• 23.05.2015, 11:48:10
  • /
  • OTS0017 OTW0017

Glawischnig zu Kontenöffnung: Es braucht Rechtssschutz ähnlich wie im gerichtlichen Strafverfahren

Grüne stellen Bedingungen für die Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Betrugsbekämpfung

Utl.: Grüne stellen Bedingungen für die Wiederaufnahme der
Verhandlungen zur Betrugsbekämpfung =

Wien (OTS) - "Sobald sich die ÖVP darüber klar geworden ist, ob sie
die Bekämpfung von Steuerbetrug im großen Stil nach wie vor verfolgen
will, können die Gespräche über eine Zweidrittelmehrheit wieder
aufgenommen werden. Für die Grünen gibt es eine klare Bedingung: Es
muss ein Rechtsschutz eingeführt werden, der jenem im gerichtlichen
Strafverfahren entspricht," stellt Eva Glawischnig, Klubobfrau und
Bundessprecherin der Grünen, klar.

Der Entwurf der Regierung zur Betrugsbekämpfung schafft erstmals die
Möglichkeit, dass Finanzämter in Bankkonten Einsicht nehmen dürfen.
Das stellt einen Grundrechtseingriff dar und darf daher nur aufgrund
klarer gesetzlicher Regelungen erfolgen. "Wir haben von Beginn an
klargestellt, dass der Vorschlag der Regierung hier noch nicht
ausreichend ist. Der Rechtsschutz muss also ähnlich ausgestaltet
werden wie im gerichtlichen Strafverfahren, wo die Konteneinsicht an
eine richterliche Bewilligung gebunden ist", fordert Glawischnig.

Da im Abgabenverfahren erster Instanz bisher keine Richter involviert
sind, muss eine neue Einrichtung zu diesem Zweck geschaffen werden.
Die Grünen schlagen die Bildung eines eigenen Senates beim
Bundesfinanzgericht vor, der über das Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Einsichtnahme in
einem Schnellverfahren entscheidet. Das Bundesfinanzgericht ist
bereits jetzt für Beschwerden in Abgabenverfahren zuständig und wäre
daher aufgrund seiner fachlichen Kompetenz und Zuständigkeit die
geeignete Stelle für diese Entscheidungen. "Die Lösung muss so
gestaltet sein, dass Verfahren nicht jahrelang verzögert werden
können", betont Glawischnig.

Arbeitnehmerveranlagung kein Anlass für Konteneinsicht -
Einsicht nur für Justiz und Finanzämter

Glawischnig betont, dass die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuer)
kein Anlass für eine Konteneinsicht sein darf, da Unternehmen ohnehin
verpflichtet sind, die Lohnsteuer ihrer Mitarbeiter an die
Finanzämter abzuführen. Das heißt, bei Arbeitern und Angestellten,
die nur lohnsteuerpflichtige Einkommen haben, soll die Finanz
grundsätzlich keine Einschau halten dürfen. Damit ändert sich für den
Großteil der Österreicher und Österreicherinnen de facto nichts.

Weiters wiederholt Glawischnig, dass nur die Justiz im Rahmen von
Strafverfahren und die Finanzämter im Zuge von Steuerprüfungen
Einsicht in die Konten der Unternehmer erhalten soll, um überprüfen
zu können, ob Einnahmen versteckt wurden, nicht aber wie in
Deutschland andere Behörden oder die Sozialämter.

Nimmt es Strolz mit Betrugsbekämpfung ernst oder wird er der
neue Schutzpatron der Steuerhinterziehung im großen Stil?

Neos-Chef Strolz wird sich entscheiden müssen, ob er es mit
Betrugsbekämpfung ernst meint oder ob er der neue Schutzpatron der
Steuerhinterziehung im großen Stil in Österreich werden will. Für die
Grünen war immer klar, dass es keinen willkürlichen Zugriff auf
Bankkonten geben dar. Das ist auch die Messlatte für Verhandlungen.
Daher sollte es keinen Grund für die Neos geben, sich einer
grundrechtsverträglichen Betrugsbekämpfung zu verschließen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel