. Für Hofer ist
außerdem klar, dass für die hohe Arbeitslosigkeit in Österreich nicht
nur äußere Einflüsse verantwortlich sind, es gebe auch hausgemachte
Ursachen. Der Antrag wurde schließlich vertagt.

Arbeitserlaubnis für AsylwerberInnen: FPÖ dagegen, NEOS dafür

Zwei konträre Anträge lagen dem Sozialausschuss zur Frage des
Arbeitsmarktzugangs für AsylwerberInnen vor. Während die NEOS
fordern, Asylsuchenden spätestens neun Monate nach Einbringung eines
Asylantrags eine allgemeine Arbeitserlaubnis zu erteilen (740/A(E)),
fordert die FPÖ eine Beibehaltung der bestehenden restriktiven
Regelungen (1131/A(E)). Abgeordneter Peter Wurm (F)fürchtet
anderenfalls einen zusätzlichen enormen Druck auf den heimischen
Arbeitsmarkt, zumal es derzeit pro Woche 1.000 Asylanträge gibt. Eine
Studie in Tirol habe zudem gezeigt, dass 60 % der anerkannten
Flüchtlinge Mindestsicherung beziehen, da sie den Jobeinstieg nicht
schaffen. Überdies seien seiner Meinung nach die vorhandenen
Beschäftigungsmöglichkeiten - acht Lehrberufe, 20 Mangelberufe,
Selbstständigkeit etc. - ausreichend.

Demgegenüber argumentierte Abgeordneter Gerald Loacker (N), dass es
keinen Sinn mache, Menschen jahrelang in der Untätigkeit verharren zu
lassen, zumal dabei auch vorhandene Qualifikationen verloren gehen.
Außerdem betreffe dies nur eine kleinere Gruppe von Menschen; von
einem Ansturm auf den Arbeitsmarkt könne man sicherlich nicht
sprechen. Erst durch die Integration in den Arbeitsmarkt können die
Asylanten mit ihren Steuern und Abgaben zum Sozialsystem beitragen. -
Beide Anträge wurden schließlich vertagt.

Eindämmung von All-In-Verträgen: Muchitsch stellt Vorschlag in
Aussicht

Einen neuen Vorschlag haben die Grünen zur Frage der Einführung eines
gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Abgeordnete Birgit Schatz regt
an, im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) für alle
Arbeitsverhältnisse, die nicht einem Kollektivvertrag unterliegen,
ein Mindestentgelt von 9,30 € pro Arbeitsstunde zu verankern und
diesen Betrag jährlich gemäß Tariflohnindex zu valorisieren (1113/A).
Gleichzeitig will sie das Bundeseinigungsamt dazu bewegen, öfter von
der Möglichkeit Gebrauch zu machen, Mindestlohntarife für
Wirtschaftszweige festzulegen, in denen wegen fehlender
Kollektivvertragspartner kein Kollektivvertrag wirksam ist
(1114/A(E)). Es gehe dabei um gar nicht so wenige Personen, wie immer
behauptet werde, gab sie zu bedenken. Als Beispiel führte sie
Beschäftigte in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (z.B. in
Fitnesscentern) an.

Ein Dorn im Auge sind Schatz außerdem All-In-Verträge, sie fordert
restriktivere Regelungen, insbesondere für Beschäftigte in niedrigen
Einkommensgruppen ohne Führungsverantwortung (1190/A(E)). In der
Praxis handle es sich dabei nämlich oft um verdeckte
Ausbeutungsmöglichkeiten von Menschen mit niedriger Qualifikation.
Dies könnte man einfach durch die Einführung einer Lohngrenze
unterbinden.

