- 27.05.2015, 14:20:41
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Wöginger zum zweiten Freiwilligenbericht: Freiwilligenarbeit wichtige Säule unserer Gesellschaft
ÖVP-Sozialsprecher: Arbeitsmarktmittel für ältere Arbeitnehmer werden aufgestockt – Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft
Utl.: ÖVP-Sozialsprecher: Arbeitsmarktmittel für ältere Arbeitnehmer
werden aufgestockt – Tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird
abgeschafft =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Freiwilligenarbeit stellt eine wichtige Säule
unserer Gesellschaft dar; der Freiwilligensektor ist der Nährboden
des sozialen Zusammenhalts, zeigte sich heute, Mittwoch, ÖVP-Sozial-
und Freiwilligensprecher Abg. August Wöginger anlässlich des zweiten
Freiwilligenberichts, der heute im Sozialausschuss behandelt wird,
erfreut, dass in den letzten Jahren ein leichter Anstieg des
freiwilligen Engagements verzeichnet werden konnte. Der
Freiwilligenbericht gibt einen guten Überblick über die Beteiligung
und die Bereiche des freiwilligen Engagements, deren Bedeutung und
über die Entwicklung und Perspektiven, so der Sozialsprecher weiter.
Rund 46 Prozent der österreichischen Bevölkerung ab 15 Jahren sind
freiwillig tätig. 28 Prozent leisten formelle Freiwilligentätigkeit
in Vereinen, Institutionen bzw. Organisationen und 31 Prozent leisten
informelle Freiwilligentätigkeit bzw. engagieren sich im Rahmen der
Nachbarschaftshilfe. Im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich der Anteil
der freiwillig Tätigen um rund zwei Prozentpunkte erhöht. Während der
Anteil der formellen Freiwilligentätigkeit nahezu konstant blieb,
konnte bei der informellen Freiwilligentätigkeit ein Zuwachs um rund
vier Prozentpunkte verzeichnet werden.
Wöginger verwies in diesem Zusammenhang auch auf die in ganz
Österreich verbreiteten Freiwilligenzentren, die sich zunehmend als
Träger, Vermittler, Qualitätsförderer, aber auch als regionale
Impulsgeber erweisen. Auch das Europäische Jahr der Freiwilligkeit
2011 sei ein wertvoller Impuls gewesen, das freiwillige Engagement
nicht nur vor den Vorhang zu holen.
Mehr Mittel für ältere Arbeitslose
Ebenfalls auf der Tagesordnung ist eine Änderung des
Arbeitsmarktpolitik- Finanzierungsgesetzes: Deutlich mehr
Fördermittel sind für die Wiedereingliederung älterer Arbeitsloser in
den Arbeitsmarkt vorgesehen. So werden 2016 und 2017 jeweils bis zu
250 Millionen Euro bereitstehen, um über 50-Jährige, die länger als
sechs Monate auf Jobsuche sind, wieder in den Arbeitsmarkt zu
integrieren. Die Beihilfen für Kurzarbeit werden auch in den
kommenden Jahren aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert.
Meldepflicht-Änderungsgesetz: Keine tägliche Geringfügigkeitsgrenze
mehr ab 2017
Eine Änderung des Meldewesens soll den Bürokratie-Abbau vorantreiben
und die Beschäftigten und hunderttausende Unternehmen profitieren
lassen. Vorrangig geht es um jene Bestimmungen, die die Anmeldung von
Arbeitnehmern bei der Sozialversicherung und die monatliche
Übermittlung von Lohndaten (Beitragsgrundlagen) an die
Sozialversicherungsträger regeln. Unter anderem ist vorgesehen, dass
künftig die monatliche Lohnverrechnung mit der Sozialversicherung
korrespondiert. Das Einkommen der Beschäftigten soll monatlich (und
nicht jährlich) bei der Sozialversicherung erfasst werden.
Praktischer Nutzen ergibt sich etwa daraus, dass ein Versicherter zum
Erhalt z.B. von Kranken- oder Wochengeld nicht mehr Arbeits- und
Entgeltbestätigung bei den Krankenkassen persönlich vorlegen muss.
Künftig geht dies vollautomatisch per Knopfdruck.
Ferner in der Novelle enthalten ist die Abschaffung der täglichen
Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 31,17 Euro. In Zukunft zählt nur
noch die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von 406 Euro. Damit spart
der Arbeitgeber Lohnnebenkosten und hat weniger Verwaltungsaufwand,
und geringfügig Beschäftigte erhalten mehr Rechtssicherheit. Zudem
kommt es zu einer Halbierung der Verzugszinsen in der
Sozialversicherung auf vier Prozent (plus Basiszinssatz). Das
Sozialministerium rechnet damit, dass beide Maßnahmen zusammen
jährliche Mindereinnahmen in der Pensionsversicherung, der
Krankenversicherung, der Unfallversicherung und der
Arbeitslosenversicherung in der Höhe von rund 44 Millionen Euro
bewirken. Die gleichzeitig anfallenden Mehrausgaben für die
Arbeitslosenversicherung werden auf 4,5 Millionen im Jahr 2017
geschätzt.
(Schluss)
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