Die beiden Anträge zum Mindestlohn wurden von den Koalitionsparteien
mit der Begründung abgelehnt, dass es sinnvoller sei, den bisherigen
Weg über die Sozialpartner zu beschreiten. Die Beratungen über das
Thema All-In-Verträge wurden hingegen vertagt. Es sei wichtig,
darüber noch ausführlich zu diskutieren, argumentierte SPÖ-
Abgeordneter Markus Vogl, der wegen des offensichtlichen Trends in
Richtung Pauschalverträge ebenfalls Handlungsbedarf sieht.
Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (S) zeigte sich zuversichtlich,
dass es gelingen wird, eine Lösung in diesem Bereich zu finden und
stellte für die nächsten Monate einen Vorschlag in Aussicht. Es könne
nicht sein, dass All-In-Verträge missbräuchlich verwendet würden, um
ArbeitnehmerInnen kollektivvertraglich vorgesehene Leistungen
vorzuenthalten, übte auch er Kritik. Aufgrund der Zusicherung von
Muchitsch stimmten auch die Grünen dem Vertagungsantrag zu.

Grüne und NEOS für Bildungs- bzw. Weiterbildungskonto

Ein weiteres Anliegen ist den Grünen die Schaffung eines
Bildungskontos und ein damit verbundener Rechtsanspruch auf
Weiterbildung und Qualifikation für alle Personen, die eine niedrige
Ausbildung und Probleme am Arbeitsmarkt haben (1146/A(E)). Eine
Umsetzung des Antrags würde Arbeitslosen die Möglichkeit eröffnen,
selbst eine Ausbildung oder eine Qualifikationsmaßnahme zu wählen, je
nach Interesse und Stärken, skizzierte Abgeordnete Schatz.
Gleichzeitig sollten auch das AMS-Service neu strukturiert und
intensivere Beratungen angeboten werden, regte sie an.

Einen anderen Vorschlag haben die NEOS: Sie fordern ein individuelles
Weiterbildungskonto für alle ArbeitnehmerInnen, das aus Beiträgen zur
Arbeitslosenversicherung und aus staatlichen Prämien gespeist wird
und zum lebenslangen Lernen motivieren soll (1160/A(E)). Diesem
Ansinnen schlossen sich auch die Freiheitlichen an, da davon
Menschen, die sich im Erwerbsprozess befinden, ebenfalls profitieren
würden.

Sozialminister Hundstorfer plädierte hingegen dafür, den Fokus
zunächst auf die Ausbildungspflicht für junge Menschen zu richten.
Ein "Bildungskonto auf ewig" sei zwar eine gute Idee, aufgrund
fehlender Mittel aber nicht umsetzbar, sagte er. Ähnlich
argumentierte auch Team-Stronach-Klubobfrau Waltraud Dietrich. Die
Anträge wurden schließlich mit S-V-F-T-Mehrheit bzw. S-V-T-Mehrheit
abgelehnt.

Schwerarbeit: NEOS für rechtzeitige Umschulung von ArbeitnehmerInnen

Um Menschen länger im Berufsleben zu halten, treten die NEOS außerdem
dafür ein, neue Wege im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik
einzuschlagen und ArbeitnehmerInnen, die in
gesundheitsbeeinträchtigenden Berufen tätig sind, bereits frühzeitig
Umschulungen zu ermöglichen (1083/A(E)). Damit könnte man späteren
gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die zu einer Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension oder der Inanspruchnahme einer
Schwerarbeiterpension führen, vorbeugen, machte Abgeordneter Loacker
geltend, konnte sie mit seiner Argumentation jedoch nicht
durchsetzen. Letztendlich stimmten alle anderen Fraktionen bis auf
das Team Stronach gegen den Antrag.

Grüne wollen einheitliche und verbesserte Mindestsicherung, FPÖ neue
Pendlerverordnung

Schließlich befasste sich der Sozialausschuss heute im ersten
Diskussionsblock noch mit der Forderung der FPÖ nach einer
umfassenden Überarbeitung der Pendlerverordnung (912/A(E)) und dem
Verlangen der Grünen nach verbesserten bundeseinheitlichen
Mindeststandards für die bedarfsorientierte Mindestsicherung
(1147/A(E)). Grün-Abgeordnete Judith Schwentner urgiert unter anderem
ein vierzehnmalige Auszahlung der Mindestsicherung und eine Abdeckung
der vollen Wohnkosten. Überdies vermisst sie aufgrund der fehlenden
Zuverdienstmöglichkeiten Anreize für MindestsicherungsbezieherInnen,
eine Beschäftigung aufzunehmen. Die Mindestsicherung sei das letzte
soziale Netz, das zur Verfügung stehe, es liege einiges im Argen, so
Schwentner.

Die Forderungen Schwentners wurden von ÖVP-Abgeordnetem August
Wöginger allerdings kritisch bewertet. Besser sei es, Anreizsysteme
für die Betroffenen zu schaffen, um wieder in Beschäftigung zu
kommen. Auch SPÖ-Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig sieht keinen
aktuellen Handlungsbedarf. Die Mindestsicherungs-BezieherInnen würden
gut beraten, ihnen stehe wie allen anderen zudem ein breites
Bildungs- und Qualifikationsangebot zur Verfügung. Sie kenne auch
niemanden, der Anspruch auf Mindestsicherung hätte, diese aber nicht
bekomme, betonte Königsberger-Ludwig. Ausschussvorsitzender Josef
Muchitsch (S) merkte an, es sei wichtig, dass es zwischen der
Mindestsicherung und niedrigen Löhnen einen ausreichend großen
Unterschied gebe. Seitens der NEOS lehnte Gerald Loacker den Antrag
mit der Begründung ab, dass die Forderung, die Mindestsicherung 14
mal jährlich auszuzahlen, nicht schlüssig sei.

Zu kritischen Anmerkungen der FPÖ hielt Sozialminister Rudolf
Hundstorfer fest, dass die durchschnittliche Bezugsdauer der
Mindestsicherung 8,1 Monate betrage. 17 % der
MindestsicherungsbezieherInnen sind ihm zufolge berufstätig, 27 %
Kinder und Jugendliche, 8 % bereits über der Pensionsgrenze und 7 %
stehen aus verschiedenen Gründen, etwa wegen fehlender
Kinderbetreuungsplätze, für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Hundstorfer hob überdies hervor, dass das Weiterbestehen der
Bezugsvoraussetzung in einigen Bundesländern jährlich überprüft wird,
ein Missbrauch also ausgeschlossen werden könne. Da die Vereinbarung
mit den Bundesländern ausläuft, gibt es laut Hundstorfer zur
Mindestsicherung derzeit Verhandlungen mit den Ländern. Der G-Antrag
wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Was die Pendlerverordnung betrifft, ist nach Meinung der FPÖ nicht
nur die Abgrenzung zwischen kleinem und großem Pendlerpauschale, also
die Frage der Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
unbefriedigend geregelt. Abgeordneter Peter Wurm bemängelt auch, dass
Aufwendungen für Fahrten zum Arbeitsplatz nicht zur Gänze steuerlich
geltend gemacht werden können, sondern pauschal abgegolten werden.
Der Antrag soll an den Finanzausschuss weitergeleitet werden.

Über 3,3 Millionen ÖsterreicherInnen engagieren sich auf freiwilliger
Basis

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS, Grünen und Team Stronach nahm der
Ausschuss den 2. Freiwilligenbericht zur Kenntnis. Daraus geht
hervor, dass sich im Jahr 2012 rund 3,3 Millionen Menschen in
Österreich freiwillig engagiert haben, und zwar entweder formell in
Vereinen bzw. Organisationen oder informell wie zum Beispiel im
Rahmen der Nachbarschaftshilfe. Gegenüber dem Jahr 2008 sei somit der
Anteil an BürgerInnen, die auf freiwilliger Basis tätig sind, noch
einmal angestiegen, hob Sozialminister Hundstorfer hervor. All diesen
Menschen sei ausdrücklich zu danken.

Auch die VertreterInnen der politischen Fraktionen drückten ihre
Wertschätzung gegenüber den zahlreichen freiwillig Tätigen aus, ohne
deren Leistung viele gesellschaftliche Bereiche nicht funktionieren
würden. Es sei aber auffällig, dass Frauen im Gegensatz zu Männern
besonders in jenen Bereichen aktiv sind, wo es keine Orden und
Auszeichnungen gibt, gab Waltraud Dietrich vom Team Stronach zu
bedenken. Ihrer Meinung nach sollte ein Modell entwickelt werden, um
noch mehr Jugendliche zur Mitarbeit in den diversen Organisationen zu
motivieren.

Die Rednerin der Grünen, Judith Schwentner, wünschte sich einen
bundeseinheitlichen Versicherungsschutz, während die FPÖ die zu hohen
bürokratischen Auflagen für Vereine beklagte. Franz-Joseph Huainigg
(V) trat dafür ein, ein Freiwilliges Sozialjahr (FSJ) auch im
Ausland, vor allem in Entwicklungsländern, absolvieren zu können.

Die Etablierung von rechtlichen Rahmenbedingungen in Form des
Freiwilligengesetzes war ein guter Schritt, urteilte Gerald Loacker
von den NEOS. Dennoch müsse man genau darauf achten, dass es zu
keiner Verdrängung von Erwerbstätigen und zu einem Lohndruck durch
freiwillige MitarbeiterInnen kommt. Außerdem dürfe die
Professionalisierung nichts ins Hintertreffen geraten.

ÖVP-Abgeordneter August Wöginger sprach im Zusammenhang mit dem
Freiwilligenengagement von einer unverzichtbaren Säule der
Gesellschaft. Er war auch überzeugt davon, dass die Nachwuchsarbeit
sehr intensiv betrieben wird, egal ob es sich um
Rettungsorganisationen, die Feuerwehr oder Musikvereine handelt. Er
glaube auch, dass im Hinblick auf die Vereinsfeste eine praktikable
Lösung gefunden wurde. Nachholbedarf gebe es eher bei der
Bereitstellung von adäquater Infrastruktur, wie er aus persönlichen
Gesprächen mit den Betroffenen erfahren habe.

Sozialminister Hundstorfer stimmte mit seinem Vorredner darin
überein, dass die Freiwilligenorganisationen eine sehr gute und
intensive Nachwuchsarbeit betreiben, wobei es aber natürlich ein
Stadt-Land-Gefälle gebe. Außerdem versuche man durch diverse Aktionen
- z.B. Preisverleihung an BerufsschülerInnen - das
Freiwilligenengagement von jungen Menschen "vor den Vorhang zu
holen". Generell könne man jedoch feststellen, dass die 50- bis 69-
Jährigen die aktivste Gruppe darstellt. Die von Loacker
angesprochenen Abgrenzungsprobleme sehe er eher nicht, da in der
Praxis ein vernünftiger Mix aus hauptamtlich und freiwillig Tätigen
gelebt werde.

703 Personen absolvieren derzeit Freiwilliges Sozialjahr

In Verbindung mit den digitalen Medien haben sich auch neue Formen
des zivilgesellschaftlichen Engagements herausgebildet, wie etwa das
"Virtual Volunteering", das neue Chancen für Menschen mit
Beeinträchtigungen bietet. Auch die Wirtschaft hat ein Konzept,
nämlich das "Corporate Volunteering", entwickelt. Der G-Abgeordneten
Schwentner teilte der Ressortchef mit, dass insgesamt sechs
Trägereinrichtungen im Rahmen des Freiwilligen Sozialjahres, an dem
derzeit 703 Personen teilnehmen, tätig sind. Der Anerkennungsfonds
ist mit 500.000 € ausgestattet. (Fortsetzung Sozialausschuss) sue/gs

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NPA

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